Sprechstunde

In unserer Ambulanz erfolgt die arbeitsmedizinische Vorsorge für alle Beschäftigten und Studierenden der Universität Tübingen sowie weiterer vom IASV betreuten Betriebe und Praxen. Außerdem bieten wir Arbeitsmedizinische und Reisemedizinische Beratung an, führen Schutzimpfungen durch und Eignungsuntersuchungen.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Die arbeitsmedizinische Vorsorge dient der Verhütung und frühzeitigen Erkennung von arbeitsbedingten gesundheitlichen Beschwerden und Berufskrankheiten sowie dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und der Fortentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes. 

Die Vorsorge beinhaltet ein vertrauliches ärztliches Beratungsgespräch mit Befragung zur Tätigkeit sowie in Abhängigkeit von der Gefährdung am Arbeitsplatz und falls erforderlich/gewünscht eine körperliche Untersuchung, die Erhebung von Laborwerten und weiteren Funktionstests. Alle Daten und bei der Vorsorge erhobenen Befunde unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.

Arten der Vorsorge

Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge werden Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge voneinander unterschieden. Der Unterschied liegt in der Beurteilung der Gesundheitsgefährdung der einzelnen Tätigkeiten.

Bei der Pflichtvorsorge ist eine Teilnahme an der arbeitsmedizinischen Vorsorge nicht nur (arbeitsvertragliche) Pflicht, sondern auch Voraussetzung für die Tätigkeit. Ohne eine gültige Vorsorgebescheinigung darf die Tätigkeit nicht ausgeübt werden.

Im Gegensatz zur Pflichtvorsorge ist die Teilnahme an der Angebotsvorsorge freiwillig und es entstehen bei der Nichtteilnahme keine Nachteile.

Eine Wunschvorsorge ergibt sich, wenn Tätigkeiten ausgeübt werden, bei denen ein Gesundheitsschaden nicht ausgeschlossen werden kann, auf Wunsch des Arbeitnehmers/Studierenden.

Arbeitsmedizinische Beratung

  • Arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung
  • Reisemedizinische Beratung
  • Impfberatung, Impfungen und Impfaktionen
  • Arbeitsplatzgestaltung inklusive Ergonomie
  • Arbeitsplatzbegehung
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement und stufenweise Wiedereingliederung sowie Rehabilitation
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Hautschutz und Hautschutzpläne 
  • Beratung und Follow-Up bei Infektionsgefährdung (z.B. Verletzungen mit infektiösem Material)
  • Unfallverhütung und Berufskrankheiten
  • Mitwirkung an Unterweisungen 
  • Umgang mit Gefahrstoffen 
  • Beratung bei und Erfassung von tätigkeitsbedingten Beschwerden/Erkrankungen 
  • Mutterschutz
  • Suchtberatung 
  • Konflikte und Krisen

Reisemedizinische Beratung

Bei Arbeits- oder Studienaufenthalten (z.B. Dienstreise, Forschungsaufenthalt) im Ausland muss rechtzeitig vor Reiseantritt eine arbeitsmedizinische Erstvorsorge zur Reiseberatung stattfinden. Dies gilt insbesondere bei Aufenthalten in Regionen mit besonderen klimatischen und gesundheitlichen Bedingungen (z.B. in den Tropen und Subtropen oder in Polarregionen). 

Bitte vereinbaren Sie frühzeitig (ca. drei Monate vor Abreise) einen Termin zur reisemedizinischen Beratung inklusive notwendiger Schutzimpfungen in unserer Ambulanz.

Eine Folgevorsorge nach Rückkehr (Rückkehreruntersuchung) kann frühestens sechs Wochen und nicht später als drei Monate nach Rückkehr stattfinden. 

Für Rückkehreruntersuchungen oder bei gesundheitlichen Beschwerden nach einer Reise wenden Sie sich bitte an das
Institut für Tropenmedizin

Vor Arbeits- oder Studienaufenthalten in Polarregionen ist eine medizinische Untersuchung ggf. gemäß dem medizinischen Fragebogen des Alfred-Wegener-Institutes (AWI) erforderlich (entweder über den Ärztlichen Dienst des AWIs, über Ihre/n Hausarzt/-ärztin oder über unsere Ambulanz).

Bei Arbeits- oder Studienaufenthalten im Ausland hat der Arbeitgeber für die Durchführung der Beratungen sowie Untersuchungen Sorge zu tragen. Bitte bringen Sie eine entsprechende Bestätigung von Ihrem Arbeitgeber über den Aufenthalt zu Ihrem Termin bei uns mit.

Impfsprechstunde

Folgende Schutzimpfungen werden in der Ambulanz angeboten:

  • Tetanus-Diphtherie-Pertussis-Polio
  • Hepatitis A
  • Hepatitis B
  • Masern-Mumps-Röteln
  • Windpocken (Varizellen)
  • Tollwut
  • FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis)
  • COVID-19 (nur im Rahmen von Impfaktionen)
  • Grippe (Influenza)
  • Pneumokokken
  • Gürtelrose (Herpes zoster)

Reiseimpfungen

  • Gelbfieber
  • Japanische Enzephalitis
  • Meningokokken
  • Cholera
  • Typhus
  • Dengue
Zum Impftermin bringen Sie bitte immer Ihren Impfausweis, Ihre Krankenkassenkarte und sofern es sich um die erste Impfung handelt ggf. Ihren vorhandenen Allergiepass mit.

Kostenübernahme von Schutzimpfungen

Die Kosten für Schutzimpfungen aufgrund eines erhöhten beruflichen Risikos werden vom Arbeitgeber erstattet. Sollten außerhalb des beruflichen Kontextes Schutzimpfungen indiziert bzw. gewünscht sein, können diese über die gesetzliche Krankenkasse oder als Privatleistung abgerechnet werden.

Diagnostik und Untersuchungen

  • Blutentnahme
  • Biomonitoring: Untersuchung von biologischem Material (z.B. Proben aus Blut, Urin oder Haaren) auf Gefahrstoffe, deren Metabolite oder von biochemischen bzw. biologischen Parametern
  • Sehtest inklusive Gesichtsfelduntersuchung: zur Erkennung einer Sehminderung, Farbfehlsichtigkeit, zentralen Gesichtsfeldeinschränkung und Fehlstellung der Augen. Angebot u.a. für Arbeitnehmer an Bildschirmarbeitsplätzen oder bei Fahr-Steuer- und Überwachungstätigkeiten.
  • Hörtest: Angebot u.a. an lärmexponierten Arbeitsplätzen.
  • Lungenfunktionsdiagnostik: Angebot u.a. beim Tragen von Atemschutz oder beim Umgang mit atemwegssensibilisierenden Stoffen.
  • EKG und Ergometrie

Eignungsuntersuchungen

Eine ärztliche Eignungsbeurteilung erfolgt auf Basis spezieller Rechtsvorschriften (z.B. Fahrerlaubnisverordnung) oder kann in arbeitsrechtlichen Rechtsgrundlagen (z.B. in Arbeits-, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen) festgelegt sein. Für weitere Fragen auch zur Verhältnismäßigkeit oder Durchführung einer Eignungsuntersuchung können Sie uns gerne ansprechen.

Zertifikate und Verbände