Unfälle und Berufskrankheiten

Unfälle melden

Arbeits- und Wegeunfälle stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Daher sollte jeder Arbeits- und Wegeunfall dokumentiert und der Unfallkasse gemeldet werden, damit entstandene Kosten entsprechend abgerechnet werden können.

Jede Erste-Hilfe-Leistung und jede Verletzung (auch Bagatellverletzungen wie Schnittwunden an Papier), bei denen keine ärztliche Vorstellung erforderlich ist und keine unmittelbare Arbeitsunfähigkeit entsteht, sollten im Verbandbuch („Meldeblock“) eingetragen und dokumentiert werden. Hierunter fallen auch Wegeunfälle ohne ärztliche Vorstellung. Die Angaben dienen als Nachweis, dass ein Gesundheitsschaden bei einer versicherten Tätigkeit eingetreten ist. Dies ist Voraussetzung dafür, dass ein Unfall auch nachträglich als Arbeitsunfall anerkannt werden kann.

Eine Unfallanzeige ist zu erstatten, wenn ein Arbeits- oder Wegeunfall eine ärztliche Vorstellung erfordert oder eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen entsteht. Wenden Sie sich hierfür an Ihren Bereichsverantwortlichen.

Die Unfallanzeigen dienen ebenfalls der Unfallanalyse und werden von der Fachkraft für Arbeitssicherheit, den Betriebsärztlichen Dienst und den Personalrat gesichtet.

Unfälle, die einer D-Arzt-Vorstellung bedürfen sind Unfälle bei denen

  • die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit (> drei Tage) führt oder
  • die notwendige ärztliche Behandlung voraussichtlich über eine Woche andauert oder
  • Heil- und Hilfsmittel zu verordnen sind oder
  • es sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen handelt.

Idealerweise sollte die D-Arzt-Vorstellung am Unfalltag erfolgen. Bei Verletzungen von Augen oder im Hals-Nasen-Ohren-Bereich sofortige Vorstellung der/des Verunfallten beim nächst erreichbaren Augen- oder HNO-Arzt.
D-Arzt-Suche: Zuständige D-Ärzte in Tübingen sind u.a. in der Notaufnahme der BG-Klinik oder der Crona-Kliniken. Bei Unfällen außerhalb von Tübingen sollten Verunfallte den nächstgelegenen D-Arzt aufsuchen.

D-Arzt-Suche bei der DGUV 

Nadelstich- und Schnittverletzungen

Bei Nadelstich- oder Schnittverletzungen sowie Kontakt zu infektiösem Material, z.B. in Laboren oder im Rahmen einer Blutentnahme am Patienten, wenden Sie sich umgehend an die zuständigen Stellen (siehe NSV-Memocard). Idealerweise sollte die D-Arzt-Vorstellung am Unfalltag innerhalb von zwei Stunden erfolgen.

NSV-Memocard PDF

Für die erforderlichen Laborkontrollen, dreimal i.d.R. 6 Wochen, 12 Wochen und 6 Monate nach dem Ereignis, können Sie sich online einen Termin in unserer Ambulanz vereinbaren.

Erste Hilfe

Informationen zu Erste-Hilfe-Kursen, zur Organisation der Ersten-Hilfe und zum Verbandbuch erhalten Sie von der Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Berufskrankheiten

Berufskrankheiten sind Krankheiten, die Versicherte durch ihre versicherte Tätigkeit erleiden. Diese sind in der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (sogenannte Berufskrank-heitenliste, BK-Liste) aufgeführt.

Bitte sprechen Sie uns an, sollten Sie den Verdacht auf eine Berufskrankheit haben.

Zertifikate und Verbände