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Wenn Silvester ins Auge geht

Alle Jahre wieder verletzen sich Erwachsene und Kinder durch Feuerwerksraketen, Kracher, Böller, Tischfeuerwerke oder selbstproduzierte Knallkörper. Neben Hautverbrennungen und Gehörschäden sind häufig die Augen betroffen. Bei akuten Augenverletzungen muss schnell und umsichtig gehandelt werden. Wir sprachen mit Professor Dr. med. Martin Rohrbach von der Universitäts-Augenklinik Tübingen, was in solchen Fällen zu tun ist.

Menschen mit Wunderkerzen
Übermütige Stimmung an Silvester kann leicht ins Auge gehen. Dabei sind Feuerwerkskörper gar nicht die häufigsten Auslöser für Augenverletzungen. (Bildquelle: fotolia/Rawpixel)
Welche Augenverletzungen sind besonders typisch an Silvester?

Genaue Zahlen zu Art und Häufigkeit von Augenverletzungen an Silvester und Neujahr gibt es nicht. Jeder denkt natürlich zuerst an Verletzungen durch Feuerwerkskörper, die nah vor dem Gesicht explodieren oder gezielt ins Auge fliegen. Explorierende Knallkörper verursachen am Auge und in der Augenregion zum einen Verbrennungen, zum anderen können winzige Schwarzpulverpartikel ins Auge eingesprengt werden. Explodiert ein Knallkörper direkt vor dem Auge oder fliegt eine Rakete direkt ins Auge, kommt es durch den (Luft-) Druck zu einer Druckwirkung auf das Auge ähnlich einer Prellung. Dass ein Feuerwerkskörper das Auge durchbohrt ist dagegen eher selten.

Häufiger jedoch als Augenverletzungen durch Feuerwerkskörper sieht man stumpfe Verletzungen des Auges durch Sektkorken. Diese passen "wie die Faust aufs Auge" und führen unter Umständen selbst dann noch zu schweren Schäden, wenn sie das Auge nicht direkt treffen, sondern von der Wand abprallen. Und natürlich kommen an Silvester auch "ganz normale" Augenverletzungen vor, z. B. im Rahmen von Tätlichkeiten.


Was raten Sie zur Vorbeugung?

Feuerwerkskörper sollten selbstverständlich nie in der Hand oder in einer Menschenmenge gezündet oder in brennendem Zustand auf Personen geworfen werden. Sind Kinder an einem Feuerwerk beteiligt, sollten diese eigentlich grundsätzlich eine Schutzbrille tragen. Beim Öffnen einer Sektflasche ist es am besten, den Sektkorken in der Hand zu behalten - in den USA gibt es dazu sogar entsprechende Hinweise auf den Flaschen. Vor allem in geschlossenen Räumen dürfen Sektkorken nicht frei fliegen und es darf nie mit ihnen auf Personen gezielt werden.


Was soll man als erstes tun?

Zunächst gilt es, "einen kühlen Kopf zu bewahren". Im Falle einer Verbrennung sollte die betroffene Region möglichst schnell gespült bzw. gekühlt werden. Die Möglichkeiten der "Selbsthilfe" sind damit aber bereits weitgehend erschöpft. Eine stärkere Druckwirkung auf das Auge, z. B. durch Reiben, sollte vermieden werden. Bei schweren Verletzungen ist die Anlage eines sauberen Verbandes sinnvoll.

Besteht der Verdacht auf eine schwere Augenverletzung, welche unter Umständen eine Operation erforderlich macht, sollte der Verletzte nicht mehr essen, nicht mehr trinken und auch nicht mehr rauchen, da er für die Narkose etwa sechs bis acht Stunden vorher nüchtern sein muss und der Eingriff sonst möglicherweise nur mit Verzögerung durchgeführt werden kann.


Was empfehlen Sie Eltern, wenn sich das Kind verletzt hat?

Prinzipiell gilt das oben Gesagte. Augenverletzungen bei Kindern sind jedoch immer besonders dramatisch. Trotzdem sollte zunächst Ruhe bewahrt werden. Da Kinder aufgrund ihrer eingeschränkten Kooperation noch häufiger als Erwachsene eine Narkose für einen Eingriff am Auge benötigen, sollte man sie nicht mit Süßigkeiten o. ä. trösten, damit eine eventuell notwendige Operation nicht verzögert wird.


In welchen Fällen muss man immer zum Arzt?

Ist es tatsächlich zu einem Unfall mit Augenbeteiligung gekommen und liegen "Warnhinweise" wie z. B. ein "rotes Auge", starke Schmerzen oder eine Einschränkung des Sehvermögens vor - das lässt sich z.B. durch Zuhalten des unverletzten Auges prüfen - so sollte eigentlich grundsätzlich augenärztliche Hilfe - durch den augenärztlichen Notdienst oder eine Augenklinik - in Anspruch genommen werden. Der Hausarzt ist aufgrund seiner apparativen Ausstattung in der Regel nicht in der Lage, Augenverletzungen ausreichend zu diagnostizieren und zu behandeln.

Am Auge verletzte Personen sollten nur im äußersten Notfall selbst mit dem Auto zum Augenarzt fahren. Besser ist es, sich fahren zu lassen oder ein Taxi zu nehmen. Ein zügiger Transport zum Augenarzt bzw. in die Augenklinik ist in aller Regel ausreichend, ein Transport mit dem Notarztwagen oder einem Rettungshubschrauber ist in der Regel nicht erforderlich.


Muss man mit Spätfolgen rechnen?

Der große Teil der Augenverletzungen zu Silvester ist eher harmloser Natur. Reizungen der Bindehaut und Abschürfungen der Hornhautoberfläche heilen zumeist innerhalb weniger Tage folgenlos ab. Vieles, wie z. B. auch Verletzungen durch kleinere Fremdkörper, kann der Augenarzt recht gut "reparieren". Es gibt aber zum Jahreswechsel auch Verletzungen, wie z. B. Augapfelprellungen durch Sektkorken, welche zu schwersten Schäden, die nicht oder nur teilweise zu beseitigen sind, führen. Insofern kommt es leider nicht ganz so selten vor, dass ein zu Silvester beschädigtes Auge trotz mehrfacher Operationen schließlich doch erblindet. Daher muss Jahr für Jahr der Rat wiederholt werden, sich so zu verhalten, dass die eigenen Augen, aber auch jene der Mitmenschen, nicht gefährdet werden. Eine lebenslange Beeinträchtigung des Sehvermögens wiegt sehr viel schwerer als der Verzicht auf einen gefährlichen, kurzen Silvesterspaß!

Letzte Änderung: 15.12.2010

Im Interview:

Prof. Dr. Martin Rohrbach

Einrichtung: Universitäts-Augenklinik

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