Förderung von Forschungsverbünden zu großen ungelösten Fragen der Krebsforschung – Nationale Dekade gegen Krebs
Mit der Förderung von international konkurrenzfähigen Forschungsverbünden sollen wichtige Innovationen für eine bessere Prävention, Früherkennung oder Behandlung von Krebs stimuliert werden. Damit soll erreicht werden, dass Krebserkrankungen entweder erst gar nicht entstehen oder sie frühzeitig entdeckt und zielgerichtet behandelt werden können. Belastungen durch Krebserkrankungen, insbesondere aber die Mortalität durch diese, sollen gesenkt werden.
Gefördert werden daher bis zu zwei einschlägige interdisziplinäre Forschungsverbünde, welche in einem der drei genannten Themengebiete Tumorumgebung, Immuntherapie und Metastasierung genauer erforschen, wie Krebserkrankungen primär entstehen, sich weiterentwickeln und ausbreiten und dadurch therapierelevante Erkenntnisse gewinnen.
Gefördert werden Forschungsverbünde aus fünf bis neun experimentellen, theoretischen und klinischen Arbeitsgruppen (beispielsweise aus den Bereichen klinische Onkologie, Krebsgenomik, Entwicklungsbiologie, Evolutionsbiologie, Biochemie, Biostatistik, Bioinformatik, Künstliche Intelligenz), die hochgradig interdisziplinär und kooperativ organisiert sind. Die Verbünde müssen Daten verschiedenster Herkunft (z. B. Omics-Ebenen, klinische Daten, visuelle Daten etc.) integrieren und unter Einsatz informationstechnologischer Werkzeuge auswerten. Die umfangreiche Erfassung komplexer physiologischer und pathologischer Prozesse als Grundlage für die Entwicklung neuer medizinischer Anwendungen muss von Anfang an vorgesehen werden. Damit soll ein wichtiger Schritt in Richtung individualisierte Medizin und verbesserte Patientenversorgung getan werden. Für die Entwicklung innovativer Lösungsansätze können Perspektiven und Denkweisen nichtonkologischer Fachrichtungen wichtig sein. Es wird daher angeregt, Disziplinen und Expertisen einzubinden, die bisher traditionell nicht in der onkologischen Forschung involviert waren.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 30. Juni 2023 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen.