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Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung 2011 am Institut für medizinische Mikrobiologie und Hygiene Tübingen

 
 

Hinweise zur neuen Trinkwasserverordnung

Seit dem 1. November 2011 ist die Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung (BGBL. Teil I, Nr. 21 vom 11. Mai 201, S. 748 - 774) verbindlich geltend. Bedeutende Neuerungen gibt es vor allem für Inhaber von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung in Hinblick auf Legionellen-Untersuchungen.

 

Inhaber von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung müssen der Untersuchungspflicht auf Legionellen ohne Aufforderung des Gesundheitsamts nachkommen, wenn folgende Umstände erfüllt sind.

 

 

 

Untersuchungspflicht gemäß Trinkwasserverordnung 2011

Schema zur Trinkwasserversorgung

(Für eine größere Darstellung bitte auf das Bild klicken)
pdf 125 KB

 

 

Anlagen und Objekte, welche die Auflagen für eine Untersuchungspflicht erfüllen, müssen zudem vom Inhaber (oder Verwalter) eigenständig und ohne Aufforderung dem Gesundheitsamt gemeldet werden (§13 TrinkwV). Eine Untersuchung auf Legionellen (gemäß DIN EN ISO 11731-2) muss einmal jährlich durch ein akkreditiertes und vom Land gelistetes Labor durchgeführt werden. Wird dabei eine Überschreitung des technischen Maßnahmenwerts (100 Koloniebildende Einheiten (KBE) pro 100 ml Wasser) festgestellt, beurteilt das Gesundheitsamt die Notwendigkeit entsprechender Maßnahmen.

Gesundheitamt Tübingen

 

Dienstleistungen

Folgende Dienstleistungen bietet unser langjährig erfahrenes Trinkwasserlabor für seine Kunden im Rahmen der neuen Trinkwasserverordnung 2011 an:

 

  • Begutachtung, ob erforderliche Probennahmestellen vorhanden sind und ggf. Beratung bei notwendiger Einrichtung
  • Fachgerechte Probennahme an repräsentativen Stellen
  • Mikrobiologische Untersuchung auf Legionellen (DIN EN ISO 11731-2)

 

Das gesamte Angebot des Hygienelabors finden Sie in unserem Leistungsverzeichnis:

Leistungskatalog Hygienelabor (pdf 110 KB)

 

Am 10.02.2012 veranstalten wir ein Symposium zur neuen Trinkwasserverordnung. Eine Anmeldung kann ab Mitte Dezember erfolgen.

 

 

Bei Fragen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung:

 

 
 

platzhalter60

Fachinformation, Probennahmetechnik, Angebote, Preisauskunft und Bestellung


Frau Lumpp
Tel. 07071/29-8 01 22

 

 

 
 

platzhalter60

Befunde


Frau Weiß
Tel. 07071/29-8 51 98

 

 

 

 

 

 

 

 






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