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Gute Wissenschaftliche Praxis
Nach Beschluss der Mitgliederversammlung der DFG vom 17. Juni 1998 sind bei der Inanspruchnahme von Mitteln der DFG die Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis einzuhalten. Hochschulen und andere Forschungseinrichtungen, die DFG-Mittel in Anspruch nehmen möchten, müssen an ihrer Einrichtung entsprechend den Empfehlungen 1 bis 8 Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis etablieren.
| DFG | Link/Download |
|---|---|
| Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis | pdf-datei (134 KB) |
| Proposals for Safeguarding Good Scientific Practice | pdf-datei (120 KB) |
| Ombudsman | Link |
Ombudsman der DFG: zur Beratung und Unterstützung in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und ihrer Verletzung durch wissenschaftliche Unredlichkeit zur Verfügung. Der Ombudsman der DFG ist 1999 durch den Senat der DFG entsprechend einer Empfehlung der Kommission "Selbstkontrolle in der Wissenschaft" als unabhängiges Gremium eingerichtet worden.

Prof. Dr. Dieter Kern
Institut für Angewandte Physik
Auf der Morgenstelle 10
72076 Tübingen
Tel. 07071/29-7 24 29
| Informationen der Universität | Link |
|---|---|
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Vertrauenspersonen und Kommission zum Umgang mit Fehlverhalten in der Wissenschaft |
Details |
