- Rechtliche Grundlage für die lehrbezogenen Evaluationen sind das Hochschulrahmengesetz (HRG) und das Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg (LHG). Laut § 5 LHG sind die Hochschulen zur Sicherung einer hohen Qualität und Leistungsfähigkeit verpflichtet ein Qualitätsmanagementsystem einzurichten. Im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems der Universität Tübingen nehmen die Lehrveranstaltungsevaluationen eine zentrale Rolle ein. Gemäß § 6 HRG und § 5 Absatz 2 LHG sind die Studierenden an der Bewertung der Qualität der Lehre zu beteiligen. Die Ergebnisse und Bewertungen sollen veröffentlicht werden. Gemäß § 5 Absatz 5 LHG sind die betroffenen Mitglieder und Angehörigen der Hochschule gegenüber ihrer Hochschule zur Mitwirkung bei den Aufgaben nach den Absätzen 2 bis 4 sowie § 13 Absatz 9 verpflichtet. Auch die Approbationsordnung für Ärzte verlangt Evaluationen.
- Der Senat der Universität Tübingen hat am 12. März 2015 die Evaluationsordnung beschlossen. Die Evaluationsordnung gilt für die gesamte Universität Tübingen. Die Universität Tübingen nimmt im Bereich Lehre, Studium und Weiterbildung sowie diese unterstützende Dienstleistungen regelmäßig Eigenevaluationen vor und ist Gegenstand von Fremdevaluationen. Die Evaluationsordnung trifft die dafür erforderlichen Regelungen. Sie legt fest, welche Daten der Mitglieder des Lehrkörpers (Lehrpersonen), der Studierenden der Hochschule, der Mitglieder und Angehörigen der Hochschulverwaltung und der Teilnehmenden an Weiterbildungsangeboten der Universität Tübingen erhoben, weiter verarbeitet und in welcher Form veröffentlich und gelöscht werden.
- Ergänzt wird diese Evaluationsordnung durch den Beschluss des Dekanats der Medizinischen Fakultät vom 18.9.2018, nachdem das Recht des Dekanats auf Dateneinsicht auf Lehrstuhlinhaber/-innen, Klinikdirektor-/-inn-/-en, Institutsleiter/-innen, Studienbeauftragte oder Modulverantwortliche delegiert werden kann.
- Die weitere Ausgestaltung der Evaluation sowie die spezifischen Evaluationsprozesse wurden im Beschluss des Dekanats der Medizinischen Fakultät vom 16.7.2024 festgehalten.
- In Studiengängen, die kooperativ von mehreren Hochschulen ausgerichtet werden, werden Lehrevaluationen grundsätzlich nur für die Lehrveranstaltungen durchgeführt, die in die Verantwortung der Medizinischen Fakultät Tübingen fallen und somit den entsprechenden Rechtsgrundlagen folgen. Lehrveranstaltungen, die unter die Evaluationsordnung eines anderen Standorts fallen, müssen auch von diesem evaluiert werden. Näheres regeln die entsprechenden Kooperationsverträge.
Studium und Lehre
an der Medizinischen Fakultät
der Eberhard Karls Universität Tübingen
Rechtliche Grundlagen
Datenschutz
- Alle durch den Bereich Studium und Lehre durchgeführten Datenverarbeitungen entsprechen den Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). Den Datenschutzbeauftragten der Medizinischen Fakultät erreichen Sie unter DSB@med.uni-tuebingen.de
- Beachten Sie bitte, dass auch Ihre Datenübermittlung an das Evaluationsteam datensicher sein muss: Listen mit Teilnehmer/-innen oder Lehrenden dürfen nur die für die Evaluationen notwendigen Daten erhalten (keine Matrikelnummern).
- Personenbezogene Daten (Namen, E-Mailadressen, …) dürfen nur zwischen universitären und UKT-E-Mailadressen (@uni-tuebingen.de, @med.uni-tuebingen.de, …) verschickt werden. Ansonsten muss die Übermittlung z.B. von Kurslisten mittels UKT-Cloud erfolgen. Anfragen hierzu richten Sie bitte an evaluation@med.uni-tuebingen.de
- Alle Evaluationen erfolgen anonym. Mit der Einladung zur Evaluation wird eine individuelle TAN verschickt, die aber keine Rückverfolgung der Person ermöglicht. Bei der Evaluation mit QR-Code ist keine Zuordnung zu den Teilnehmenden gegeben. Es werden nur Evaluationsberichte zu Veranstaltungen mit einem Rücklauf von mindestens sechs Studierenden berücksichtigt.
- Die Evaluationsergebnisse werden in evasys hinterlegt und können von den Dozierenden unmittelbar nach Abschluss der betreffenden Umfrage online im evasys-Portal abgerufen werden. Weiterhin werden die Ergebnisse per E-Mail an die Dozierenden verschickt.
- Die Evaluationsergebnisse können für sechs Jahre eingesehen werden. Danach werden sie zentral gelöscht. Die Archivierung über einen längeren Zeitraum als sechs Jahren obliegt den Dozierenden.
- Auf übergeordneter Ebene können auch die Modul- und Studienbeauftragten bzw. die PJ-Beauftragten der Fächer und ausgewählte Personen aus dem Bereich Studium und Lehre die lehrveranstaltungsbezogenen Daten einsehen. Dies gilt auch für die Lehrstuhlinhaber/-innen, Klinikdirektor-/-inn-/-en und Institutsleiter/-innen. Sie werden zusätzlich nach Abschluss eines Semesters durch den Prodekan Lehre über die Lehrevaluationsergebnisse des jeweiligen Faches informiert.