Studium und Lehre
an der Medizinischen Fakultät
der Eberhard Karls Universität Tübingen

Bewerbung für Medizin und Zahnmedizin für das 1. Fachsemester

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 2017 müssen die Auswahlverfahren für die Fächer Medizin und Zahnmedizin zum 1.1.2020 neu geregelt werden. Die Änderungen gelten somit zum ersten Mal für die Bewerbung zum Sommersemester 2020. Die Auswahl und Vergabe erfolgt ausschließlich durch die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) nach den unten genannten Quoten und Kriterien.

Auf dieser Seite finden Sie zusammengestellt Informationen zum neuen Auswahlverfahren an der Universität Tübingen. Bitte informieren Sie sich immer auch auf der Homepage von hochschulstart.de.

https://www.youtube.com/watch?v=tJHqUesewf0&t=1s

Für die Studiengänge Medizin und Zahnmedizin (bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge) erfolgt die Bewerbung für das 1. Fachsemester ausschließlich über die Stiftung für Hochschulzulassung.

Dies gilt für:

  • deutsche Studienbewerber
  • Bewerber und Bewerberinnen eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union
  • Staatsangehörige aus Liechtenstein, Norwegen und Island
  • Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer (ausländische Staatsbürger, die ein deutsches Abitur in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben),
  • Bewerber und Bewerberinnen, die selbst nicht Staatsangehörige eines EU-Staates bzw. Norwegens, Islands oder Liechtensteins sind, deren Familienangehörige aber zu diesem Personenkreis (in gerader Linie verwandt) gehören und in Deutschland beschäftigt sind

Internationale Studienbewerber, die nicht zu den oben genannten gehören, erhalten weitere Informationen zur Bewerbung bei der Abteilung Advising and Admission of International Students.


Die neuen Quoten im Vergabeverfahren

Prozentuale Verteilung der Anzahl der Studienplätze in den Quoten (nach Abzug der Vorabquoten): 

  • Abiturbestenquote: 30%
  • Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ): 10%
  • Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH): 60%

Neu eingeführt wurde zum SoSe 2020 die sogenannte Zusätzliche Eignungsquote im Umfang von 10 Prozent. Sie eröffnet Bewerberinnen und Bewerbern Chancen unabhängig von den im Abitur erreichten Noten. Für die Auswahl kommen hier nur schulnotenunabhängige Kriterien in Betracht. Die detailierten Kriterien für die ZEQ finden Sie unten stehend.
Im AdH müssen neben der Note der Hochschulzugangsberechtigung mindestens zwei weitere schulnotenunabhängige Kriterien berücksichtigt werden, wovon eines erheblich zu gewichten ist. Als eines dieser Kriterien ist ein fachspezifischer Studieneignungstest verbindlich vorgegeben, für Tübingen ist dies der Test für Medizinische Studiengänge (TMS-Test), auch hier finden Sie unten die detailierten Kriterien.

Die neue Verteilung der Quoten
Die neue Verteilung der Quoten

Das Verfahren im Detail

In der Abiturbestenquote findet als ausschließliches Kriterium die Note der Hochschulzugangsberechtigung (HZB, in der Regel das Abitur) Anwendung. Hierbei wird die Vergleichbarkeit der Abiturnoten durch einen so genannten „Länderausgleich“ erhöht. Hierbei wird wird für jede Bewerberin und jeden Bewerber ein Prozentrang ermittelt, welcher auch für die Berechnung der zu vergebenden Punkte im AdH verwendet wird.

Für die Berechnung des Rangplatzes im AdH werden die unten stehenden Kriterien herangezogen. Die Gesamtpunktzahl berechnet sich additiv aus den Einzelpunkten für jedes Kriterium. Es sind maximal 100 Punkte zu erreichen.

