Die Innovation Grants in den Lebens- und Naturwissenschaften ermöglichen die Prüfung der Umsetzbarkeit von Forschungsergebnissen in die Anwendung (Proof of Concept).
Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler sollen die Möglichkeit erhalten, die in der Doktorarbeit erlangten Erkenntnisse in verwertbare Verfahren, Dienstleistungen oder Produkte umzusetzen. Förderfähige Projekte müssen in Aussicht stellen, dass die Ergebnisse im Laufe der Förderung zu einer wirtschaftlichen Verwertung kommen. Kooperationen mit gewerblichen Einrichtungen werden als mögliche Verwertungsoption begrüßt, zumal diese alternative Karrierewege eröffnen können. Jedoch sollte hier ein ernsthaftes Interesse des Unternehmens an dem beantragten Projekt dokumentiert sein (z.B. Letter of Intent - LoI, laufende Kooperationsverhandlung, Kooperationsvertrag).
Projekte, die eine klinische Studie zum Ziel haben, können im Rahmen dieses Programms nicht gefördert werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei diesem Förderprogramm das Hauptaugenmerk auf der wirtschaftlichen Verwertbarkeit liegt und die wissenschaftlichen Erfolgsaussichten nicht primär im Fokus stehen.
Die Antragstellung darf frühestens sechs Monate vor bzw. maximal drei Jahre nach der Disputation erfolgen. Das Projekt ist innerhalb von sechs Monaten nach Bewilligung zu beginnen, ansonsten erlischt die Förderung. Da es sich um ein Postdoc-Förderprogramm handelt, kann die Förderung erst begonnen werden, wenn das Promotionsverfahren mit dem Erhalt der Urkunde offiziell abgeschlossen ist.
Antragsberechtigt sind Doktorandinnen und Doktoranden sowie PostDocs, die Mitglieder bzw. Angehörige der Universität sind, sofern diese auch an der Universität verortet sind.
Die Durchführung des Projektes sowie die Finalisierung der Transferleistung müssen an der Universität Tübingen erfolgen und dürfen (mit Ausnahme von An-Instituten) nicht an einer anderen Einrichtung durchgeführt werden.
Bewerbungsfristen sind der 28.02. und der 31.08 eines jeden Jahres.