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Forschungs-Newsletter der Medizinischen Fakultät Tübingen

rocket

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Sollte Ihr Newsletter nicht korrekt angezeigt werden, klicken Sie bitte auf nachstehenden Link. Sie werden dann direkt mit unserer Homepage verbunden.

Newsletter Kalenderwoche 4/2025

Eliteprogramm

 

BW-Stiftung Förderformat „Eliteprogramm für Postdocs“

 

Die Ausschreibung spricht gezielt den herausragenden wissenschaftlichen Nachwuchs an, das heißt die Kandidat:innen sollten eine „deutlich über dem Durchschnitt liegende Befähigung für eine wissenschaftliche Karriere erkennen lassen“. Das Eliteprogramm möchte besonders die transnationale Mobilität fördern, daher sind ausländische und deutsche Nachwuchswissenschaftler:innen, die an die Universität Tübingen zurückkehren bzw. im letzten Jahr zurückgewechselt sind, besonders zur Bewerbung aufgefordert. Ausländische Antragsteller:innen müssen dabei ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache vorweisen können. Hinweis: Das seit 2022 verpflichtende Auswahlgespräch findet außer in begründeten Ausnahmefällen auf Deutsch statt.

 

Exzellente Nachwuchswissenschaftler:innen können Mittel in Höhe von bis zu 200.000 € bei einer Laufzeit von max. drei Jahren einwerben. Die Personalstelle der Nachwuchswissenschaftler:innen selbst kann nicht beantragt werden, sie müssen aber für den Projektzeitraum über eine Stelle an der Universität verfügen. Der Bereich der klinischen Medizin ist von der Antragstellung ausgeschlossen.

 

Vollständige Anträge (ein Gesamt-PDF, max. 10 MB) sind zusammen mit dem Listenformular und dem Antragsformular bis spätestens zum 17. März 2025 beim Dekanat der Medizinischen Fakultät zu Händen Frau Dr. Klingeberg (mit cc an nathalie.walker@uni-tuebingen.de) abzugeben.

Interessierte Kandidat:innen sollten bitte zum frühestmöglichen Zeitpunkt (am besten direkt nach Bekanntwerden der Ausschreibung) mit dem jeweiligen Dekanat Kontakt aufnehmen, um das Procedere abzustimmen.

Nähere Details zur Ausschreibung entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Link der Baden-Württemberg Stiftung (inklusive Ausschreibungsunterlagen, Antrags- und Listenformulare): https://www.bwstiftung.de/de/ausschreibung/eliteprogramm-fuer-postdocs

 

Da die Hochschulleitung für die Qualitätssicherung im Rahmen der Antragstellungen verantwortlich ist und nur eine begrenzte Anzahl von Anträgen weiterreichen kann, können nur jene Anträge weitergeleitet werden, die exakt den Ausschreibungskriterien entsprechen.

Folgende unter Umständen aufwendigere Punkte gilt es bei der Antragstellung zu berücksichtigen:

seitens des FB/Instituts ist eine zusätzliche Kofinanzierung in Höhe von mindestens 10% der beantragten Fördermittel beizusteuern (für diese Ko-Finanzierung ist die Unterschrift des jeweiligen Fachbereichs einzuholen)

von Seiten des FB/Instituts ist ein Qualifizierungskonzept beizufügen

dem Antrag ist ein Referenzschreiben zur Person und zum Arbeitskonzept beizufügen

ein ca. 10 seitiges Arbeits- und Forschungskonzept des Antragstellers/ der Antragstellerin ist Kernstück des Antrags

 

Die Kandidat:innen werden Ende April informiert, ob ihr Antrag zur Weiterleitung ausgewählt wurde. Sie haben dann bis zum 14. Mai (12:00 Uhr) Zeit, die Dokumente bei der Stiftung hochzuladen. Ansprechpartnerin bei der Baden-Württemberg Stiftung ist Frau Ainoa Larrauri, E-Mail: eliteprogramm@bwstiftung.de