Kriterien
max. Punkte
Bemerkung
Note der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur)
44
Landesspezifischer Rangplatz nach Länderausgleich. Die Berechnung erfolgt durch die Stiftung.
Ergebnis des Tests für medizinische Studiengänge (TMS)
43
nur Ergebnisse >70 Punkte (Bestehensgrenze) werden berücksichtigt;
Die Berechnung erfolgt nach folgender Formel: TMSPunkte = TMSGewicht / 2 + TMSStandardwert-100 / 10 · TMSGewicht / 6
Abgeschlossene Berufsausbildung in einem Gesundheitsfachberuf
7
Die Liste der anerkannten Berufsausbildungen finden Sie unten. Sie erhalten für eine und mehrere Berufsausbildungen einmalig die genannte Punktzahl.
Dienste und Ehrenämter
6
Die Liste der anerkannten Dienste und Ehrenämter finden Sie unten. Sie erhalten für einen und mehrere Dienste/Ehrenämter einmalig die genannte Punktzahl.


Für die Berechnung des Rangplatzes in der ZEQ werden die unten stehenden Kriterien herangezogen. Die Gesamtpunktzahl berechnet sich additiv aus den Einzelpunkten für jedes Kriterium. Es sind maximal 100 Punkte zu erreichen.

Kriterien
max. Punkte
Bemerkung
Ergebnis des Tests für medizinische Studiengänge (TMS)
70
nur Ergebnisse >70 Punkte (Bestehensgrenze) werden berücksichtigt;
Die Berechnung erfolgt nach folgender Formel: TMSPunkte = TMSGewicht / 2 + TMSStandardwert-100 / 10 · TMSGewicht / 6
Abgeschlossene Berufsausbildung in einem Gesundheitsfachberuf
15
Die Liste der anerkannten Berufsausbildungen finden Sie unten. Sie erhalten für eine und mehrere Berufsausbildungen einmalig die genannte Punktzahl.
Berufserfahrung in einem Gesundheitsfachberuf
5
Sie erhalten für eine oder mehrere Berufserfahrungen mit mind. 1 jähriger Dauer im Anschluass an eine der unten genannten Berufsausbildungen einmalig die genannte Punktzahl.
Dienste und Ehrenämter
10
Die Liste der anerkannten Dienste und Ehrenämter finden Sie unten. Sie erhalten für einen und mehrere Dienste/Ehrenämter einmalig die genannte Punktzahl.


Der Test für Medizinische Studiengänge (TMS) ist ein fachspezifischer Studierfähigkeitstest, der neben der Abiturnote eine hohe Voraussagekraft für den Erfolg in Medizinischen Studiengängen besitzt. 

Verantwortlich für die Koordination der Organisation und Durchführung des Testes ist die Medizinische Fakultät der Universität Heidelberg.  

Zur Teilnahme am TMS  sind alle Personen berechtigt, die den TMS in Deutschland noch nicht absolviert haben und bereits im Besitz einer allgemeinen, besonderen oder fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung sind, sowie alle Personen, die diese im laufenden oder darauf folgenden Schuljahr erwerben werden.   

Der Test für Medizinische Studiengänge findet an verschiedenen Testorten in Deutschland statt. Informationen zu den nächsten Terminen und dem Test finden Sie hier.

Im Auswahlverfahren der Hochschulen und der Zusätzlichen Eignungsquote wird das Testergebnis mit der Abiturdurchschnittsnote und anderen Kriterien verrechnet und kann die Platzierung in der Rangliste verbessern. Wer auf den Test verzichtet, geht das Risiko ein, von Bewerbern mit schlechterer Note überholt zu werden.
Das Testergebnis wird an den verschiedenen medizinischen und zahnmedizinischen Fakultäten unterschiedlich gewichtet, oben stehend finden Sie die Gewichtung für die Universität Tübingen.

