Ihr Ausdruck wurde in der folgenden Navigationsebene erstellt:



Informationen für Kollegen und Einrichtungen

Um eine engere Kooperation zwischen ambulanter und stationärer Versorgung zu ermöglichen, möchten wir Sie hier gezielt über die ambulanten und stationären Behandlungsangebote unserer Klinik informieren.
Unsere Stationen und Ambulanzen bieten eine Vielzahl von spezialisierten Angeboten für einzelne psychiatrische Störungen.
Als Facharzt für Psychiatrie / Nervenarzt können Sie die Einweisung Ihres Patienten veranlassen. Je nach Station und Krankheitsbild ist eine Anmeldung duch Sie oder durch den Patienten selbst erforderlich. Bitte wenden Sie sich an die Poliklinik, wo Wartelisten für die einzelnen Stationen geführt werden. Als Kollege einer anderen Fachrichtung / Hausarzt überweisen Sie Ihren Patienten bitte an die Poliklinik, wo die Aufnahmeindikation gestellt wird.
![]()
Bitte stellen Sie in beiden Fällen einen Überweisungsschein aus.
Am Tag der Entlassung geben wir Ihrem Patienten einen kurzen, in der Regel handgeschriebenen Brief mit, der Sie rasch über die Behandlungsdauer, Diagnosen und die Medikation bei Entlassung informiert. Sie finden weiterhin den Namen und die Telefonnummer des behandelnden Arztes, den Sie bei Rückfragen gerne telefonisch kontaktieren können.
Der Kurzbrief informiert Sie über wichtige Untersuchungsbefunde und das geplante oder empfohlene Procedere. Häufig setzen wir uns im Vorfeld der Entlassung mit Ihnen telefonisch in Kontakt, um die Entlassung und die weitere Behandlung gemeinsam mit Ihnen zu planen und einen möglichst reibungslosen Übergang von der stationären in die ambulante Behandlung zu garantieren.
Ein Entlassbrief wird von uns in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Entlassung fertig gestellt. Er enthält ausführliche Informationen über die Aufnahme, die Behandlung, Untersuchungsbefunde, Entlassmedikation und die weitere Behandlung.

Entlassbrief nur nach Zustimmung des Patienten
Jeder Patient wird von uns nach den behandelnden niedergelassenen Ärzten gefragt. Nur wenn Ihr Patient audrücklich zustimmt, dürfen wir Ihnen einen ausführlichen Entlassbrief zusenden.

Epikrise
Der Patient kann auch die Erstellung eines Entlassbriefes verweigern. In diesem Fall erstellen wir eine "Epikrise", als Abschluss der stationären Behandlung. Sollte Ihr Patient nachträglich einer Weitergabe von Informationen zustimmen, übersenden wir Ihnen gerne eine Kopie der Epikrise.
Zuvor benötigen wir aber eine schriftliche "Entbindung von der Schweigepflicht", vom Patienten unterschrieben.

Nachträglicher Entlassbrief
Wenn ein Patient - z.B. nach Abschluss der statinären Behandlung - erstmals zu Ihnen in die Praxis kommt, senden wir Ihnen gerne nachträglich den Entlassbrief.
Auch in diesem Fall benötigen wir die schriftliche "Entbindung von der Schweigepflicht".
Richten Sie Anfragen nach Arztbriefen bitte an unser Archiv:

Archiv
Margitta Wilpert
Tel. 07071/29-8 31 29
