Auslandsaufenthalt im Studiengang Medizin
Studierende der Medizin können ein bis zwei Semester an einer der Partneruniversitäten studieren. Voraussetzung für einen Auslandsaufenthalt sind mindestens zwei klinische Semester Studienerfahrung. Empfohlen wird besonders das 5. klinische Semester, da die dort angesiedelten Wochenpraktika gut im Ausland abgeleistet und in Deutschland angerechnet werden können.
Infos & Ansprechpartner
Einmal jährlich im Mai findet eine Informationsveranstaltung für Studierende des 4. und 5. Fachsemesters statt. Erfahrungsberichte aus den vergangenen Jahren können in Ilias (Sonstiges - Semesterübergreifende Inhalte für die Lehre - Medizinische Fakultät) eingesehen werden.
Gerne klären wir offene Fragen in einem persönlichen Gespräch.
Dr. Martina Ebi
Address: Geissweg 5/1, Raum 1
Phone number: +49 7071 29-76485
E-mail address: E-Mail schreiben
Anrechnung
Prinzipiell gilt, dass nur solche Veranstaltungen aus dem Ausland anerkannt werden können, die auch in Tübingen Teil des Curriculums sind. Sie müssen inhaltlich, vom Umfang her und hinsichtlich des Leistungsnachweises (benotet/unbenotet) der Tübinger Veranstaltung entsprechen. Genauere Infos zur Anrechnung und eine Vorlage für einen Leistungsnachweis aus dem Ausland finden Sie hier.
Bewerbung
Für einen Auslandsaufenthalt bewerben Sie sich wie folgt:
- Online-Bewerbung auf Ilias, verfügbar vom 30.06. – 31.10. (Man muss bereits auf Ilias eingeloggt sein, damit der Link funktioniert.)
Mit folgenden Nachweisen, die auf Ilias in einem PDF hochgeladen werden müssen:
- Motivationsschreiben (auf Deutsch, max. 1 Seite)
- Curriculum Vitae (tabellarisch, auf Deutsch)
- Nachweise Sprachkenntnisse (im Regelfall B1, durch Abiturzeugnis oder Sprachzertifikat)
Bei Bewerbungen um einen Platz an der Brown University, USA, oder der University of Queensland, Australien, werden zusätzlich noch verlangt:
- zwei Gutachten (Hochschullehrer an der Medizinischen Fakultät Tübingen, davon mind. ein Professor oder Privatdozent)
Bei Bewerbungen um einen Platz an der Brown University, USA, werden zusätzlich noch verlangt:
- Nachweise Famulaturen in Innerer Medizin und Chirurgie
Bewerbungsschluss für einen Aufenthalt im akademischen Jahr 2021/22 (ab September 2021) ist 2020 ausnahmsweise der 31.Oktober.
Bewerbungsschluss für einen Aufenthalt im akademischen Jahr 2022/23 (ab September 2022) ist der 31. Oktober 2021
Auswahlverfahren
Liegen für eine Partneruniversität mehr Bewerbungen als Plätze vor, findet eine Auswahl statt. Diese kann aufgrund der schriftlichen Unterlagen oder in einem Auswahlgespräch erfolgen. Die Einladung zum Auswahlgespräch erfolgt per E-Mail.
Bei der Bewertung der Bewerbungen wird berücksichtigt, dass die Studierenden eine Botschafterfunktion für die Medizinische Fakultät Tübingen im Ausland innehaben. Sie repräsentieren die Medizinische Fakultät und bestimmen die Zukunft des Austausches im Wesentlichen mit. Die Auswahl erfolgt nach einer Gesamtschau der Motivation, der bisher erbrachten Studienleistungen, den gegebenfalls eingereichten Empfehlungsschreiben, der Sprach- und Landeskenntnisse, bisheriger Auslandserfahrung, Weltoffenheit, extra-curricularer Aktivitäten, sozialer Gesichtspunkte sowie aller sonstigen besonders qualifizierenden Aspekte.
Die Auswahlkommission wird vom Studiendekan berufen. Sie hat 3 bis 5 stimmberechtigte Mitglieder, die eine Hochschulausbildung abgeschlossenen haben. Neben einem Vorsitzenden, der Hochschullehrer sein muss, sind mindestens zwei Studierende, die schon einen Aufenthalt an der Brown University bzw. an der Queensland University absolviert haben, als Mitglieder benannt, die aber kein Stimmrecht haben. Die Kommission entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit. Sie kann die Bewerber zu einer persönlichen Vorstellung vor die Kommission laden, wobei die Vorstellungszeit 10-15 Minuten (abhängig von der Bewerberzahl) pro Bewerber beträgt.
Die Entscheidung der Auswahlkommission wird den Studierenden schriftlich mitgeteilt.
Ablauf nach erfolgreicher Bewerbung
Studierende, die sich erfolgreich um einen Austauschplatz beworben haben, werden vom Studiendekanat an der jeweiligen Partneruniversität nominiert. Ab diesem Zeitpunkt läuft die Kommunikation bezüglich des Auslandsaufenthaltes zwischen der Partneruniversität und den Studierenden. Es obliegt den Studierenden sich zu informieren, welche Dokumente sie einreichen müssen und welche Fristen dabei zu beachten sind.
Studierende, die ein Semester im Ausland verbringen, können eine Sondereinteilung vornehmen zu lassen. Man kann eventuell Kurse, die man an der Gastuniversität nicht belegen kann oder möchte, vorziehen und bereits im Semester vor dem Auslandsaufenthalt absolvieren. Dies ist jedoch nur bei freien Platzkapazitäten und nachrangig zu anderen Sondereinteilungsberechtigten möglich und auch nur dann, wenn die für die Kurse eventuell vorgeschriebenen Voraussetzungen erbracht worden sind.
Hierbei sind die geltenden Sondereinteilungsfristen zu beachten: Wenn der/die Student/in im Wintersemester ins Ausland geht, muss er/sie bereits im vorausgehenden Wintersemester die Sondereinteilung für das Sommersemester vor dem Auslandsaufenthalt beantragen. Das bedeutet, es muss besprochen werden, welche Kurse, die auf das Auslandssemester fallen würden, bereits in dem unmittelbar dem Auslandsaufenthalt vorangehenden Semester belegt werden sollen und können.
Fragen zur Sondereinteilung beantwortet:
Dr. Regina Keil-Pilz
Address: Geissweg 5/1, Raum 7
Phone number: +49 7071 29-77993
E-mail address: E-Mail schreiben
PJ im Ausland
Die Anerkennung des Auslandstertials erfolgt beim LPA Stuttgart. Ausführliche Informationen (Voraussetzungen, Bedingungen, Möglichkeiten) zur Ableistung von Teilen des Praktischen Jahres im Ausland finden Sie in der PJ-Informationsbroschüre Auslandstertiale vom LPA Stuttgart. Ganze PJ-Tertiale im Ausland können über Erasmus Traineeship gefördert werden. Aufenthalte im außereuropäischen Ausland können über PROMOS gefördert werden.