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Patientenwille steht an erster Stelle

Eine Patientenverfügung legt fest, wie Ärzte handeln sollen, wenn ein Patient sich selbst nicht mehr äußern kann. Eine Vorsorgevollmacht benennt eine Person, die in einem solchen Fall im Sinne des Patienten entscheidet. Der Medizinethiker Prof. Urban Wiesing erläutert, weshalb darin große Chancen liegen und was geschieht, wenn der Patientenwille nicht schriftlich dokumentiert ist.

Patientenverfügung
Der Wille des Patienten sollte immer schriftlich dokumentiert werden.(Bildquelle: Fotolia/Anja Götz)
Weshalb halten sie eine Verfügung oder Vollmacht für wichtig?

Der Gesetzgeber hat mit einer Reform im Jahr 2009 klargestellt, dass der Patientenwille vorrangig ist. Darin liegt die große Chance, dass jeder seine ganz persönlichen Einstellungen und Wünsche nicht nur zum Ausdruck, sondern auch zur Geltung bringen kann. Das kann die Ablehnung lebenserhaltender Apparatemedizin ebenso sein wie der ausdrückliche Wunsch, alles medizinisch Mögliche zu unternehmen. Die Ärzte sind verpflichtet, sich daran zu halten, wenn keine verbotenen Handlungen wie aktive Sterbehilfe verlangt werden, die Verfügung auf den Fall zutrifft, der Patient seine Verfügung bei klarem Verstand abgefasst hat und es keine Anzeichen gibt, dass er seine Meinung geändert hat.

Wonach wird entschieden, wenn der Wille des Patienten nicht schriftlich dokumentiert ist?

Die Ärzte sind in diesem Fall verpflichtet, sich nach mündlichen Willensbekundungen des Patienten zu richten. Sind auch keine mündlichen Äußerungen bekannt, soll der "mutmaßliche Wille" des Patienten ermittelt werden. Das heißt, man versucht, aus den bekannten Lebenseinstellungen oder Präferenzen der betreffenden Person abzuleiten, was sie für den konkreten medizinischen Fall bedeuten. Hier gibt es natürlich auch die Gefahr eines Irrtums. Wenn sich keine früheren Willenäußerungen oder der mutmaßliche Wille ermitteln lassen, muss der Arzt das tun, was medizinisch indiziert ist und dem Patientenwohl entspricht.

Vordrucke zu Patientenverfügung

Gute Vordrucke gibt es im Internet, zum Beispiel auf den Seiten des Bundesjustizministeriums.

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Welche Anforderungen gibt es für schriftliche Willensbekundungen?

Wichtig ist zunächst: Keine Person oder Institution darf die Vorlage einer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht verlangen, die Entscheidung dafür ist immer freiwillig. Eine notarielle Beglaubigung ist in gesundheitlichen Belangen nicht erforderlich. Sinnvoll ist aber eine vorherige Beratung, zum Beispiel durch den Hausarzt, Stationsarzt oder auch die Patientenberatung im Klinikum.

Letzte Änderung: 05.02.2014

Im Interview:

Prof. Dr. Dr. Urban Wiesing

Geschäftsführender Direktor
Institut für Ethik und Geschichte in der Medizin

Einrichtung: Institut für Ethik und Geschichte in der Medizin

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