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Pflegepraktikum
Das Krankenpflegepraktikum gehört zu den "außeruniversitären Leistungsnachweisen" und ist eine zwingende Voraussetzung für die Zulassung zur 1. Ärztlichen Prüfung. Es müssen 90 Kalendertage nachgewiesen werden. Haben Sie dieses nicht bereits vor der Zulassung zum Studium erworben, kann es i.d.R. nur in der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet werden.
Alle erforderlichen Informationen sowie Zeugnisvordrucke zur Bescheinigung des Krankenpflegedienstes finden Sie in einem Merkblatt des Landesprüfungsamtes (LPA) Stuttgart.
Bitte richten Sie Ihre Anfragen und Bewerbungen direkt an die Institutionen (Krankenhäuser, Kliniken, etc) Ihrer Wahl.
Eine Anrechnung von vorher abgeleisteten Krankenpflegetätigkeiten im Sanitätsbereich, Zivildienst, Freiwilligen Sozialen Jahr, Bundeswehr oder im Ausland erfolgt auf Antrag beim LPA Stuttgart.
Das Studiendekanat der Medizinischen Fakultät erstellt nur für Tübinger Studierende der Humanmedizin bei Bedarf ein Empfehlungsschreiben für ausländische Kliniken aus.
