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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich festlegen, wie Sie in einer Situation, in der Sie nicht mehr für sich selbst entscheiden können, medizinisch behandelt werden möchten. Auf diese Weise können Sie auch bei fehlender Entscheidungsfähigkeit Einfluss auf die Behandlung nehmen und damit Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren.
Vorsorgevollmacht
In einer Vorsorgevollmacht können Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens bevollmächtigen, Sie bei Entscheidungen über ihre medizinische Behandlung zu vertreten, wenn Sie nicht mehr für sich selbst entscheiden können.
Weitere Informationen zum Thema
Weitere Informationen zum Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht mit konkreten Formulierungsvorschlägen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz. Sie können dort auch eine Broschüre zur Patientenverfügung herunterladen oder kostenloss bestellen.Informationsseite Patientenverfügung
Broschüren kostenlos bestellen
Das Bundesministerium der Justiz gibt eine Reihe von Broschüren und Informationsmaterialien heraus. Alle Bürgerinnen und Bürger können diese über den Publikationsversand der Bundesregierung kostenlos über ein Bestellformular anfordern.Publikationsversand der Bundesregierung
Letzte Änderung: 25.07.2011
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