Studium und Lehre
an der Medizinischen Fakultät
der Eberhard Karls Universität Tübingen

Wie können Vorfälle gemeldet werden?

Es gibt drei Möglichkeiten um einen beobachteten oder erlebten Vorfall zu melden:

  • Anonymer Hinweis

  • Vertrauliche Meldung

  • Offizielle Beschwerde

Anonymer Hinweis

Wenn Sie einen kritischen Vorfall erlebt oder beobachtet haben, haben Sie die Möglichkeit, einen anonymen Hinweis zu geben. Diesen können Sie über folgendes Online Formular einreichen. Der Eingang des Hinweises erfolgt an ein fest definiertes Team, bestehend aus der Leitung sowie der Stellvertretung des Bereichs Studium und Lehre, sowie ausgewählten Mitarbeitenden der Studienfachberatung des Studiengangs Medizin. Durch eine diverse Zusammensetzung soll sichergestellt werden, dass alle Meldungen gleichermaßen gelesen, bewertet und verarbeitet werden. Der Hinweis wird dann dem jeweiligen Studienabschnitt und Sachverhalt zugeordnet und dokumentiert.

Durch die anonyme Einreichung kann keine Rückmeldung an den/die Hinweisgebenden erfolgen. Zudem sind keine personenbezogene Sanktionen möglich. Allerdings werden die Hinweise sorgfältig dokumentiert, um bei sich wiederholenden Vorfällen weitere Maßnahmen ergreifen zu können (Prävention/Sonderevaluation/Schulung möglich).

Vertrauliche Meldung

Eine weitere Möglichkeit besteht in einer Vertraulichen Meldung eines Vorfalls. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an Ihre Studienfachberatung und nehmen Sie gerne einen Gesprächstermin wahr. In einem vertraulichen Gespräch können Sie von Ihrem Anliegen berichten und Ihre Handlungsoptionen besprechen. Sofern Sie einverstanden sind (und nur dann), kann Ihre Studienbachberatung weiterführende Maßnahmen ergreifen und den Vorfall an die zuständige Stelle weitergeben. Je nach Vorfall und individueller Situation kann beispielsweise eine Verlegung in eine andere Lerngruppe, die Beantragung eines/einer anderen prüfenden Person oder auch ein vermittelndes Gespräch mit der zuständigen Instanz organisiert werden.

Formale Beschwerde

Um eine verbindliche Prüfung konkreter Vorwürfe anstoßen zu können, ist eine formale Beschwerde mit offiziellem Antrag notwendig. Je nach Thema gibt es unterschiedliche Anlaufstellen, um sich entsprechend beraten zu lassen und den Antrag zu stellen. Grundsätzlich können Sie sich aber auch immer erstmal an die zuständige Studienfachberatung wenden.

Bei Themen wie Diskriminierung, Geschlechtergerechtigkeit, Sexualisierte Belästigung, Gewalt und Stalking ist die Zentrale Antidiskriminierungsberatungsstelle der Universität Tübingen eine unabhängige und weisungsunbefugte Instanz, die Sie bei einer formalen Beschwerde unterstützen kann.

Bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten, stehen Ihnen die Ombudsgeschäftsstelle der Medizinischen Fakultät Tübingen zur Verfügung.

Bei Problemen mit universitären Prüfungen prüft der Prüfungsausschuss entsprechende Beschwerden und entscheidet über Konsequenzen und Maßnahmen. Sie können sich vom Prüfungsamt beraten lassen, bevor Sie dort eine formale Beschwerde einreichen.

Zusammenfassung

Weg

Zweck

Anonymität

Mögliche Folgen

Anonymer Hinweis via Online-Formular

Muster erkennen, Risiko einschätzen, Qualitätssicherung

Ja

keine personenbezogene Sanktion, aber Prävention/Sonderevaluation/Schulung möglich

Vertrauliche Meldung über Ansprechperson

Optionen klären, Unterstützung, Schutzmaßnahmen

vertraulich, Weitergabe nur mit Einwilligung

Interventionen mit Einwilligung, z. B. Gespräch, Begleitung, Wechsel von Prüfung/Gruppe

Formale Beschwerde mit offiziellem Antrag

verbindliche Prüfung konkreter Vorwürfe

nein

Untersuchung, Stellungnahme, Maßnahmen bis zu dienst-/disziplinarrechtlichen Folgen

