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Häufige Fragen zum Thema Kinderwunsch

Die natürliche Konzeptionsrate eines völlig gesunden Paares liegt bei 20% pro Eisprung, d.h. dass nur jeder 4. bis 5. Eisprung unter idealen Bedingungen zur Schwangerschaft führt. Als Erfolgsrate einer IVF-Behandlung wird weltweit die Schwangerschaftsrate nach Emryotransfer angesehen.
Im internationalen Vergleich aller IVF-Zentren liegt diese Rate im Durchschnitt bei 25%. Anders gesagt: Jeder vierte bis fünfte Embryotransfer führt zu einer Schwangerschaft. Mit der Zahl der Versuche pro Patientin steigt die Schwangerschaftsrate an.

Nach viermaliger IVF-Behandlung liegt die sogenannte kumulative Schwangerschaftsrate bei ca. 60%. Wie sind die Chancen bei ICSI? Nahezu unabhängig vom Ausgangsspermiogramm kommt es bei mehr als 95% der Zyklen zum Embryotransfer. Die Schwangerschaftsrate pro Embryotransfer liegt bei 25-30%, zum Teil darüber.

Auch bei diesem Verfahren liegt die kumulative Schwangerschaftsrate nach vier Versuchen bei ca. 60%. Unter optimalen Bedingungen werden Schwangerschaftsraten bei hormonellen Stimulationen und bei Inseminationen bis ca. 20% erzielt. Sie sehen an diesen Zahlen: Eine Garantie für die Schwangerschaft gibt es nicht.

"Da das Alter der Frau im Rahmen der Sterilitätsbehandlung einen limitierenden Faktor darstellt, sollen Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung bei Frauen, die das 40.Lebensjahr vollendet haben, nicht durchgeführt werden.
Ausnahmen sind nur bei Frauen zulässig, die das 45.Lebensjahr noch nicht vollendet haben und sofern die Krankenkasse nach gutachterlicher Beurteilung der Erfolgsaussichten eine Genehmigung erteilt hat."

(Richtlinien über ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung - Der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen, Sitzung vom 14.08.1990)

Grundsätzlich werden die Kosten für die Leistungen betreffend die Abklärung (Diagnose) ungewollter Kinderlosigkeit sowohl von den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) wie auch von den privaten Krankenversicherungen (PKV) übernommen.

Seit dem Inkrafttreten des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes zum 01.01.2004 werden die Kosten für die Sterilitätstheapie gesetzlich versicherter verheirateter Paare von den jeweiligen Krankenversicherungen zu 50% getragen und zwar

  • 8 Therapieversuche der Insemination im natürlichen Zyklus (ohne Stimulation)
  • 3 Therapieversuche der Insemination nach hormoneller Stimulation
  • 3 Therapieversuche der extrakorporalen Befruchtung nach dem Standardverfahren (IVF-Befruchtung im Schälchen)
  • 3 Therapieversuche der extrakorporalen Befruchtung mittels ICSI (intrazytoplasmatische Spermieninjektion)

Vor Behandlungsbeginn ist ein Antrag auf Kostenübernahme an die zuständigen Krankenkassen zu stellen. Die Anträge werden von den die Sterilitätstherapie durchführenden Praxen/Kliniken vorbereitet.

Die o.g. Regelungen gelten nur für Patientinnen im Alter zwischen 25-40 Jahren und für Patienten die das 50. Lebensjahr noch nicht überschritten haben.

Nach Sterilisation und bei unverheirateten Paaren beteiligen sich die gesetzlichen Krankenversicherungen nicht an den Therapiekosten unabhängig vom Alter des Paares.

  • Bitte vereinbaren Sie telefonisch unter  07071 29-83117 einen Termin bei uns.
  • Bringen Sie alle vorhandenen Unterlagen (Untersuchungsergebnisse, Vorbehandlungen) mit.
  • Wichtig sind des weiteren ein Krebsvorsorgeabstrich sowie der Nachweis einer Rötelnimmunität.
  • Kommen Sie bei einem ersten Beratungsgespräch gern zu zweit, denn der Kinderwunsch betrifft Sie als Paar und so können wir Sie beide individuell beraten und weitere Schritte planen.
  • Denken Sie auch, wenn Sie gesetzlich versichert sind daran, einen Überweisungsschein mitzubringen (gilt nicht bei privater Krankenversicherung).

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