Im Folgenden informieren wir Sie über die Arbeitsmedizinische Vorsorge im Zusammenhang mit Ihrem Studium.
Hintergrund: Entsprechend der Regelungen des Arbeitsschutzes haben Sie während Ihres Studiums ggf. Anspruch auf eine arbeitsmedizinische Vorsorge. In der Regel handelt es sich um sog. Angebotsvorsorgen, deren Annahme für Sie freiwillig ist (Anlässe siehe unten).
Sollte in Ihrem Studiengang eine Pflichtvorsorge erforderlich sein (Anlässe siehe unten), werden Sie gesondert informiert. Es wird Ihnen ausdrücklich zugesichert, dass Ihnen weder durch die Annahme, noch durch die Ablehnung der Angebotsvorsorge Nachteile entstehen. Arbeitsmedizinische Vorsorgen sind für Sie kostenfrei. Weitere und detaillierte Informationen zu den Gefährdungen während Ihres Studiums erhalten Sie bei den Einführungsveranstaltungen und Sicherheitsunterweisungen zu den jeweiligen Modulen.