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Bewerbung

Bewerbungs- und Zulassungsverfahren
 

Spacer Frist

Bewerbungsschluss für das Wintersemester 2011/2012 ist der 15. Juli 2011!


Die für Ihre Bewerbung erforderlichen Unterlagen finden Sie im Bewerbungszeitraum ab Anfang Mai auf den Seiten der Universitätshomepage im Portal Studieninteressierte.

Zu den Bewerbungsunterlagen

 

Beratung und Zulassung für beruflich Qualifizierte

Ansprechpartnerin für den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte:

 

Carolin Christe
Universität Tübingen,Studentensekretariat,

Wilhelmstraße 11

72074 Tübingen,
Telefon: 07071/29-77 72 6

 
Beratung und Zulassung Ausländischer Studienbewerber

Die Beratungs- und Zulassungsstelle für internationale Studierende (BEZIS) berät und betreut internationale Studierende, sie informiert internationale Studieninteressierte über Studienmöglichkeiten und Zulassungsbedingungen an der Universität Tübingen und ist behilflich bei der Vorabklärung spezieller Studienvorhaben und befristeter Studienaufenthalte.

BEZIS

 

Sie ist gleichzeitig zuständig für die Zulassung ausländischer Staatsangehöriger (einschließlich Staatsangehöriger aus Mitgliedstaaten der EU) zum Studium an der Universität Tübingen.

 

 
 

Spacer Info

 

WICHTIG: Ihrem Bewerbungsantrag ist zusätzlich ein Nachweis über eine erfolgreich absolvierte Sprachprüfung in Deutsch beizufügen.
Anerkannt werden:

  • die Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP des Goethe-Instituts) oder
  • das Kleine Deutsche Sprachdiplom (KDS des Goethe-Instituts)
    oder
  • das Große Deutsche Sprachdiplom (GDS des Goethe-Instituts)
    oder
  • die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)
    oder
  • den TestDaF mit TDN 4 in mindestens 4 Teilbereichen
    Weitere Informationen

Ohne einen dieser Nachweise der Deutschkenntnisse kann eine Bewerbung nicht berücksichtigt werden!  

 

Ausländische Zeugnisunterlagen sind als amtlich beglaubigte Kopien zusammen mit den entsprechenden amtlich beglaubigten Übersetzungen einzureichen. Fotokopien oder Abschriften ausländischer Zeugnisse bedürfen der Beglaubigung durch die deutsche diplomatische oder konsularische Vertretung im Herkunftsland oder durch die diplomatische Vertretung des Herkunftslandes in der Bundesrepublik Deutschland.

 

 

 





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