Arbeitsplatzgestaltung

Ergonomie am Arbeitsplatz

Die Anpassung der Arbeitsbedingungen und ergonomische Gestaltung eines Arbeitsplatzes haben einen wesentlichen Einfluss auf die Gesundheit von Beschäftigten. Wir beraten Sie zu allen Aspekten der Ergonomie und arbeiten mit Ihnen mögliche technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen aus, um Ihren Arbeitsplatz sei es am Bildschirm, an Maschinen oder mit Werkzeugen Ihren Bedürfnissen entsprechend zu gestalten.

Büroarbeitsplatzgestaltung

Beschäftigte an Büroarbeitsplätzen können unabhängig von der Beschäftigungszeit am Bildschirm regelmäßig eine arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge wahrnehmen. Die Vorsorge beinhaltet eine ausführliche Beratung zur Bildschirmplatzergonomie, eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens sowie eine Beratung zu den Untersuchungsergebnissen.
Wir beraten Sie zudem falls gewünscht persönlich vor Ort zur Um- oder Neugestaltung Ihres Büroarbeitsplatzes.

Sehhilfen am Arbeitsplatz

Bei einzelnen Beschäftigten (vorwiegend ab einem Alter von etwa 40 bis 45 Jahren) kann eine spezielle Bildschirmarbeitsplatzbrille erforderlich werden, für die der Arbeitgeber Zuschüsse zahlt. Spezielle Gleitsichtgläser für die Bildschirmarbeit korrigieren die Sehfähigkeit in kontinuierlichem Übergang vom Nahbereich bis etwa 1,2 m oder etwa 3,0 m. Hierdurch wird in den für den Bildschirmarbeitsplatz wichtigen Entfernungen ein beschwerdefreies Sehen ohne ungünstige Kopfbewegungen gewährleistet.
Für Beschäftigte mit eingeschränktem Sehvermögen und z.B. Labortätigkeiten kann zudem die Anpassung einer Korrektionsschutzbrille erforderlich sein. Gerne beraten wir Sie hierzu.

Persönliche Schutzausrüstung

Die persönliche Schutzausrüstung (PSA), z.B. Handschuhe, Hautschutz- und Hautpflege, die zur Ausübung einer Tätigkeit notwendig ist, wird vom Arbeitgeber gestellt. Bei Fragen zur PSA können Sie sich auch an Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit wenden.

Arbeitsplatzbegehung

Routine-Begehungen

Die Arbeitsplatzbegehung ist die Besichtigung von Arbeitsplätzen. Bei Routine-Begehungen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) begehen Verantwortliche des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes (Betriebsärztlicher Dienst, Fachkraft für Arbeitssicherheit) gemeinsam mit Vertretern des Personalrates, der Personalabteilung und ggf. der Schwerbehindertenvertretung mit den Bereichsverantwortlichen die Arbeitsplätze. Die Begehung dient der Beurteilung der Arbeitsbedingungen, um potenzielle gesundheitliche Gefährdungen für Beschäftigte zu erkennen. Festgestellte Mängel im Arbeitsschutz werden erfasst, um im Nachgang an die Begehung geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten und zu empfehlen.

Anlassbezogene Begehungen

Es besteht zudem die Möglichkeit bei speziellen Fragestellungen Arbeitsplätze anlassbezogen zu besichtigen. Sollten Sie hier Beratungsbedarf haben, stellen Sie Ihre Anfrage gerne an uns unter folgender E-Mail-Adresse: 

ambulanz.arbeitsmedizin@med.uni-tuebingen.de.

Zertifikate und Verbände