Gleichstellung zwischen den Geschlechtern sowie Diversität sind wesentliche Voraussetzung für wissenschaftliche Leistungs- und Innovationsfähigkeit. In ihrem Leitbild formuliert die Eberhard Karls Universität Tübingen die Herstellung von Gleichstellung als durchgängiges Leitprinzip, das bei der Umsetzung aller universitären Aufgaben zum Tragen kommen muss. Die Medizinische Fakultät der Universität wirkt bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf die Wahrung und Verstärkung dieses Prinzips hin.
Der Fakultätsrat hat zur Unterstützung bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben eine Gleichstellungs- und Diversitätskommission eingesetzt, mit der Vorsitzenden Frau Professorin Dr. Birgit Derntl und dem stellvertretenden Vorsitzenden Herrn Professor Dr. Manfred Hallschmid. Die Gleichstellungs- und Diversitätskommission setzt sich zusammen aus Vertretenden der Professorenschaft, des wissenschaftlichen Mittelbaus und studentischen Mitgliedern.
Frau Professorin Dr. Derntl wurde von der Universitätsgleichstellungsbeauftragten als Gleichstellungsbeauftragte für die Medizinische Fakultät und ihre Vertreterin auf Fakultätsebene benannt. Die Wahl und die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten auf Universitäts- und Fakultätsebene sind in der Grundordnung der Universität und im Landeshochschulgesetz (LHG) geregelt.