Studium und Lehre
an der Medizinischen Fakultät
der Eberhard Karls Universität Tübingen

Aus Tübingen in die Welt

Auslandsaufenthalt im Studiengang Medizin

Auslandsaufenthalt im Studiengang Medizin

Studierende der Medizin können ein bis zwei Semester an einer der Partneruniversitäten studieren. Voraussetzung für einen Auslandsaufenthalt sind mindestens zwei klinische Semester Studienerfahrung. Empfohlen wird besonders das 5. klinische Semester, da die dort angesiedelten Wochenpraktika gut im Ausland abgeleistet und in Deutschland angerechnet werden können.

Einmal jährlich im Mai findet eine Informationsveranstaltung für Studierende des 4. und 5. Fachsemesters statt. Erfahrungsberichte aus den vergangenen Jahren können in Ilias (Sonstiges - Semesterübergreifende Inhalte für die Lehre - Medizinische Fakultät) eingesehen werden.

Gerne klären wir offene Fragen in einem persönlichen Gespräch.

Dr. Martina Ebi

Adresse: Geissweg 5/1, Raum 1

Telefonnummer: 07071 29-76485

E-Mail-Adresse: E-Mail schreiben

Prinzipiell gilt, dass nur solche Veranstaltungen aus dem Ausland anerkannt werden können, die auch in Tübingen Teil des Curriculums sind. Sie müssen inhaltlich, vom Umfang her und hinsichtlich des Leistungsnachweises (benotet/unbenotet) der Tübinger Veranstaltung entsprechen. Genauere Infos zur Anrechnung und eine Vorlage für einen Leistungsnachweis aus dem Ausland finden Sie  hier.

Für einen Auslandsaufenthalt bewerben Sie sich wie folgt:

  • Online-Bewerbung  auf Ilias, verfügbar vom 30.06. – 31.10. (Man muss bereits auf Ilias eingeloggt sein, damit der Link funktioniert.)

Mit folgenden Nachweisen, die auf Ilias in einem PDF  hochgeladen werden müssen:

  • Motivationsschreiben (auf Deutsch, max. 1 Seite)
  • Curriculum Vitae (tabellarisch, auf Deutsch)
  • Nachweise Sprachkenntnisse (im Regelfall B1, durch Abiturzeugnis oder Sprachzertifikat)


Bei Bewerbungen um einen Platz an der Brown University, USA, oder der University of Queensland, Australien, werden zusätzlich noch verlangt:

  • zwei Gutachten (Hochschullehrer an der Medizinischen Fakultät Tübingen, davon mind. ein Professor oder Privatdozent) 

Bei Bewerbungen um einen Platz an der Brown University, USA, werden zusätzlich noch verlangt:

  • Nachweise Famulaturen in Innerer Medizin und Chirurgie

Bewerbungsschluss für einen Aufenthalt im akademischen Jahr 2021/22 (ab September 2021) ist 2020 ausnahmsweise der 31.Oktober

Bewerbungsschluss für einen Aufenthalt im akademischen Jahr 2022/23 (ab September 2022) ist der 31. Oktober 2021

Liegen für eine Partneruniversität mehr Bewerbungen als Plätze vor, findet eine Auswahl statt. Diese kann aufgrund der schriftlichen Unterlagen oder in einem Auswahlgespräch erfolgen. Die Einladung zum Auswahlgespräch erfolgt per E-Mail.

Bei der Bewertung der Bewerbungen wird berücksichtigt, dass die Studierenden eine Botschafterfunktion für die Medizinische Fakultät Tübingen im Ausland innehaben. Sie repräsentieren die Medizinische Fakultät und bestimmen die Zukunft des Austausches im Wesentlichen mit. Die Auswahl erfolgt nach einer Gesamtschau der Motivation, der bisher erbrachten Studienleistungen, den gegebenfalls eingereichten Empfehlungsschreiben, der Sprach- und Landeskenntnisse, bisheriger Auslandserfahrung, Weltoffenheit, extra-curricularer Aktivitäten, sozialer Gesichtspunkte sowie aller sonstigen besonders qualifizierenden Aspekte.

