Routine-Begehungen
Die Arbeitsplatzbegehung ist die Besichtigung von Arbeitsplätzen. Bei Routine-Begehungen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) begehen Verantwortliche des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes (Betriebsärztlicher Dienst, Fachkraft für Arbeitssicherheit) gemeinsam mit Vertretern des Personalrates, der Personalabteilung und ggf. der Schwerbehindertenvertretung mit den Bereichsverantwortlichen die Arbeitsplätze. Die Begehung dient der Beurteilung der Arbeitsbedingungen, um potenzielle gesundheitliche Gefährdungen für Beschäftigte zu erkennen. Festgestellte Mängel im Arbeitsschutz werden erfasst, um im Nachgang an die Begehung geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten und zu empfehlen.
Anlassbezogene Begehungen
Es besteht zudem die Möglichkeit bei speziellen Fragestellungen Arbeitsplätze anlassbezogen zu besichtigen. Sollten Sie hier Beratungsbedarf haben, stellen Sie Ihre Anfrage gerne an uns unter folgender E-Mail-Adresse:
ambulanz.arbeitsmedizin@med.uni-tuebingen.de.