Ihr Ausdruck wurde in der folgenden Navigationsebene erstellt:



Elektrostimulation
Die Arbeitsgruppe Gekeler beschäftigt sich derzeit unter anderem mit der Frage, ob und ggf. bei welchen Erkrankungen die Elektrostimulation des Auges eine Therapiemöglichkeit darstellen kann.
Letztendlich beruhen sehr viele Augenerkrankungen auf dem Untergang von Nervenzellen.
Dies ist zum Beispiel bei den klassischen Netzhautdegenerationen wie der Retinitis pigmentosa der Fall, aber auch bei Gefäßverschlüssen, Diabetes mellitus, Makuladegenerationen, und bei Netzhautablösungen. - Für fast alle diese Erkrankungen gibt es derzeit keine etablierte Therapie.
Es gibt zahlreiche Hinweise, dass eine Stimulation des Auges mittels winziger elektrischer Ströme zur Ausschüttung von Wachstumsfaktoren und ähnlichen Substanzen führen kann. Diese Ausschüttung von Wachstumsfaktoren hat schon in einigen Studien zu einer Verbesserung des Sehens geführt. Auch an anderen Organen wie zum Beispiel dem Innenohr oder dem Rückenmark wurde eine Verbesserung durch Elektrostimulation berichtet.
In einer großen Studie haben wir die Wirkung der Elektrostimulation unter anderem bei Retinitis pigmentosa überprüft und herausgefunden, dass unter gewissen Umständen tatsächlich eine Verbesserung der Sehfunktionen erreicht werden kann. Die Studie wurde bereits hochrangig wissenschaftlich publiziert (Schatz et al., Invest Ophthalmol Vis Sci. 2011 Jun 23;52(7):4485-96).
Aus diesem Grund haben wir zwei neue Studien aufgelegt, die diese Befunde stützen oder erweitern sollen. Sollten Sie Interesse an einer Teilnahme haben oder als behandelnder Arzt einen Patienten zu schicken wollen, melden Sie sich bitte bei einem von uns oder unter 07071-29-85742 oder 0175-2621660.

Florian Gekeler, Prof. Dr. med.
Department für Augenheilkunde
Universitäts-Augenklinik
Schleichstraße 12
D-72076 Tübingen
Tel. 07071/29-8 47 61
Fax. 07071/29-47 63
| Seite | Link |
|---|---|
|
Team |
Link |
| Hintergrund | Link |
| Für Patienten | Link |
| Weitere Studien | Link |
| Publikationen | Link |
Letzte Änderung: 07.05.2012