Die Auswahlkommission wird vom Studiendekan berufen. Sie hat 3 bis 5 stimmberechtigte Mitglieder, die eine Hochschulausbildung abgeschlossenen haben. Neben einem Vorsitzenden, der Hochschullehrer sein muss, sind mindestens zwei Studierende, die schon einen Aufenthalt an der Brown University bzw. an der Queensland University absolviert haben, als Mitglieder benannt, die aber kein Stimmrecht haben. Die Kommission entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit. Sie kann die Bewerber zu einer persönlichen Vorstellung vor die Kommission laden, wobei die Vorstellungszeit 10-15 Minuten (abhängig von der Bewerberzahl) pro Bewerber beträgt.

Die Entscheidung der Auswahlkommission wird den Studierenden schriftlich mitgeteilt.

Studierende, die sich erfolgreich um einen Austauschplatz beworben haben, werden vom Studiendekanat an der jeweiligen Partneruniversität nominiert. Ab diesem Zeitpunkt läuft die Kommunikation bezüglich des Auslandsaufenthaltes zwischen der Partneruniversität und den Studierenden. Es obliegt den Studierenden sich zu informieren, welche Dokumente sie einreichen müssen und welche Fristen dabei zu beachten sind.

Studierende, die ein Semester im Ausland verbringen, können eine Sondereinteilung vornehmen zu lassen. Man kann eventuell Kurse, die man an der Gastuniversität nicht belegen kann oder möchte, vorziehen und bereits im Semester vor dem Auslandsaufenthalt absolvieren. Dies ist jedoch nur bei freien Platzkapazitäten und nachrangig zu anderen Sondereinteilungsberechtigten möglich und auch nur dann, wenn die für die Kurse eventuell vorgeschriebenen Voraussetzungen erbracht worden sind. 

Hierbei sind die geltenden Sondereinteilungsfristen zu beachten: Wenn der/die Student/in im Wintersemester ins Ausland geht, muss er/sie bereits im vorausgehenden Wintersemester die Sondereinteilung für das Sommersemester vor dem Auslandsaufenthalt beantragen. Das bedeutet, es muss besprochen werden, welche Kurse, die auf das Auslandssemester fallen würden, bereits in dem unmittelbar dem Auslandsaufenthalt vorangehenden Semester belegt werden sollen und können. 

Fragen zur Sondereinteilung beantwortet:

Dr. Regina Keil-Pilz

Adresse: Geissweg 5/1, Raum 7

Telefonnummer: 07071 29-77993

E-Mail-Adresse: E-Mail schreiben

 Partneruniversitäten

Die Anerkennung des Auslandstertials erfolgt beim LPA Stuttgart. Ausführliche Informationen (Voraussetzungen, Bedingungen, Möglichkeiten) zur Ableistung von Teilen des Praktischen Jahres im Ausland finden Sie in der PJ-Informationsbroschüre Auslandstertiale vom LPA Stuttgart. Ganze PJ-Tertiale im Ausland können über Erasmus Traineeship gefördert werden. Aufenthalte im außereuropäischen Ausland können über PROMOS gefördert werden.

Auslandsjahr im B.Sc. Molekulare Medizin

Auslandsjahr im B.Sc. Molekulare Medizin

Das Auslandsjahr ist fest im Curriculum des 4-jährigen Bachelor-Programms integriert und kann in der Regel nur an einer Partneruniversität im Ausland absolviert werden. Es kann für ein Auslandsstudium an einer ausländischen Hochschule oder für ein Auslandspraktikum genutzt werden oder für eine semesterweise Kombination von Auslandsstudium und Auslandspraktikum.

Es finden regelmäßige Informationsveranstaltungen statt, bei der wir Ihre Fragen gerne beantworten. Erfahrungsberichte finden Sie auf Ilias. Das Passwort wird auf der Informationsveranstaltung zum Auslandsjahr mitgeteilt.

