EN
Ihr Ausdruck wurde in der folgenden Navigationsebene erstellt:



Außerplanmäßige Professuren
Der Senat kann einem Privatdozenten / einer Privatdozentin auf Vorschlag der Fakultät nach in der Regel zweijähriger Lehrtätigkeit die Bezeichnung "außerplanmäßiger Professor" bzw. "außerplanmäßige Professorin" verleihen (§ 39 (4) LHG vom 23.12.2004). Die Voraussetzungen und die einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.
Die Bearbeitung kann frühestens 8 Wochen vor Ablauf der 2-Jahresfrist aufgenommen werden.
Ansprechpartnerin

Christine Wagner
Tel. 07071/29-7 79 76
Fax 07071/29-5188
Downloads
| Unterlagen Außerplanmäßige Professur | Stand | download |
|---|---|---|
| Merkblatt zur Einreichung der Unterlagen | pdf (62 KB) | |
| Merkblatt Aufgabenbeschreibung | pdf (50 KB) | |
| Personalbogen | doc (100 KB) |
Schnelleinstieg
Kontakt
