Die Schwerbehindertenvertretung hat die Aufgabe, die tatsächliche Eingliederung (schwer-)behinderter Kolleginnen und Kollegen in den Betrieb zu fördern und deren Bedarfe und Interessen zu vertreten.
- Einhaltung der Arbeitgeberpflichten gegenüber den Schwerbehinderten
- Hilfestellung und Beratung bei Anträgen auf Nachteilsausgleiche nach dem Schwerbehindertenrecht
- Hilfestellung und Beratung sowie Antragstellungen zu Rehabilitation, Hilfsmitteln am Arbeitsplatz, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, etc.