Hornhautbank: FAQ für Angehörige/Spendende

Warum ist das Thema Hornhautspende wichtig? 

Die Hornhaut ist das „Fenster“ des Auges. Eine Narbe oder Trübung der Hornhaut sorgt für eine Sehminderung, die bis hin zu nur noch Lichtscheinwahrnehmung führen kann. In diesen Fällen ist häufig eine Transplantation der Hornhaut die einzige Möglichkeit der Sehverbesserung. Eine Transplantation kann in Form der kompletten Hornhautdicke (perforierende Keratoplastik) oder lediglich einer Schichttransplantation erfolgen (lamelläre Keratoplastik). Dadurch erlangen betroffene Patienten wieder ein klares Sehen und gewinnen damit Lebensqualität und Selbstständigkeit zurück.

Wie groß ist der Bedarf an Hornhautspenden in Tübingen? / Deutschlandweit?

In Deutschland werden jährlich ca. 9.500 Hornhauttransplantationen durchgeführt, jedoch warten deutlich mehr auf einen Ersatz für ihre erkrankte Hornhaut. Dieser Mangel bestätigt sich in unserer Hornhautsprechstunde in Tübingen laufend. Die Anzahl der Patienten auf unserer Warteliste übertrifft die Spenderanzahl deutlich. Künstliche Hornhäute, die ein gleichwertiger Ersatz wären, gibt es nicht.

Die Erklärung im Organspenderegister kann ab dem 16. Lebensjahr abgegeben werden. Hierfür ist eine eID-Funktion des Personalausweises nötig. Prinzipiell aber können Hornhäute von Spendern ab dem 10. Lebensjahr und bis ins hohe Alter gespendet werden. Am wichtigsten ist jedoch, den eigenen Willen gegenüber Angehörigen und engen Freunden zu kommunizieren.

Nach dem Transplantationsgesetz ist zuerst der dokumentierte Wille des potenziellen Spenders zu prüfen. Falls dieser unbekannt ist, sind die nächsten Angehörigen zu befragen. Wenn auch diesen keine Erklärung bekannt ist, ist eine ärztliche Aufklärung der Angehörigen über die Möglichkeit der Spende vorgesehen. Falls die Angehörigen im Sinne des mutmaßlichen Willen des Verstorbenen zustimmen, ist eine Entnahme möglich.

Es gilt immer entsprechend dem Transplantationsgesetz: „Niemand kann verpflichtet werden, eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abzugeben.“. Ein zu Lebzeiten festgelegter Wille erleichtert daher die Entscheidung der nach dem Tod damit konfrontierten Angehörigen ungemein.

Kontraindikationen für eine Organspende sind kein Grund gegen eine Gewebespende. Ein Tumorleiden oder eine Metastase sind z.B. nicht zwingend eine Kontraindikation für eine Gewebespende. Die Prüfung auf Kontraindikationen vor einer Spende ist ärztliche Aufgabe. Gerne ist jederzeit eine Rücksprache der behandelnden Ärzte mit dem geschulten Personal der Hornhautbank möglich.

Patienten mit diversen Erkrankungen der Hornhaut, die eine Sehminderung bis hin zu Erblindung durch eine Trübung der Hornhaut aufweisen (Fensterscheibe des Auges). Auch bei schweren Augenverletzungen kann eine neue Hornhaut notwendig werden.

Die meisten Augenerkrankungen stellen keinen Grund gegen eine Spende dar (z.B. Katarakt/ Grauer Star, Glaukom/ Grüner Star oder Makulaerkrankungen). Im Zweifelsfall helfen dem Team der Hornhautbank immer eine gut dokumentierte Krankengeschichte oder die Rücksprache mit einem behandelnden Augenarzt.

Nein. Eine Organ- oder Gewebespende wird nicht vergütet.

Nein. Bei Gewebespenden ist im Gegensatz zur Organspende kein erhaltener Kreislauf bis zur Entnahme notwendig. Gewebe wie die Augenhornhaut können bis zu 72h nach Eintritt des Todes entnommen werden.

Die Hornhaut als „Fensterscheibe des Auges“ muss glasklar sein. Die Mechanismen die eine Hornhaut klar machen, können durch Erkrankungen geschädigt sein, oder die Hornhaut durch Infektionen oder einen Unfall vernarbt sein. Eine klare Spenderhornhaut kann eine trübe Hornhaut ersetzen und der Empfänger somit wieder klar Sehen.

Bei eindeutiger Zusage einer Spende erfolgt die Entnahme durch entsprechend geschultes ärztliches Personal. Sie erfolgt vergleichbar einer Augenoperation unter sterilen Bedingungen und in passenden Räumlichkeiten. Entnommen wird das ganze Auge, um ein möglichst keimfreies Transplantat zu gewinnen. Nach der Entnahme erfolgt die Reinigung und, um ein würdevolles und ästhetisches Ergebnis zu erzielen, das Einsetzen von farblich passenden Augenprothesen samt Lidschluss. Eine offene Aufbahrung der Verstorbenen ist daher möglich.

Nach der Entnahme erfolgt das Einsetzen von farblich passenden Augenprothesen und das Schließen der Lider, um ein würdevolles und möglichst ästhetisches Ergebnis zu erzielen. Demnach ist auch eine offene Aufbahrung der Verstorbenen möglich.

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