Bei Erkrankungen des Hörnervens, wie z.B. im Rahmen der Neurofibromatose TypII, aber auch bei Nichtanlage des Hörnervens oder der Hörschnecke kann ein Cochlea-Implantat nicht helfen. In diesen Fällen kann nach entsprechender Untersuchung eine Behandlung mit einem Hirnstammimplantat erfolgen. Dieses leitet die aufgenommenen Geräusche, die in elektrische Signale umgewandelt wurden, direkt an den Hörnervenkern im Hirnstamm.
Ihre Voruntersuchungen vor der Operation und auch die anschließenden Rehabilitationsmaßnahmen werden durch das Hirnstammimplantatteam des Hörzentrums Tübingen, bestehend aus Spezialisten der HNO-Klinik und der Klinik für Neurochirurgie, durchgeführt. Die Indikation zur Implantation erfolgt durch den ärztlichen Direktor der Neurochirurgie, Professor Dr. Marcos Tatagiba, gemeinsam mit Professor Dr. Hubert Löwenheim auf der Grundlage der Befunde der Voruntersuchung in einer Fallkonferenz gemeinsam mit dem Patienten.
Die Operation erfolgt interdisziplinär. Die lebenslange Nachsorge geschieht durch das HörZentrum Tübingen.
Hirnstammimplantate (ABI)
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