Ihr Ausdruck wurde in der folgenden Navigationsebene erstellt:



Staatsexamina
Die neue Ärztliche Approbationsordnung (ÄAppO) trat Oktober 2003 in Kraft und gilt für alle Studienanfänger ab Herbst 2003. Sie beinhaltet wesentliche Veränderungen für das Studium der Humanmedizin. Die neuen Staatsexamina sind folgendermaßen definiert:
- 1. Ärztliche Prüfung (nach dem vorklinischem Abschnitt)
- 2. Ärztliche Prüfung (nach dem Praktischen Jahr)
Für Studierende nach alter Ärztlicher Approbationsordnung (ÄAppO) gilt weiterhin:
- Physikum
- 1. Ärztliche Prüfung
- 2. Ärztliche Prüfung
- 3. Ärztliche Prüfung (nach dem Praktischen Jahr)
Die Dritte Ärztliche Prüfung findet für diese Studierenden unbefristet nach alter ÄAppO statt.
Die Durchführung der Staatsexamensprüfungen obliegt dem Landesprüfungsamt. Die vorgesehenen Prüfungen werden vor dem Landesprüfungsamt des Bundeslandes abgelegt, in dem der Prüfling zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung Medizin studiert oder zuletzt Medizin studiert hat.
Anschrift
Regierungspräsidium Stuttgart
Landesgesundheitsamt
Referat 97 - Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie
Nordbahnhofstr. 135
70191 Stuttgart
Telefonzentrale: 0711/90 4-3 50 00