Dr. Elena Lebherz

Adresse: Silcherstr. 5, Gebäude Nr. 370, Raum 108

Telefonnummer: 07071 29-73676

E-Mail-Adresse: E-Mail schreiben

  • Grundlage der besonderen Studienleistungen des Auslandsstudiums ist ein Learning Agreement. 
  • Grundlage der besonderen Studienleistungen des Auslandspraktikums ist ein schriftlicher Praktikumsvertrag.

Sie bewerben sich im Bereich Studium und Lehre (Dr. Elena Lebherz) fristgerecht mit folgenden Bewerbungsunterlagen:

  • Mantelbogen Bewerbung finden Sia auf Ilias
  • Motivationsschreiben (auf Englisch, max. 1 Seite)
  • Curriculum Vitae (auf Englisch, tabellarisch)
  • Nachweise über extracurriculare Aktivitäten (optional)
  • Transcript of Records (inkl. Durchschnittsnote)

Die Bewerbungsfrist für einen Aufenthalt an den Partneruniversitäten ist der 30. November für das folgende Akademische Jahr (WS und SoSe). Die Auswahl findet dann im Dezember statt. Die Studierenden werden Mitte Dezember / Anfang Januar über die Entscheidung informiert.

Das im Allgemeinen am besten anerkannte Sprachzeugnis ist das DAAD-Sprachzeugnis. Dieser Test kann im Grunde in jeder Sprache abgelegt werden. Geprüft werden hierbei das Hörverstehen, das Sprechen, das Leseverstehen und das Schreiben der Fremdsprache. Das Sprachzeugnis wird vom jeweiligen Lektor oder von einem Prüfungsberechtigten des Sprachzentrums beziehungsweise des Fachbereichs für die jeweiligen Fremdsprachen ausgestellt. In Tübingen sind dies beispielsweise die FremdsprachendozentInnen der jeweiligen Fakultät (z.B. Anglistik, Romanistik, Koreanistik, Brasilienzentrum etc).

Für Bewerbungen in ein englischsprachiges Land können alternativ auch ein TOEFL (iBT, Test of English as a Foreign Language) oder IELTS (International English Language Testing System) Test vorgelegt werden.

Der internet-based TOEFL-Test (iBT) darf nicht älter als zwei Jahre sein.

Von Studierenden, die sich für einen Austausch im englisch-, französisch-, spanisch- und italienischsprachigen Raum bewerben, werden gute, im slawischen Raum ausreichende bis gute Sprachkenntnisse der Sprache des Gastlandes erwartet. BewerberInnen für einen Aufenthalt in sonstigen Sprachräumen haben zur Zeit des Antrags nachzuweisen, dass sie sich ernsthaft um entsprechende Sprachkenntnisse, zum Beispiel durch den Besuch von Sprachkursen, bemühen.

Als Kriterien werden für das Auswahlverfahren die Noten der/des Studierenden geltend gemacht.

Bei der Bewertung der Bewerber wird berücksichtigt, dass der oder die Ausgewählte die Medizinische Fakultät Tübingen im Ausland repräsentiert und das Schicksal seiner bzw. ihrer Nachfolger wesentlich mitbestimmt.

Der Bereich Studium und Lehre meldet Ihre Daten im Januar/Februar der Partneruniversität ("Nominierung"). Dies passiert per E-Mail, welche Sie ebenfalls erhalten und somit die Kontaktadresse des Ansprechpartners vor Ort haben. Von diesem Zeitpunkt an läuft Ihre Kommunikation mit den Kontaktpersonen vor Ort.

Nach erfolgreich durchlaufener Bewerbung wird mit allen Studierenden vor der Ab­reise ein persönlicher Studienvertrag (Learning Agreement) vereinbart. Dabei handelt es sich um einen Vertrag zwischen der/dem Studierenden, der Heimatuniversität und der  jeweiligen Gastuniversität. Er legt detailliert den Umfang und die Art der Lehrveranstaltungen fest, welche an der Gastuniversität besucht werden und welche studienbegleitende Leistungen dabei zu erbringen sind.

