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Behandlungskosten und Wahlleistungen
Auf Grund einer gesetzlichen Regelung dürfen wir seit dem 01.07.2010 keine nachgereichten Überweisungsscheine mehr akzeptieren.
Dies geht aus dem Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) §18 Abs. 1 hervor. Auch die Deutsche Krankenhaus Gesellschaft verweist zu diesem Thema auf §2 Abs. 3 der "Rahmenempfehlung zum Erheben der Zuzahlung nach §28 Abs. 4 SGB V bei ambulanten Leistungen im Krankenhaus": "Die nachträgliche Vorlage einer Überweisung oder eines Befreiungsscheines begründet keinen Rückzahlungsanspruch des Versicherten".

Zum Pflegekostentarif
Achten Sie auch auf die entsprechenden Aushänge in den einzelnen Kliniken. In den Bereichen Psychiatrie und Psychosomatik erfolgt die Abrechnung mittels tagesgleichen Pflegesätzen.
Als Eigenbeteiligung zieht das Universitätsklinikum von gesetzlich versicherten Patienten ab Beginn der vollstationären Krankenhausbehandlung - innerhalb eines Kalenderjahres für höchstens 28 Tage - eine Zuzahlung ein. Die Zuzahlung beträgt zur Zeit 10,- Euro je Kalendertag. Dieser Betrag wird vom Universitätsklinikum an die entsprechende Mitgliedskrankenkasse abgeführt.
Wenn Sie zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen möchten, bietet Ihnen das Klinikum unter anderem die Unterbringung in Ein- und Zweibettzimmern sowie die wahlärztliche Behandlung an.
Fragen Sie bitte gleich bei der stationären Aufnahme nach unseren Wahlleistungen. Klären Sie die Kostenübernahme am besten vorher mit Ihrer Krankenkasse. Eine Übersicht mit den ärztlichen Direktoren und Ärzten, die zur Erbringung von Wahlleistungen berechtigt sind, sowie weitere Informationen zu zusätzlichen Leistungen und Wahlleistungen finden Sie im Pflegekostentarif.

Insgesamt kann die Vergütung der allgemeinen Krankenhausleistungen und der Wahlleistungen eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung bedeuten. Dies gilt insbesondere für Selbstzahler. Prüfen Sie bitte, ob Sie in vollem Umfang für eine Krankenhausbehandlung versichert sind.
Rechtsverbindliche Auskünfte über Klinikkosten und Tariffragen erteilt ausschließlich die Verwaltung des Universitätsklinikums. Informieren Sie sich außerdem über die allgemeinen Vertragsbedingungen des Universitätsklinikums Tübingen.
AVB Universitätsklinikum Tübingen
Ihre Ansprechpartner zu Rückfragen bei Behandlungskosten finden Sie auf der Seite der Abteilung