 

Die Forschungsförderung informiert im Rahmen der Research Funding Snacks am 06.02.2025 um 12 Uhr zum Eliteprogramm: https://uni-tuebingen.de/en/99389

Preise

 

 Württembergischer Krebspreis 2025 

 

Die Dres. Carl Maximilian und Carl Manfred Bayer – Stiftung fördert Mediziner/innen bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres, die auf dem Gebiet der Krebsforschung tätig sind und diese Forschung in Württemberg durchführen beziehungsweise gebürtige Württemberger sind. Bitte beachten Sie: Die Ausschreibung bezieht sich gemäß Stifterwillen ausschließlich auf Württemberg und nicht auf das heutige Bundesland BadenWürttemberg.

 

Die Stiftung schreibt 2025 folgende Förderung aus:

 

  • Württembergischer Krebspreis 2025
    Auszeichnung für exzellente wissenschaftliche Leistungen. Preisgeld zur Förderung eines dargelegten wissenschaftlichen Projektes.

  • Württembergischer Krebspreis – Nachwuchsförderung 2025
    Unterstützung einer präklinischen bzw. klinischen Forschungstätigkeit für junge Mediziner/innen, die bereits eine wissenschaftliche Tätigkeit aufweisen können.

 

Insgesamt werden Preisgelder von bis zu 50.000 Euro vergeben, die sich auf Projekt- und Nachwuchspreis verteilen. Bitte bewerben Sie sich mit einem Lebenslauf und einer vollständigen Publikationsliste unter Angabe der Impactpunkte.


 

Bewerbung für den Württembergischen Krebspreis:

Bitte reichen Sie auf max. 10 Seiten eine detaillierte Beschreibung Ihres Forschungsvorhabens unter Darlegung der geplanten Verwendung des Preisgeldes ein.

 

Bewerbung für den Württembergischen Krebspreis-Nachwuchsförderung:

Bitte legen Sie auf max. 5 Seiten dar, wie Sie das Preisgeld einsetzen werden.

 

Nähere Informationen zur Antragstellung und Förderung finden Sie im Internet unter www.dres-bayer-stiftung.de

 

 

Alle Dokumente sind 5-fach ausgedruckt und in elektronischer Version (als PDF per E-Mail an: kontakt@dres-bayer-stiftung.de) spätestens bis zum 15. April 2025 einzureichen an:

 

Prof. Dr. Claudia Lengerke (Vorsitzende des Stiftungsvorstandes) Universitätsklinikum Tübingen, Innere Medizin II

Otfried-Müller-Straße 10, 72076 Tübingen 

 

Kommunikationspreis der Universität 2025

 

Die Ausschreibung des Tübinger Preises für Wissenschaftskommunikation 2025  läuft noch bis zum 31. Januar 2025. Mit dem Preis werden eine Forscherin,  ein Forscher oder eine Gruppe von Forschenden an der Universität Tübingen  gewürdigt, die sich im vergangenen Kalenderjahr um die Vermittlung  wissenschaftlicher Themen in der breiten Öffentlichkeit besonders verdient  gemacht haben. Die Auszeichnung teilt sich in einen mit 10.000 Euro dotierten  Hauptpreis sowie einen Nachwuchspreis, der mit 5.000 Euro verbunden ist. Die  Auszeichnung ist Teil der Exzellenzstrategie der Universität Tübingen.

 

 Sie will Forscherinnen und Forscher damit nachdrücklich dazu ermutigen, in  unterschiedlichen Formen den Dialog mit der Öffentlichkeit zu suchen. Für die  Auszeichnung in Frage kommen Beispiele medialer Wissenschaftskommunikation, die  sich im Jahr 2024 als besonders wirkungsvoll und nachhaltig erwiesen haben,  aber ebenso Ausstellungen, populärwissenschaftliche Bücher, öffentliche  Vortragsreihen oder ungewöhnliche Lehr- oder Praxisprojekte mit hoher  Außenwirkung. Mit dem Tübinger Preis für Wissenschaftskommunikation will die  Universität mehr Forscherinnen und Forscher dazu motivieren, sich für die  Kommunikation von Wissenschaft auch an ein fachfremdes Publikum zu engagieren.

