Das Auswahlverfahren erfolgt in folgenden Stufen:
- Kurze Absichtserklärung (siehe Merkblatt unter Downloads) durch die betreuenden Hochschullehrer/-innen.
- Nach der Bestätigung, dass ein Vollantrag eingereicht werden kann, stellen Studierende und ihre betreuenden Hochschullehrer/-innen gemeinsam einen Antrag (Tandem-Bewerbung). Bewertet werden sowohl die Qualität und Durchführbarkeit des geplanten Projekts als auch die Motivation und Eignung der Bewerber/-innen.
- Die Bewertung der Projektanträge auf Machbarkeit und Innovation erfolgt durch ein Gutachterboard (bestehend aus den Sprechern und Sprecherinnen des Promotionskollegs und weiteren habilitierten Mitgliedern der Fakultät). Die Betreuer/-innen werden gebeten, die Projekte kurz vorzustellen.
- Ein zehnminütiges persönliches Vorstellungsgespräch der Studierenden mit den Sprechern und Sprecherinnen des Promotionskollegs.
Bitte verwenden Sie für Ihre Bewerbung nur die unter Downloads verfügbaren aktualisierten Formulare. Nur vollständige Bewerbungsunterlagen können im Auswahlverfahren berücksichtigt werden. Zur Projektbeschreibung ist ein kommentierter, detaillierter Arbeitsplan erwünscht, aus dem die Machbarkeit des Forschungsprojekts im Rahmen der Kollegslaufzeit hervorgeht.
Die Studierenden müssen ihre Promotion bis zum Ende der Begutachtungsphase im Promotionsbüro angemeldet haben. Informationen zur Anmeldung der Promotion nach der neuen Promotionsordnung finden Sie auf Homepage des Promotionsbüros.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung ist eine formlose Zusicherung des Urlaubssemesters ausreichend. Die Beurlaubung kann dann nach der Bewilligung der Förderung beim Studierendensekretariat beantragt werden.
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass Sie eventuell benötigte Tierversuchskurse bereits absolviert haben sollten, bevor Sie einen Antrag auf Teilnahme am Kolleg stellen.