Zuwendungen, Preise, Geschenke

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

in dienstlichen Zusammenhängen empfangene Geschenke, Preisgelder und sonstige  Zuwendungen sind zwingenden rechtlichen Vorgaben folgend anzuzeigen bzw. von  der Dienststelle genehmigen zu lassen (§ 42 Abs. 1 BeamtStG bzw. § 3 TV-L).

Keine Meldung ist erforderlich bei Massenwerbeartikeln (z. B. Kalender,  Kugelschreiber etc.) und den weiteren unter Ziffer 32.6 BeamtVwV

https://www.landesrecht-bw.de/perma?j=VVBW-IM-20160419-SF32 genannten Fällen  (z.B. Geburtstagsgeschenke aus dem Mitarbeiterkreis im üblichen Umfange,  übliche, angemessene Bewirtungen etwa bei Besprechungen). 

An der Universität Tübingen und der Medizinischen Fakultät wurde ein unkompliziertes, IT-gestütztes Verfahren  zur rechtskonformen Meldung von Zuwendungen eingeführt. Geschenke und  Preisgelder können über EWorkflow angezeigt und genehmigt werden.



Bitte beachten Sie

Zuwendungen/Geschenke können ausschließlich elektronisch über folgende Workflows gemeldet werden.
Einloggen können Sie sich hier nur mit Ihren Uni-Login Daten (Passwort und Benutzername für die @uni mail-Adresse)

Für Rückfragen

Bei weiteren Rückfragen können Sie sich gerne an uns wenden

E-Mail-Adresse: Zuwendungen@med.uni-tuebingen.de


Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen erhalten Sie über die Seiten der Universität


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