Ihr Ausdruck wurde in der folgenden Navigationsebene erstellt:



Fakultätsvorstand
Der Fakultätsvorstand leitet die Medizinische Fakultät. Er ist für die wirtschaftliche Verwendung der für Forschung und Lehre zugewiesenen Mittel verantwortlich.
Der Fakultätsvorstand hat insbesondere folgende Aufgaben
- Aufstellung des Entwurfs des Haushaltsvoranschlags, des Wirtschaftsplans und des Jahresabschlusses einschließlich des Lageberichts
- Aufstellung von Grundsätzen für die Verteilung und Verwendung des Zuschusses des Landes für Lehre und Forschung sowie die Aufstellung der Ausstattungspläne
- Treffen von Entscheidungen über die Verwendung und Zuweisung der Stellen und Mittel, Bildung, Veränderung
- Aufhebung sowie Regelung der Verwaltung und Benutzung der Einrichtungen der Fakultät
- Entscheidungen zur Planung und Umsetzung von Baumaßnahmen sowie über die Grundstücks- und Raumverteilung
- Abgabe von Stellungnahmen zu Entscheidungen des Universitätsklinikums Tübingen (UKT) gemäß § 7 Abs. 1 Universitätsklinika-Gesetz (UKG)
- Vereinbarungen mit dem Universitätsklinikum gemäß § 7 Abs. 2 UKG
- Aufstellung von Plänen für die fachliche, strukturelle, investive, personelle und finanzielle Entwicklung der Fakultät
- Erklärung des Benehmens oder Einvernehmens zu Entscheidungen des UKT
- Stellungnahme zu Vereinbarungen der UT mit dem UKT
Dekan und Vorstandsvorsitzender

Prof. Dr. med. Ingo B. Autenrieth
Prodekan und stellvertretender Vorstandsvorsitzender

Prof. Dr. med. Diethelm Wallwiener
Prodekan Lehre

Prof. Dr. med. Stephan Zipfel
Prodekan Forschung

Prof. Dr. med. Thomas Gasser
Prodekan Biomedizin

Prof. Dr. rer. nat. Thomas Iftner
Leitender Ärztlicher Direktor

Prof. Dr. med. Michael Bamberg
Kaufmännische Direktorin (beratend)

Dipl.-Volksw. Gabriele Sonntag
Hier finden Sie die Geschäftsordnung des Fakultätsvorstands:
(für Mitglieder der Fakultät)
Fakultätsgeschäftsführung

Geschäftsstelle Fakultätsvorstand

Letzte Änderung: 27.02.2013
Schnelleinstieg
Zum Thema
Kontakt
Weiterführende Links
Mehr zum Runterladen