  • Altenpfleger/in
  • Anästhesietechnische/r Assistent/in
  • Arzthelfer/in
  • Biologielaborant/in
  • Chemielaborant/in
  • Diätassistent/in
  • Ergotherapeut/in
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
  • Gesundheits- und Krankenpfleger/in
  • Hebamme/Entbindungspfleger
  • Kinderkrankenschwester/-pfleger
  • Krankenschwester/-pfleger
  • Logopäde/Logopädin
  • Medizinische/r Fachangestellte/r
  • Medizinisch-technische/r Assistent/in - Funktionsdiagnostik
  • Medizinisch-technische/r Assistent/in (MTA)
  • Medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/in
  • Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/in
  • Medizinlaborant/in
  • Notfallsanitäter/in
  • Operationstechnische/r Angestellte/r
  • Operationstechnische/r Assistent/in
  • Orthoptist/in
  • Physiotherapeut/in
  • Radiologisch-technische/r Assistent/in (RTA)
  • Rettungsassistent/in
  • Veterinärmedizinisch-technische/r Assistent/in
  • Altenpfleger/in
  • Anästhesietechnische/r Assistent/in
  • Arzthelfer/in
  • Biologielaborant/in
  • Chemielaborant/in
  • Diätassistent/in
  • Ergotherapeut/in
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
  • Gesundheits- und Krankenpfleger/in
  • Hebamme/Entbindungspfleger
  • Kinderkrankenschwester/-pfleger
  • Krankenschwester/-pfleger
  • Logopäde/Logopädin
  • Medizinische/r Fachangestellte/r
  • Medizinisch-technische/r Assistent/in - Funktionsdiagnostik
  • Medizinisch-technische/r Assistent/in (MTA)
  • Medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/in
  • Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/in
  • Medizinlaborant/in
  • Notfallsanitäter/in
  • Operationstechnische/r Angestellte/r
  • Operationstechnische/r Assistent/in
  • Orthoptist/in
  • Physiotherapeut/in
  • Radiologisch-technische/r Assistent/in (RTA)
  • Rettungsassistent/in
  • Stomatologische Schwester
  • Veterinärmedizinisch-technische/r Assistent/in
  • Zahnarzthelfer/in
  • Zahnärztliche Helfer/in
  • Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
  • Zahntechniker/in

Berücksichtigt werden nur Diente jeweils im einschlägigen Bereich!

  • Dienst/ehrenamtliche Tätigkeit bei den Johannitern (mind. 2 Jahre)
  • Dienst/ehrenamtliche Tätigkeit bei den Maltesern (mind. 2 Jahre)
  • Dienst/ehrenamtliche Tätigkeit bei der Feuerwehr (mind. 2 Jahre)
  • Dienst/ehrenamtliche Tätigkeit bei der DLRG (mind. 2 Jahre)
  • Dienst/ehrenamtliche Tätigkeit beim ASB (mind. 2 Jahre)
  • Dienst/ehrenamtliche Tätigkeit beim DRK/DKMS (mind. 2 Jahre)
  • Dienst/ehrenamtliche Tätigkeit beim THW (mind. 2 Jahre)
  • FSJ (ab mind. 11 vollendeten Monaten)
  • FÖJ (ab mind. 11 vollendeten Monaten)
  • Internationaler Jugendfreiwilligendient (ab mind. 11 vollendeten Monaten)
  • Bundesfreiwilligendienst (ab mind. 11 vollendeten Monaten)
  • Entwicklungspolitischer Freiwilligendienst Weltwärts (ab mind. 11 vollendeten Monaten)
  • Europäischer Freiwilligendienst (ab mind. 11 vollendeten Monaten)
  • Anderer Dienst im Ausland (ADIA) (ab mind. 11 vollendeten Monaten)
  • Zivildienst (ab mind. 11 vollendeten Monaten)
  • Freiwilliger Wehrdienst (ab mind. 11 vollendeten Monaten)

Informationen zu Bewerbung im Rahmen der Landarztquote in Baden-Württemberg finden Sie hier.

Stand 14.02.2023