Biobanken
(Blut-/Gewebebanken)

Wissenschaftliche Untersuchungen an Proben aus einer Blut- oder Gewebebank

Es besteht die Möglichkeit, Blut oder Gewebe für die Zukunft in einer Blut- oder Gewebebank aufzubewahren, beziehungsweise bereitzuhalten. Ergänzend kann eine Datenbank mit den Behandlungsdaten der Patienten angelegt werden.

 

Eingelagerte Blut- und Gewebeproben können zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet werden, wenn die Patienten über die geplante wissenschaftliche Verwendung ihres Blutes oder Gewebes informiert wurden und diesem Verwendungszweck zugestimmt haben.

 

Weitere Informationen dazu: Stellungnahme des Deutschen Ethikrats

 

Bitte beachten Sie, dass im Institut für Pathologie eine zentrale Gewebebank zu Forschungszwecken besteht: Rundschreiben KVFV 5/2009 vom 30.10.2009

 

Beim Aufbau der Blut/Gewebebank müssen folgende Bedingungen eingehalten werden:

  • Der Antrag zum Aufbau der Blut/Gewebebank muss gemäß § 15 der Berufsordnung für Ärzte von der Ethik-Kommission beraten werden.
  • Die Blut-/Gewebebank muss von einer verantwortlichen Person (Administrator) geleitet werden. Der Administrator ist für die Verwaltung und Vergabe der Proben verantwortlich.
  • Die Proben können nur für Projekte freigegeben werden, die zuvor der Ethik-Kommission zur Beratung vorgelegt und beraten wurden. (Dies ist auch deshalb notwendig, weil die Patienten nicht projektbezogen, sondern pauschal aufgeklärt werden und davon ausgehen, dass die einzelnen Projekte von einer unabhängigen Stelle beraten werden).
  • Sämtliche Proben und Daten müssen unverzüglich nach der Entnahme verschlüsselt werden, nur der Administrator hat den direkten Zugang zur Patientenliste.
  • Die Patienten müssen einwilligungsfähig sein. Bei Minderjährigen müssen die Erziehungsberechtigten/Eltern der Blut-/Gewebespende zustimmen.
  • Die Patienten müssen ausführlich über die wissenschaftliche Verwendung der Proben aus der Blut-/Gewebebank aufgeklärt werden und zugestimmt haben.
  • Die Patienten müssen die Möglichkeit haben, zu einem späteren Zeitpunkt Kontakt aufnehmen zu können, um Fragen zu stellen oder ihren Rücktritt zu erklären.

Auflärungstext - Rundschreiben KVFV 5/2009 vom 30.10.2009, Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen in Deutschland

Die pauschale Aufklärung und Einwilligungserklärung zur wissenschaftlichen Verwendung von Blut oder Gewebe darf nicht mit der Einwilligungserklärung zu medizinisch notwendigen Maßnahmen verknüpft werden.

 

Prüfplan für wissenschaftliche Untersuchungen an Blut oder Gewebe aus einer bereits bestehenden Biobank:

Prüfplan Biobank