Studium und Lehre
an der Medizinischen Fakultät
der Eberhard Karls Universität Tübingen

Dritter Studienabschnitt - Praktisches Jahr (PJ)

Im Mittelpunkt des Dritten Klinischen Studienabschnitts steht die Ausbildung am Krankenbett. Nach erfolgreichem Abschluss des zweiten klinischen Abschnitts sollen die Studierenden so weit ausgebildet sein, dass Sie, unter Anleitung des Lehrpersonals, die eigenverantwortliche Betreuung von Patienten übernehmen können (Praktisches Jahr frühestens im 11. und 12. Fachsemester möglich). Nach dem Praktischen Jahr wird der dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung abgelegt. 

Das Praktische Jahr besteht aus einer Ausbildung in der Klinik von jeweils 16 Wochen in den Fächern Chirurgie, Innere Medizin und einem Wahlfach. Hauptziel dieses Studienabschnitts ist die Vorbereitung der Studierenden auf die selbständige ärztliche Tätigkeit, welche die bisherige Ausbildung durch einen praxisbezogenen Unterricht am Krankenbett und klinischen Besprechungen vervollständigt. Unter Berücksichtigung des jeweiligen Ausbildungsstandes sollen die Studierenden zu entsprechenden Aufgaben befähigt werden und unter ärztlicher Aufsicht Eigenverantwortung für ihr medizinisches Handeln übernehmen.

Das PJ kann am Universitätsklinikum oder an einem der zahlreichen Akademischen Lehrkrankenhäuser absolviert werden. 

Die Zuteilung der Ausbildungsstätten im Praktischen Jahr erfolgt zentral im Bereich Studium und Lehre der Medizinischen Fakultät Tübingen.

Die Studienordnung und die Verteilungsordnung für das Praktische Jahr an der Universität Tübingen finden Sie in den Amtlichen Bekanntmanchungen.

Allgemeine Informationen

Zulassungsvoraussetzung für das Praktische Jahr (PJ) ist der bestandene Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung.
Das Praktisches Jahr umfasst eine ganztägige zusammenhängende klinisch-praktische Ausbildung von insgesamt 48 Wochen in den:

  • Pflichtfächern: Chirurgie und Innere Medizin (je 16 Wochen)
  • sowie wahlweise in einem anderen klinisch-praktischen Fach oder Allgemeinmedizin (16 Wochen)

Liste der akademischen Lehrkrankenhäuser

Liste der Studienbeauftragten des Praktischen Jahres am UKT

Termine

Das Praktische Jahr für interne und externe Studierende an der Medizinischen Fakultät Tübingen beginnt jeweils in der zweiten Häfte des Monats Mai / November.

PDF PJ-Termine

Betriebsärztliche Untersuchung vor PJ-Beginn

Für das gesamte Praktische Jahr ist eine aktuelle Bescheinigung über die betriebsärztliche Vorsorge erforderlich.

Betriebsärztliche Vorsorge

Anmeldung zum PJ 

Tübinger Studierende

Studierende der Medizinischen Fakultät Tübingen melden sich online zum Praktischen Jahr an. Die Ausbildung in den drei Tertialen findet in der Regel an einer Ausbildungsstätte statt.

Anmeldezeiträume:

  •  01.03. bis 07.04. (für Beginn November im gleichen Jahr)
  •  01.09. bis 07.10. (für Beginn Mai im nächsten Jahr)
Studienortwechsler

Studienortwechsler melden sich schriftlich mit dem Anmeldeformular (siehe Downloads) zum PJ an.

Anmeldung für Externe Bewerber zur Inlands-Mobilität

In der Änderungsnovelle zur Ärztlichen Approbationsordnung vom 17.07.2012 ist festgelegt, dass Studierende im Praktischen Jahr künftig die Ausbildung im Inland nicht nur an der eigenen Universitätsklinik (Heimatuniversität) oder an deren angegliederten Lehrkrankenhäusern, sondern auch an den anderen deutschen Universitätskliniken sowie deren Lehrkrankenhäusern absolvieren dürfen.

Wichtige Hinweise:

  • Bitte wenden Sie sich nicht direkt an Kliniken bzw. Abteilungen.
  • Die Online-Anmeldung ist nur für 1 Lehrkrankenhaus für max. 2 Tertiale möglich.
  • Die Online-Anmeldung erfolgt nur innerhalb des Anmeldezeitraums ausschließlich im Dekanat der Medizinischen Fakultät Tübingen, Bereich Studium und Lehre.
  • Splitten eines Mobilitäts-Tertials ist nicht möglich.
  • Ein Nachrückverfahren findet nicht statt.
  • Im Mobilitäts-PJ bleiben Sie an Ihrer Heimatuniversität immatrikuliert.

Ab einer Woche vor Beginn des jeweiligen Anmeldezeitraumes (siehe unten) können Sie uns die Immatrikulationsbescheinigung Ihrer Heimatuniversität per E-Mail (nur von Ihrer studentischer E-Mail-Adresse!) zuschicken.

Anschließend erhalten Sie die Zugangsdaten für die Anmeldeplattform. Die Bedienungsanleitung für die Online-Anmeldung finden Sie nach dem ersten Einloggen.

Innerhalb der Zu- / Absagefrist (und nur innerhalb dieses Zeitraums) können Sie auf dieser Anmeldeplattform (nicht SIMED) einsehen, ob Ihnen, im Rahmen unserer Kapazität, ein bis maximal zwei Mobilitätstertiale zugeteilt werden konnten. Wurden Ihnen zwei Mobilitätstertiale zugeteilt, so sind diese grundsätzlich in demselben Lehrkrankenhaus zu absolvieren. Nach Ablauf der Zu-/Absagefrist ist die Anmeldeplattform nicht mehr zugänglich!


Ablaufplan für PJ-Beginn
Mai 2024
Ablaufplan für PJ-Beginn
November 2024
Anmeldezeitraum08.01. - 12.01.202403.06. - 07.06.2024
Zu/Absagen auf der Online-Plattform (Dekanat)12.02. - 16.02.202422.07. - 26.07.2024
Annahme durch Bewerber19.02. - 23.02.202429.07. - 08.08.2024

PJ im Ausland

Nach Ableistung eines PJ-Tertials im Ausland benötigen Sie zur Vorlage beim Landesprüfungsamt eine Äquivalenzbescheinigung, die die Gleichwertigkeit der Ausbildung im Ausland bescheinigt. Diese wird im Bereich Studium und Lehre beantragt und ausgestellt (Ausnahme: Schweiz).
Die Anerkennung dieses Auslandstertials erfolgt beim LPA Stuttgart. Ausführliche Informationen (Voraussetzungen, Bedingungen, Möglichkeiten) zur Ableistung von Teilen des Praktischen Jahres im Ausland finden Sie in der PJ-Informationsbroschüre "Auslandstertiale" vom LPA Stuttgart.