Für folgenden Themen
- Immatrikulation / Exmatrikulation / Beurlaubung / Rückmeldungen
- Studiengangwechsel bzw. -tausch
- Bescheinigungen für BfA, LVA, Arbeitsamt (Kindergeld)
- Bewerbung für das Auswahlverfahren
- Bewerbung für das Losverfahren
wenden Sie sich bitte an das
Studierendensekretariat der Universität Tübingen
Wilhelmstraße 11
72074 Tübingen
Staatliche Prüfungen
Dem Landesprüfungsamt obliegt die verwaltungsmäßige Betreuung der Studiengänge für die akademischen Heilberufe Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Psychotherapeuten und Lebensmittelchemiker. Zuständig für alle Regierungsbezirke in Baden-Württemberg ist hier das Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie beim Regierungspräsidium Stuttgart.
Die Studierenden dieser Fachrichtungen erhalten von dort z. B. die Anrechnungen verwandter Studienleistungen, die Zulassungen zu den einzelnen Prüfungen an den jeweiligen Universitäten des Landes und bei Bestehen die staatlichen Prüfungszeugnisse.
Das Referat ist auch die Approbationsbehörde in Baden-Württemberg. Von ihm erhalten Deutsche oder EU-Angehörige nach Abschluss ihrer vorgenannten Ausbildung die Approbation, also die umfassende Berufszulassung für eine entsprechende Tätigkeit im gesamten Bundesgebiet.
Für die Kontolle des Studienablaufs gem. Approbationsordnung und die Durchführung der Staatsprüfungen ist allein die Universität mit ihrem jeweiligen Prüfungssekretariat Zahnmedizin zuständig.