Auslandsaufenthalte in den Studiengängen der Medizintechnik

Dr. Elena Lebherz

Erasmus Departmental Coordinator

Persönliche Beratung nach vorheriger Terminvereinbarung
Postanschrift: Geissweg 5/1, 72076 Tübingen

Adresse: Silcherstr. 5, 72076 Tübingen; Gebäude Nr. 370, Raum 110

Telefonnummer: 07071 29-73676

E-Mail-Adresse: E-Mail schreiben

Finanzierungsmöglichkeiten

Finanzierungsmöglichkeiten

Austauschstudierende sind an den Partneruniversitäten in der Regel von den Studiengebühren befreit.

Studienaufenthalte an einer Partneruniversität im europäischen Ausland von min. 3 Monaten (=90 Tagen) können über das Erasmus Mobilitätsstipendium gefördert werden. 

Praktika von min. 2 Monaten (=60 Tage) bis max. 12 Monate sind für immatrikulierte Studierende nach Abschluss des 1. Studienjahrs förderbar. Dies betrifft sowohl Pflichtpraktika als auch optionale Praktika in Unternehmen, aber auch anderen Einrichtungen wie Forschungszentren, Forschungslabors an Universitäten, Bildungszentren, gemeinnützige Einrichtungen, Nichtregierungsorganisationen, etc. Bewerbungen sind bis spätestens einen Monat vor Praktikumsbeginn an die Zentralstelle für Erasmus-Praktikumsförderung in Karlsruhe zu richten.

Innerhalb der Studierendenmobilität (student mobility studies/ERASMUS SMS) sind auch Praktika förderbar, wenn sie im Rahmen eines gebilligten Erasmus-Aufenthalts stattfinden, anerkannt und nicht gleichzeitig durch ein anderes Programm der Europäischen Gemeinschaft gefördert werden. Sofern das Praktikum an derselben Gasthochschule stattfindet, an der ein Studierender seinen Studienaufenthalt absolviert (der Praktikumszeitraum muss im Learning Agreement for Studies verankert sein), kann diese Kombination als eine SMS-Periode gefördert werden, dabei ist die Kombination der Teile beliebig wählbar. Es gibt keine Vorgabe für das zeitliche Verhältnis.

Für außereuropäische Auslandsaufenthalte bietet die Universität eine Übersicht über Fördermöglichkeiten. Für außereuropäische Praktika-Aufenthalte ist Promos interessant, für reine Studienaufenthalte das BW-Stipendium.

Sprachkurse und Sprachzertifikate

Sprachkurse und Sprachzertifikate

Das Fremdsprachenzentrum bietet Kurse in verschiedenen Sprachen u.a. Englisch, Französisch, Italienisch, Japanisch, Katalanisch, Russisch, und Spanisch auf Anfänger- und Fortgeschrittenenniveau für Studierende aller Fachbereiche an.
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Englisch speziell für Mediziner wird im Medical English Kurs vermittelt.
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 Andere Fremdsprachen können in Sprachkursen der Universität, sofern Gasthörer zugelassen sind, erlernt werden.

Sprachkurse am Fremdsprachenzentrum schließen mit einer UniCert-Sprachprüfung ab. DAAD-Sprachnachweise werden nur für Studierende ausgestellt, die auch einen Sprachkurs am Fremdsprachenzentrum belegt haben
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Eine Prüfung für ein DAAD-Sprachzeugnis für Englisch können Sie am DAI gegen eine Gebühr ablegen. Hier finden Sie auch Informationen zu den anderen weltweit anerkannten Englischtests.
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Die international anerkannten Prüfungen für Französisch DELF/DALF kann man an mehreren Standorten in Deutschland, unter anderem auch in Tübingen, ablegen.
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Einen DAAD-Sprachnachweis für romanische Sprachen stellen ferner die Lektoren in der Romanistik (Link: https://uni-tuebingen.de/de/20865 ) aus.
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