Für medizinische Tätigkeiten im Impfzentrum suchen wir
- Gesundheits- und (Kinder)Krankenpflegepersonen
- medizinische Fachangestellte
- medizinisch-technische Assistenten und Assistentinnen
- pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten
- Medizinstudierende ab dem 7. Semester
Zu den Aufgaben gehört z. B. das Impfen.
Es gibt mehrere Beschäftigungsmöglichkeiten für Pflegekräfte, MFA, PTA und Medizinstudierende:
1. Nach Übungsleiterpauschale:
Nebenberufliche Beschäftigung nach § 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz über das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Tübingen. Dabei können jährlich insgesamt bis zu 150 Stunden mit einem Stundensatz von 20 Euro geleistet werden. Dies ist steuer- und sozialversicherungsfrei; wichtig ist jedoch, dass die Pauschale nur einmal pro Person und Jahr in Betracht kommt, also zum Beispiel nicht, wenn sie über den Sportverein etc. bereits ausgeschöpft ist.
2. Mit temporärer Anstellung:
Der Anstellungsvertrag mit dem Landkreis Tübingen als Betreiber des Impfzentrums, der auch die Vergütung (22 Euro brutto pro Einsatzstunde) regelt, wird bei Eignung in den kommenden Tagen mit Ihnen geschlossen. Die Tätigkeit als medizinische Fachkraft ist außerhalb der regulären Dienstzeiten als Nebentätigkeit mit ausdrücklich erklärter Zustimmung der Vorgesetzten möglich. Eine förmliche Genehmigung der Nebentätigkeit ist nicht erforderlich. Die Einhaltung des Arbeitszeitgesetztes liegt in der Eigenverantwortung des Mitarbeitenden.
- Die temporäre Anstellung kommt in Vollzeit oder in Teilzeit in Betracht.
- Die Tätigkeit auf geringfügiger Basis („450-Euro-Mini-Job“) kommt zwar grundsätzlich in Betracht, wegen der begrenzten Einsatzmöglichkeit (ca. 2 Schichten pro Monat) werden jedoch höhere Beschäftigungsanteile favorisiert.
- Die Tätigkeit kommt ferner als kurzfristige Beschäftigung in Betracht (ebenfalls ein Modell, dass unter die Mini-Job-Regeln fällt); hier beträgt die maximale Beschäftigungsdauer
- drei Monate, wenn an mindestens fünf Tagen pro Woche oder
- 70 Arbeitstage, wenn regelmäßig an weniger als an fünf Tagen wöchentlich gearbeitet wird.