Forschungs-Newsletter der Medizinischen Fakultät Tübingen |
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Förderung von Projekten zum Themapräklinische Therapiestudien für seltene Erkrankungen unter Nutzung von niedermolekularen Wirkstoffen und Biologika– Entwicklung und Validierung
Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der verschiedenen teilnehmenden Länder eine effektive Zusammenarbeit bei einem gemeinsamen interdisziplinären Forschungsprojekt zu ermöglichen, das auf Komplementarität und dem Austausch von Fachwissen zum Nutzen der Patientinnen und Patienten beruht. Dazu sind Betroffene angemessen in die Forschungsprojekte einzubinden.
Weiterhin zielt die Förderrichtlinie darauf ab, die Durchführung von Forschungsprojekten zu Therapien mit niedermolekularen Wirkstoffen, mit kleinen nicht-kodierenden, chemisch synthetisierten Nukleinsäuren, bereits zugelassenen Arzneimitteln (Repositionierung) oder Biologika (zum Beispiel Antikörper oder Proteine wie Enzyme, Immunmodulatoren oder Wachstumsfaktoren usw.) voranzutreiben. In der ersten Verfahrensstufe sind dem ERDERA JTC 2025 Sekretariat, das beim DLR Projektträger angesiedelt ist, bis spätestens 13. Februar 2025, 14 Uhr (CET) zunächst Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen.
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Förderung von Projekten zum Thema DataXperiment – Erprobung innovativer Machbarkeits- und Anwendungsszenarien in der Onkologie – Nationale Dekade gegen Krebs –
Die Ziele der Förderrichtlinie sind erreicht, wenn mit bereits nutzbar gemachten Daten oder Tools die Machbarkeit/Umsetzbarkeit von über den ursprünglichen Forschungszweck hinausgehenden innovativen Ideen für einen Einsatz in der Krebsforschung oder -versorgung vorangetrieben und die Forschungsergebnisse anschließend durch die Antragsteller bewertet und zur Verfügung gestellt werden konnten. Die Fördermaßnahme soll zusätzlich dem an der Universitätsmedizin verorteten wissenschaftlichen Nachwuchs die Möglichkeit zur Profilschärfung einräumen.
Gefördert werden Einzelprojekte mit klarem Bezug zur Onkologie, in denen eine innovative und alternative Nutzung bereits vorhandener und operabler Datensätze beziehungsweise bestehender Tools erprobt wird. Für die Erprobung der Forschungsidee müssen die für das Projekt erforderlichen Daten bereits identifiziert, zusammengeführt, strukturiert und annotiert vorliegen. Denkbar wären beispielsweise datenbasierte Lösungsansätze für den klinischen Routinealltag, wie beispielsweise die Befundung in der Pathologie, oder es können bestehende Tools zugunsten der Nutzerfreundlichkeit angepasst werden. Gefördert werden können auch Weiterentwicklungen von bereits bestehenden Algorithmen oder Softwareanwendungen, wenn sie einen Mehrwert für die wissenschaftliche Community liefern und für andere Nutzergruppen zugänglich gemacht werden (zum Beispiel Entwicklung einer grafischen Oberfläche, eines Algorithmus, Software et cetera).
Dem Projektträger ist bis spätestens 30. Mai 2025 ein rechtsverbindlich unterschriebener förmlicher Förderantrag sowie eine Vorhabenbeschreibung in schriftlicher oder, wie in Nummer 7.1 dargelegt, elektronischer Form vorzulegen. |
Förderung von Projekten zum Thema Gesundheits- und Sozialversorgung mit Fokus auf die mittleren und späten Stadien neurodegenerativer Erkrankungen im Rahmen des European Joint Programme – Neurodegenerative Disease Research
Das Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, unter Einbezug sozial- und humanwissenschaftlicher Forschung die Faktoren, die die Lebensqualität bei neurodegenerativen Erkrankungen beeinflussen, besser zu verstehen. Dazu zählen etwa die soziale Eingliederung, die gesellschaftliche Teilhabe, die Würde und die allgemeine Lebensqualität von Patientinnen und Patienten und ihren Familien. Es sollen angemessene Konzepte für eine bessere Unterstützung von Menschen mit neurodegenerativen Erkrankungen im mittleren und fortgeschrittenen Stadium sowie am Ende des Lebens entwickelt werden.
