Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik
Department für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde

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Adresse: Ambulanz
Osianderstr. 2-8
72076 Tübingen


Sprechstunde zur Versorgung mit Implantaten

Implantate werden erst nach genauer Planung am Röntgenbild und an Kiefermodellen von Patienten und Patientinnen in den Kieferknochen eingeschraubt. An diesen Implantaten können verschiedene Formen von Zahnersatz befestigt werden. 

Die Vorteile von "Zahnärztlichen Implantaten" lassen sich in drei Gruppen einteilen:

  • Implantate ermöglichen festsitzenden Zahnersatz in Situationen in denen sonst nur herausnehmbarer Zahnersatz möglich wäre. In diesen Fällen fehlen zu viele Zähne (bis hin zur Zahnlosigkeit) oder/und die Verteilung oder/und der Zustand der verbleibenden Zähne sind für festsitzenden Zahnersatz zu gering.  
  • Implantate ermöglichen es einen einzelnen Zahn oder aber auch mehrere Zähne zu ersetzen, ohne dabei Nachbarzähne beschleifen oder vorhandene Kronen/Brücken bzw. Teilrestaurationen entfernen zu müssen.
  • Implantate können einen vorhandenen bzw. geplanten herausnehmbaren Zahnersatz viel besser zu verankern (gegen Zug und Druckkräfte zu stabilisieren) und dabei diesen Zahnersatz im Vergleich zur üblichen Dimensionen einer herausnehmbaren Prothese deutlich verkleinern.

Kontakt

frontend.sr-only_#{element.icon}: Calwerstr. 7/7
72076 Tübingen
Gebäude 332 "Implantologie"


Organisation/ Terminierung

ZFA Nuray Cakici

ZFA Raisa Huber


frontend.sr-only_#{element.icon}: 07071 - 29 83984


frontend.sr-only_#{element.icon}: Donnerstag
13.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr


Bitte benutzen Sie für Erst-Anfragen unser Kontaktformular.


Kontaktformular - Behandlung

All die obengenannten Aspekte und Informationen werden unseren Patientinnen und Patienten sehr detailliert in der Implantatsprechstunde von Oberärzten und -ärztinnen (oder der Ärztlichen Direktion) erläutert und dargelegt. In der Regel (praktisch immer) werden sowohl verschiedene Lösungen mit Implantaten aber auch ohne Implantate erklärt. 

Auf Basis der gemeinsamen Abstimmung zwischen Behandelten und Beratenden können dann ein oder mehrere (kostenpflichtige) Heil- und Kostenpläne (HKP) bzw. Kostenpläne (KV) erstellt werden. Die von den Patienten und Patientinnen persönlich/anteilig zu erbringenden Kosten hängen von Art und Umfang der Behandlung und von der Art der Versicherung ab. Bei einer gesetzlichen Krankenkasse Versicherte haben zumindest Anspruch auf den von der Krankenkasse vorgesehenen Zuschuss für die sogenannte „Regelversorgung“. 

Broschüre: Implantate

Zertifikate und Verbände

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