Gesundheit am Arbeitsplatz

Mutterschutz

Schwangere und stillende Beschäftigte und Studentinnen beraten wir gerne in einem vertraulichen Gespräch und möchten sie besonders unterstützen sowie betriebsärztlich betreuen. Inhalte des Beratungsgespräches umfassen u.a. eine ausführliche Auskunft über Ihre Tätigkeit und eventuell daraus resultierende tätigkeitsbedingte Gefährdungen, eine Impfberatung und Überprüfung des Immunstatus sowie eine tätigkeitsorientierte Beratung zu Schutzmaßnahmen. Alle Gesprächs- und Beratungsangebote unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.

Zu einer Meldung der Schwangerschaft an Ihren Arbeitgeber bzw. das Dekanat sind Sie nicht verpflichtet, jedoch ist eine Meldung dringend empfohlen, damit Sie notwendige Schutzmaßnahmen bei Ihrer Tätigkeit erhalten.

Psychische Gesundheit

Als Ihr betriebsärztlicher Dienst steht für uns Ihre Gesundheit an erster Stelle. Bei psychisch belastenden Arbeits- oder Lebenssituationen möchten wir beratend an Ihrer Seite stehen. Gerne zeigen wir Ihnen im Gespräch einen Weg zu weiteren Anlaufstellen und beraten Sie bezüglich Ihres Arbeitsplatzes. Unsere Angebote unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) muss vom Arbeitgeber allen Beschäftigten angeboten werden, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen (Zeitraum nicht auf das Kalenderjahr beschränkt) ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. Ziel ist zu klären, "wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann." (§ 167 Sozialgesetzbuch IX). Die Teilnahme am BEM ist für Beschäftigte freiwillig.

Der Betriebsärztliche Dienst bietet den Beschäftigten in diesem Rahmen ein vertrauliches Gespräch an. Alle Inhalte des Gesprächs unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.

Um Maßnahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements einzuleiten, werden bei Bedarf Vertreter des Personalrates, der Personalabteilung, bei schwerbehinderten Beschäftigten die Schwerbehindertenvertretung und ggf. weitere Vertreter (z.B. BEM-Beauftragte) beteiligt. Dies erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung der/des Betroffenen. Die Gespräche finden vertraulich gemeinsam mit dem/der Beschäftigten statt. Alle Teilnehmenden unterliegen der Schweigepflicht. 

Falls Sie als Beschäftigte(r) nach längerer Krankheit oder als Vorgesetzte(r) weitere Informationen, ein vertrauliches Gespräch oder betriebsärztliche Unterstützung benötigen, können Sie uns gerne ansprechen.

Stufenweise Wiedereingliederung

Eine stufenweise Wiedereingliederung wird in der Regel nach längerer Krankheit empfohlen. Dabei werden Betroffene wieder an Ihre Tätigkeit herangeführt, indem die Arbeitsbelastung stufenweise gesteigert wird. Vor Planung und Erstellung des Wiedereingliederungsplans durch den/die behandelnde(n) Ärztin/Arzt ist es in der Regel empfehlenswert das Vorgehen mit dem betriebsärztlichen Dienst abzustimmen um den Wiedereingliederungsprozess erfolgreich gestalten zu können. Bei Fragen und Beratungsbedarf können Sie uns gerne ansprechen.

Strahlenschutz

Strahlenschutzuntersuchungen fallen unter das Strahlenschutzgesetz (§ 79) und die Strahlenschutzverordnung (§§ 77-81). Beruflich exponierte Personen (Kategorie A; ggf. auch Kategorie B auf Anordnung der Behörde) dürfen danach nur eingesetzt werden, wenn sie die Strahlenschutzuntersuchung nachweisen und dabei die gesundheitliche Eignung bestätigt wird.

Für Strahlenschutzuntersuchungen wenden Sie sich bitte an den Strahlenschutz-Beauftragten.

Zertifikate und Verbände