Forschungs-Newsletter der Medizinischen Fakultät Tübingen Frauenförderung
Ausschreibung TÜFF-Habilitandinnen-Förderung 2022
In diesem Jahr wird bereits zum 10. Mal die bewährte TÜFF-Habilitandinnen-Förderung der Medizinischen Fakultät ausgeschrieben. Die Bewerbungsfrist endet am 31.03.2022.
Gefördert wird eine Forschungsfreistellungsphase (bis zu 50% über einen Zeitraum von 12 Monaten) für Klinikerinnen (sowie Naturwissenschaftlerinnen mit Routineaufgaben), die etwa die Hälfte ihrer Habilitationsleistungen schon erbracht haben. Die Stipendiatinnen werden zusätzlich durch ein Weiterbildungsprogramm sowie Mentoring durch eine berufene Professorin der MFT begleitet. Voraussetzung ist, dass i.d.R. bereits ca. 50% der Habilitationsleistung hinsichtlich der Publikationen erbracht ist.
Deadline: 31.03.2022 Nationale Forschungsdateninfrastruktur
Nationale Forschungsdateninfrastruktur: Förderung von NFDI-weiten Basisdiensten
Bund und Länder haben im November 2018 den Aufbau einer Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) beschlossen. In der NFDI sollen Datenbestände systematisch erschlossen, langfristig gesichert und entlang der FAIR-Prinzipien über Disziplinen- und Ländergrenzen hinaus zugänglich gemacht werden. Die NFDI wird in einem aus der Wissenschaft getriebenen Prozess als vernetzte Struktur eigeninitiativ agierender Konsortien aufgebaut. Mit dieser dritten Ausschreibung lädt die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) zur Antragstellung für die Förderung weiterer NFDI-Konsortien ein.
Angesichts der Relevanz der Ausschreibung für die Strukturentwicklung der Universität und der notwendigen Grundausstattungs- und Verstetigungszusagen werden an einer Antragstellung oder Mitantragstellung Interessierte gebeten, sich frühzeitig im Vorfeld der geplanten Voranmeldung eines Antrags mit Herrn Professor Thomas Walter (thomas.walter@uni-tuebingen.de) in Verbindung zu setzen.
Formlose Absichtserklärungen senden Sie bitte bis spätestens 21. Februar 2022 per Mail an thomas.walter@uni-tuebingen.de und an anke.scholz@uni-tuebingen.de Preise
Rudi-Klose-Alzheimer-Forschungspreis
Die Hirnliga e.V. verleiht im Jahr 2022 zum ersten Mal den mit 5.000 Euro dotierten
Rudi-Klose-Alzheimer-Forschungspreis.
Der Preis wird insbesondere jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern (bis 35 Jahre) aus dem deutschsprachigen Raum zugesprochen, die durch eine oder mehrere Veröffentlichungen in hochrangigen wissenschaftlichen Zeitschriften mit Peer Review in den letzten zwei Jahren (2020, 2021) einen herausragenden Beitrag auf dem Gebiet der Alzheimer-Forschung - insbesondere der klinischen Forschung - geleistet haben.
Bewerbungen um den Preis sind mit der/den Publikation/en unter Hinzufügung des Lebenslaufes und des wissenschaftlichen Werdeganges in elektronischer Form bis zum 31.03.2022 einzusenden an
Hirnliga e.V. - Geschäftsstelle
Helga Freyberg-Rüßmann-Stiftungspreis für Medizinische Forschung
Der Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds vergibt in Zusammenarbeit mit der Medizinischen Fakultät der Universität zu Köln den Helga Freyberg-Rüßmann Stiftungspreis für Medizinische Forschung insbesondere im Bereich der alters-assoziierten Erkrankungen. Ausgezeichnet werden überragende wissenschaftliche Leistungen von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern mit abgeschlossener Promotion (Postdoc) nicht älter als 35 Jahre. Der Preis ist mit € 10.000,- dotiert. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Bewerberinnen und Bewerber werden um folgende Bewerbungsunterlagen als pdf-Datei gebeten:
Bewerbungen müssen als pdf-Datei bis 28.02.2022 beim Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds unter info@stiftungsfonds.org vorliegen. Projektförderung
Förderung von Projekten zum Thema „Alternativmethoden zum Tierversuch“
Die vorliegende Förderrichtlinie des BMBF hat zum Ziel, weitere Tierversuche durch alternative Methoden im Sinne des 3R-Konzepts abzulösen und die Attraktivität des Feldes der Tierversuchsersatzmethoden für Forschende zu steigern, sowie die Validierung, Verwertung und Verbreitung von bereits entwickelten Tierversuchsersatzmethoden zu stärken. Im Ergebnis der Förderrichtlinie stehen in ihrer Leistungsfähigkeit, Aussagekraft und Sicherheit optimierte bzw. neu entwickelte Alternativmethoden mit Praxisreife zur Verfügung.
Zuwendungszweck der vorliegenden Bekanntmachung ist die Förderung von exzellenten Projekten zur Entwicklung neuer Verfahren und Methoden, die dazu dienen, die Verwendung von Tieren zu ersetzen oder zu reduzieren bzw. die Belastung der Versuchstiere auf das unerlässliche Maß zu beschränken (Modul I). Zusätzlich werden Projekte gefördert, die Konzepte für die Verbreitung von Alternativmethoden (etwa die Ausrichtung von Schulungen und Trainingskursen) sowie Strategien für die Implementierung von Alternativmethoden unterstützen (Modul II). In beiden Modulen wird eine effiziente Verwertungsstrategie erwartet, um die neuen Ansätze zeitnah in eine möglichst breite Anwendung zu überführen. Ein weiterer Schwerpunkt der Förderung soll zudem auf der Validierung und Verbreitung bereits entwickelter Alternativmethoden liegen.
Frist für Projektskizzen: 15.03.2022
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