Zum 1. Mai 2014 ist das "Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt" in Kraft getreten. Damit erhalten Schwangere in Deutschland die Möglichkeit, ihr Kind auf Wunsch vertraulich (anonym) und sicher in einer Klinik oder bei einer Hebamme ihrer Wahl auf die Welt zu bringen. Bereits während der Schwangerschaft und nach der Entbindung werden Sie von Schwangerschafts-Beratungsstellen beraten, betreut und begleitet.
Selbstverständlich ist eine vertrauliche Geburt auch im Perinatalzentrum Tübingen möglich. Dabei ist ein vorhergehender Kontakt mit den oben genannten Beratungsstellen sehr wichtig, um einen sogenannten Pseudonymnamen und eine entsprechende Versicherungskarte zu erhalten. Mit diesem Namen melden Sie sich in unserer Klinik bitte bei der Sozialberatung.