Die Besonderheit der zahnmedizinischen Lehre im Fach Zahnerhaltung liegt in ihrer ausgesprochenen Praxisbezogenheit begründet, denn die Approbationsordnung sieht vor, Zahnmedizinstudenten so auszubilden, dass sie sofort nach absolviertem Staatsexamen in der Lage sind, Patienten eigenverantwortlich zu behandeln.
Die Lehre in der Zahnerhaltungskunde
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