Zu diesem Zweck sollen transnationale Forschungsvorhaben gefördert werden, die durch Zusammenarbeit verschiedener Disziplinen die Gesundheits- und Sozialversorgung, mit Fokus auf die mittleren und späten Krankheitsstadien, verbessern. In der ersten Verfahrensstufe sind dem „Joint Call Sekretariat“, das beim DLR Projektträger angesiedelt ist, bis spätestens 4. März 2025, 12 Uhr MEZ zunächst Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen. |
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Ausschreibung des ZSE Tübingen 2025
Förderung von klinischen Therapiestudien / Biomarkerstudien mit therapeutischem Fokus von seltenen Erkrankungen
Im Rahmen der Etablierung des Therapieforschungszentrums (TFZ) für seltene Erkrankungen am Behandlungsund Forschungszentrum für Seltene Erkrankungen Tübingen (ZSE) schreibt das ZSE ein bis zwei klinische Therapiestudien / Biomarkerstudien mit therapeutischem Fokus zur Förderung aus. Folgende Bedingungen sind mit dieser Ausschreibung verbunden: 1. Thema der Förderung: - Klinische Therapiestudien für seltene Erkrankungen
- Biomarkerstudien mit therapeutischem Fokus
2. Antragsteller: Antragsteller müssen Mitglied des Universitätsklinikum Tübingen sein. 3. Finanzierung: die (Ko-) Finanzierung einer Studie beträgt maximal 60.000 Euro -
eine vollständige Klärung der Finanzierung der Studie zum Zeitpunkt der Antragstellung ist KEINE notwendige Bedingung zur Einreichung des Antrages. Ein belastbares Finanzierungskonzept muss im Förderungsfalle innerhalb von 9 Monaten nach dem Zuwendungsbescheid vorliegen. Während dieses Zeitraumes muss in einer kontinuierlichen Kommunikation mit dem ZSE über den Fortschritt der Finanzierungsklärung berichtet werden.
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die Finanzierung soll insbesondere für die notwendigen Sachmittel, Patientenreisen und andere zusätzliche Kosten verwendet werden
- ärztliche Leistungen werden nur in begründeten Ausnahmefällen finanziert
4. Administrative und (prüf-) ärztliche Unterstützung:
Eine administrative Unterstützung und Koordination bzw. ärztliche Unterstützung wird durch die klinische Studienkoordinatorin des ZSE bereitgestellt und die Zusammenarbeit vorausgesetzt. Eine Kontaktaufnahme bereits im Rahmen der Antragstellung wird begrüßt.
5. Evaluation der Anträge: Die Evaluation der Anträge erfolgt durch das ZSE Studienboard. Die Vorstellung der klinischen Studie durch den Antragsteller vor dem ZSE Studienboard ist Teil der Evaluation.
6. Einreichung: Anträge (alle Dokumente in einer Datei) sind bis zum 31.05.2025 an Dr. Christine Jägle (christine.jaegle@med.uni-tuebingen.de) zu senden. Darüber hinaus ist die Einreichung eines Prüfplanes wünschenswert.
7. Auszahlung: Voraussetzung ist die Erstellung eines zur Einreichung bei der EthikKommission und den regulatorischen Behörden (BfArM/ PEI) fähigen Prüfplanes inkl. Patienteninformation innerhalb von 9 Monaten nach Förderungsbescheid, wenn nicht hinreichende Verzögerungsgründe benannt werden können. Davon unbenommen bleibt eine ausstehende Bewilligung einer Kofinanzierung (AKFAntrag etc.). |
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Passion for Immuno-Oncology Doctoral Scholarship
Zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses vergibt die Stiftung Stipendien und Sonderzuwendungen an besonders qualifizierte und motivierte Nachwuchskräfte, die im Bereich der Immunonkologie forschend tätig sind. Mit dem Promotionsstipendium „PassIOn“ beteiligt sich die Stiftung an der Förderung biomedizinischer Grundlagenforschung, translationaler Arbeiten sowie klinischer und versorgungsorientierter Forschung zur Immunonkologie.
Vom 1. Februar bis 30. April 2025 können Sie sich auf unser Promotionsstipendium bewerben. |
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PRO-SCIENTIA-Förderpreis der Eckhart-Buddecke-Stiftung Der PRO SCIENTIA-Förderpreis der Eckhart-Buddecke-Stiftung wird für Arbeiten auf dem Gebiet der medizinischen Grundlagenforschung vergeben.
Der Preis besteht aus einer von der Stiftung ausgestellten Urkunde sowie einem Geldbetrag von EUR 10.000,-. Er wird in der Regel jährlich ausgeschrieben. Zur Teilnahme sind alle in der Bundesrepublik Deutschland tätigen Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen berechtigt.
Die Unterlagen für die nächste Bewerbungsrunde müssen bis zum 31. März 2025 (Datum des Poststempels) beim Kuratorium der Stiftung eingegangen sein. |
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