Häufige Fragen

Sofern Sie anonym bleiben wollen und einen Vorfall lediglich zu Dokumentationszwecken melden wollen, können Sie das Online Formular nutzen. Der Eingang der Meldung erfolgt an ein fest definiertes Team, bestehend aus der Leitung sowie der Stellvertretung des Bereich Studium und Lehre, sowie ausgewählten Mitarbeitenden der Studienfachberatung des Studiengangs Medizin. Durch eine diverse Zusammensetzung soll sicher gestellt werden, dass alle Meldungen gleichermaßen gelesen, bewertet und verarbeitet werden. Die Meldungen werden dann den jeweiligen Studienabschnitten und Sachverhalten zugeordnet und dokumentiert.

Je nach Vorfall und Meldeweg sind unterschiedliche Maßnahmen möglich. Eine Entscheidung erfolgt nach sorgfältiger Prüfung individuell. Folgende Kosequenzen sind beispielsweise möglich (Liste nicht vollständig):

Lehrbezogene Maßnahmen: Einholen einer Stellungnahme, Feedbackgespräch, verpflichtende Schulung, Coaching, Sonderevaluation, Monitoring, Anpassung von Prüfungs-/Lehrsettings, Entzug von Lehraufträgen.
Personal-/Rechtsmaßnahmen: Einbindung Dienstvorgesetzter, Dekanin, Fakultätsjustiziarin sowie Personalabteilung; ggf. arbeits-, dienst-, disziplinar-, prüfungs-, hochschul- oder strafrechtliche Prüfung.

Bei einem anonymen Hinweis können keine direkten Maßnehmen ergriffen werden. Anonyme Hinweise werden entsprechend dokumentiert und dienen zum Monitoring. Bei wiederholten Vorfällen ähnlicher Art wird eine genauere Untersuchung angestoßen.

Über angebrachten Maßnahmen und Konsequenzen entscheiden der/die Studiendekanin des betreffenden Studienabschnitts und die Prodekanin Lehre. Bei rechtlicher Relevanz wird der/die Fakultätsjustiziarin hinzugezogen, bei Personalmaßnahmen die Dekanin sowie der/die Dienstvorgesetzter.

  • Bereich Studium und Lehre: Eingangsstelle, Dokumentation, Traige, Fristenkontrolle, Schutz der meldenden Person, Koordination

  • Studiendekanin des Studienabschnitts: fachliche Bewertung im Studienabschnitt, Kontakt zu Kurs-/Modul-/PJ-Verantwortlichen, Entscheidung über lehrbezogene Maßnahmen.

  • Prodekanin Lehre: übergeordnete Verantwortung, Eskalationsinstanz, Entscheidung bei schwerwiegenden oder wiederholten Fällen, Bericht an Dekanin/Fakultätsleitung.

  • Fakultätsjustiziarin: rechtliche Einordnung, Beratung der Prodekanin Lehre, Prüfung von Zuständigkeiten, Datenschutz, Anhörung, Arbeits-/Dienst-/Disziplinar-/Prüfungsrecht.

  • Dekanin/Dienstvorgesetzte: bei Personalmaßnahmen, disziplinarischen Konsequenzen oder struktureller Relevanz.

Im Fall von Vertraulichen Meldungen und Formalen Beschwerden erhalten meldende Personen im rechtlich zulässigen Umfang Rückmeldung. Der Fall wird nach 6–12 Wochen nachverfolgt. Wiederholte Muster führen zu strukturellen Maßnahmen.

Bei einer Anonymen Meldung ist keine Rückmeldung möglich.

Grenzverletzungen, Diskriminierung, Machtmissbrauch und Fehlverhalten können sich auf vielfältige Weise äußern und von unterschiedlichen Personengruppen erfolgen. Gerade im Medizinstudium sind diese Themen besonders sensibel: Körperliche Nähe, praktische Übungen, Patient*innenkontakt und Untersuchungssituationen gehören zur Ausbildung. Gleichzeitig bestehen ausgeprägte Hierarchien und Abhängigkeiten aber auch eine enge Zusammenarbeit mit Kommilitoninnen.

Hinweise, Meldungen oder Beschwerden können und dürfen sich daher sowohl gegen Lehrende als auch gegen andere Studierende und Personengruppen richten.