 

 Alle Mitglieder der Universität sind berechtigt, bis spätestens 31. Januar 2025  Kolleginnen oder Kollegen für die Auszeichnung vorzuschlagen. Jeder Vorschlag  ist im Hinblick auf die öffentliche Resonanz des oder der Nominierten zu  begründen. Vorgeschlagene Kandidatinnen und Kandidaten müssen zum Zeitpunkt  des Vorschlags als Forscherinnen oder Forscher an der Universität Tübingen  tätig sein. Über die Vergabe des Preises entscheidet eine Jury.

 

 Bitte senden Sie entsprechende Vorschläge per Post oder E-Mail an die  Hochschulkommunikation (Wilhelmstraße 5, 72074 Tübingen oder sekretariat-

 kommunikation@zv.uni-tuebingen.de) zu Händen von Herrn Christfried Dornis,  der Ihnen darüber hinaus für Rückfragen zur Verfügung steht  christfried.dornis@uni-tuebingen.de).

 

 Weiterführende Informationen finden Sie hier:

 

https://uni-tuebingen.de/de/199639

Projektförderung

 

Freiraum 2026 - Ausschreibung der Stiftung Innovation in der Hochschullehre

 

die Stiftung Innovation in der Hochschullehre setzt die Ausschreibungsreihe „Freiraum“ fort. 
Im Rahmen von „Freiraum 2026” können Ideen für die Lehre entwickelt und erprobt werden. Die Ausschreibung ist thematisch offen. Alle Vorhaben, die durch Innovationspotenzial und experimentelle Konzepte überzeugen, sind willkommen.

 

Förderziel und Zielgruppe:
Antragsberechtigt sind alle hauptamtlich Beschäftigten deutscher Hochschulen. Pro Person und Projektidee kann nur eine Interessensbekundung eingereicht werden. Die maximale Fördersumme beträgt 400.000 Euro pro Projekt für eine Laufzeit von bis zu 24 Monaten (frühester Projektbeginn: 01.04.2026; spätestes Projektende: 31.03.2028). Im Gesamtförderprogramm „Freiraum 2026“ stehen insgesamt 34 Mio. Euro zur Verfügung.

 

Zeitplan und Art der Förderung:

Dem inhaltlichen Auswahlprozess ist ein Verfahren zur Interessenbekundung vorgeschaltet. Interessenbekundungen sind vom 10. bis 20. Februar 2025, 14 Uhr über das Förderportal der Stiftung zu stellen. Im Falle einer positiven Losentscheidung sind Anträge mit allen erforderlichen Unterlagen bis spätestens zum 30. April 2025, 14 Uhr einzureichen. Die Projektförderung beginnt zum 01. April 2026. Die maximale Projektlaufzeit beträgt 24 Monate und endet am 31. März 2028. Die Förderentscheidung ist für Anfang Oktober 2025 geplant.

Detaillierte Informationen zu der Ausschreibung finden Sie unter:

https://stiftung-hochschullehre.de/foerderung/freiraum/

 

Wichtiger Hinweis:
Nach einer Interessensbekundung und positiver Losentscheidung muss die Einreichung des Antrags über die Hochschulleitung erfolgen. Daher möchte ich Sie bitten, im Falle einer Antragstellung, diesen bis zum 31.03.2025 bei der Abteilung Studiengangsplanung und -entwicklung, (Ansprechpartnerin Nicole Brettschneider, nicole.brettschneider@uni-tuebingen.de) einzureichen.

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