![]() ![]() Forschungs-Newsletter der Medizinischen Fakultät Tübingen Forschungsstipendien
Philipp Schwartz-Initiative Fristverlängerung für Nominierung ukrainischer Forschender
angesichts der Krisensituation in der Ukraine schafft die Alexander von Humboldt-Stiftung für Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland die Möglichkeit, fundierte Anträge für akut gefährdete ukrainische Wissenschaftler*innen auch noch im Rahmen der aktuellen Auswahlrunde der Philipp Schwartz-Initiative einzureichen. Vor diesem Hintergrund werden folgende Ausnahmeregelungen getroffen:
Sonderfrist für Nominierungen
Nominierungen für akut gefährdete ukrainische Forschende können bis zum 18. März 2022 nachgereicht werden. Bitte beachten Sie, dass Nominierungen für andere Personengruppen davon nicht erfasst sind, sondern weiterhin bis zum 4. März 2022 vorzulegen sind.
Sonderregelung zu Gefährdungsnachweisen
Angesichts der akuten Ausnahmesituation entfällt in Absprache mit dem Auswärtigen Amt die Anforderung eines Nachweises der Gefährdung von dritter Stelle. Die individuelle Gefährdungssituation ist stattdessen durch eine Eigendarstellung der nominierten Person auf Deutsch oder Englisch im Umfang von bis zu einer Seite darzulegen. Bereits vorhandene Nachweise von dritter Stelle können ergänzend beigefügt werden.
Ergänzung bereits eingereichter Anträge
Auch bereits eingereichte Anträge können um Nominierungen für ukrainische Forschende ergänzt werden. Bitte reichen Sie dazu die folgenden Unterlagen ein: Mantelbogen (Anlage 3a) Einzelnominierung (Anlage 3c) mit Anlagen Finanzierungsplan (Anlage 3e)
Wir bitten um Verständnis, dass diese Sonderregelungen nur für Nominierungen ukrainischer Wissenschaftler*innen gelten, die aufgrund der aktuellen Entwicklungen akut gefährdet sind, während für Nominierungen anderer Personen die üblichen Regelungen unverändert Bestand haben. Unsere Programminformationen und Programmrichtlinien gelten weiterhin für gefährdete Forschende aus allen Herkunftsländern gleichermaßen. Bitte melden Sie sich bei Fragen, insbesondere auch bezüglich Zugangsvoraussetzungen wie Promotion bzw. äquivalenter Forschungsleistungen. Junge Innovatoren
![]() Das Förderprogramm „Junge Innovatoren“ unterstützt junge wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und den Akademien dabei, sich mit der Herstellung und dem Vertrieb von innovativen Produkten oder Geschäftsmodellen selbständig zu machen. Förderwürdig sind die Vorbereitungen auf Unternehmensgründungen, bei denen es um Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen geht, die auf Erfindungen von Existenzgründern und -gründerinnen, einer von ihnen entwickelten Software oder ihrem technologischen Know-how beruhen.
Der Stichtag für die Antragseinreichung zur nächsten Fördertranche ist der 28. März 2022.
Die einjährige Förderung umfasst für 3 Gründende je bis zu ein 50% TV-L Level 13 Gehalt 20.000 Euro Sachkosten 5.000 Euro Coaching
Bewerbungsumfang: 6-seitiges Ideenpapier, Nachweis eines Mentors oder einer Mentorin sowie die Unterstützung eines „Gründerzentrum“ (in diesem Fall, das Startup Center der Universität Tübingen)
Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Sandra Gässler oder Daniel Heblik
Verbundförderung
![]() Förderung von transnationalen Forschungsprojekten zum „Einfluss der Ernährung auf das Immunsystem im Wechselspiel von Infektions- und ernährungsbedingten Stoffwechselkrankheiten und das Potential ernährungsbasierter Lösungsansätze“
Der Zweck dieser Förderinitiative ist die Förderung transnationaler Forschungsverbünde, um das Verständnis der Wechselwirkungen zwischen der Ernährung und dem Immunsystem im Kontext von Infektions- und ernährungsbedingten Stoffwechselkrankheiten zu verbessern. Damit soll die Förderung transnationaler und transdisziplinärer Zusammenarbeit zur Schaffung neuer Forschungsnetze sowie Harmonisierung von Protokollen, Daten und Leitlinien und die gemeinsame Nutzung von Forschungseinrichtungen und -kapazitäten erreicht werden.
Im Rahmen der Bekanntmachung werden transnationale Forschungsvorhaben gefördert, die ein besseres Verständnis der Wechselwirkungen zwischen Ernährung und Immunsystem im Zusammenspiel von Infektionskrankheiten und ernährungsbedingten Stoffwechselkrankheiten ermöglichen. Relevante Forschungsfragen sind beispielsweise die Gründe für Unterschiede in der individuellen Anfälligkeit für Infektionskrankheiten und für unterschiedlich schwere Verläufe bei Menschen mit ernährungsbedingten Stoffwechselkrankheiten wie Fettleibigkeit oder Diabetes mellitus Typ 2. Der Fokus soll dabei auf den zugrundeliegenden Mechanismen liegen, über die Ernährung, Lebensmittelzusammensetzung und/oder bestimmte Ernährungsmuster die Immunfunktion beeinflussen. Hierzu zählen sowohl das angeborene als auch das adaptive Immunsystem sowie das Mikrobiom. Die Rolle des menschlichen Genotyps, des Körpergewichts und der Körperzusammensetzung, der körperlichen Fitness und von Stress kann ebenfalls berücksichtigt werden.
Deadline: Projektskizzen bis 21.04.2022 Sequencing Costs in Projects
![]() Within the current funding initiative on next generation sequencing (NGS) of the Senate of the Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG, German Research Foundation), the DFG invites, in its fifth round, proposals for projects in which sequencing will be carried out at DFG-funded competence centres for next generation sequencing at the universities of Bonn/Cologne/Düsseldorf, Dresden, Kiel, and Tübingen. As in the past, this call provides funding for projects with anticipated sequencing costs of €100,000 to €1 million. In particular, the call aims at projects that require sequencing services to be carried out in the first year (2023) after approval.
Eligibility and Proposal Requirements Applicants must meet the standard eligibility criteria required in the research grants programme. Proposals may be submitted individually or jointly by more than one applicant, for instance, if additional expertise, such as sample preparation and data analysis, is included. Only projects whose sequencing cost requirement is scientifically justified and in the mandatory range as mentioned above (€100,000 to €1 million) may be requested. Projects not reaching the lower threshold are recommended to apply in the regular individual research grants programme. Sequencing costs include all expenses that will be incurred by the relevant competence centre within the framework of the project (such as sample preparation). The proposal process requires that a declaration of intent be submitted in advance (see dates, deadlines and further information). The DFG will notify all planned projects of which centre to contact to receive the necessary counselling report with the anticipated sequencing costs.
Deadline: 15. March 2022
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