Sie haben in Ihrem Heimatland einen Berufsabschluss als Krankenschwester-/pfleger erworben und möchten gern bei uns am Universitätsklinikum Tübingen arbeiten? Hierzu benötigen Sie die Anerkennung Ihres Berufsabschlusses als Hebamme, Gesundheits- und Krankenpfleger/in oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in durch das Regierungspräsidium Stuttgart.
Karriere
Klinikum & Medizinischer Fakultät
Informationen und Ansprechpartner für internationale Pflegekräfte

Anerkennung Ihres Berufsabschlusses
Wir bieten internationalen Pflegepersonen die Möglichkeit, die dafür erforderliche Kenntnisprüfung am Universitätsklinikum abzulegen. In bestimmten Fällen können Sie bei uns stattdessen auch an einem Anpassungslehrgang teilnehmen. Der Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse mit dem Niveau B2 muss zusätzlich zur Kenntnisprüfung erbracht werden.
Wir unterstützen Sie bei allen notwendigen Anträgen und beim Briefwechsel.
Internationale Pflegekräfte erhalten bei uns entweder einen Vertrag als Anerkennungspraktikant/-in oder einen Arbeitsvertrag als Pflegehelfer/-in. Nach der erfolgreichen Anerkennung besteht die Möglichkeit einer Übernahme in ein ggf. unbefristetes Beschäftigungsverhältnis auf der Grundlage der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.
Was wir von Ihnen benötigen
Zu einer Beratung benötigen wir folgende Bewerbungsunterlagen von Ihnen:
- Anschreiben
- Lebenslauf
Das sollten Sie noch wissen:
Für Ihre berufliche Anerkennung und für eine gelingende Integration geben wir uns große Mühe. Für Sie entstehen zum Beispiel für den Unterricht bei uns in Tübingen keinerlei Kosten. Das Universitätsklinikum schenkt Ihnen als Arbeitgeber diese Kosten, wenn Sie drei Jahre oder länger bei uns bleiben. Wenn Sie vorzeitig kündigen, müssen die entstandenen Kosten von Ihnen zurückgezahlt werden. Dies wird vor dem Arbeitsbeginn vertraglich festgeschrieben.
Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!
Nach dem Beratungsgespräch reichen Sie bitte folgende Unterlagen nach
- Bescheid des Regierungspräsidiums
- Nachweis der aktuellen Sprachkenntnisse, mindestens Niveau B1
- Zeugnisse
- Abschluss einer Pflegeausbildung aus Ihrem Heimatland und eine beglaubigte Übersetzung des Diploms
- Arbeitserlaubnis
- Aufenthaltserlaubnis
Haben Sie Fragen?
Kontaktieren Sie uns!
E-Mail-Adresse: ipp@med.uni-tuebingen.de
frontend.sr-only_#{element.contextual_1.children.icon}: +49 7071 29-80693
Zertifikate und Verbände

Focus: Top Nationales Krankenhaus 2022

Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen

Qualitätspartnerschaft mit der PKV

Erfolgsfaktor Familie

Die Altersvorsorge für den Öffentlichen Dienst