Chancengleichheit ist eine wesentliche Voraussetzung für wissenschaftliche Leistungs- und Innovationsfähigkeit. In ihrem Leitbild formuliert die Eberhard Karls Universität Tübingen die Herstellung von Chancengleichheit als durchgängiges Leitprinzip, das bei der Umsetzung aller universitären Aufgaben zum Tragen kommen muss. Die Medizinische Fakultät der Universität wirkt bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf die Wahrung und Verstärkung dieses Prinzips hin.
Der Fakultätsrat hat zur Unterstützung bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben eine Gleichstellungskommission eingesetzt, mit der Vorsitzenden Frau Prof. Dr. Derntl und der stellvertretenden Vorsitzenden Frau Prof. Dr. Ernemann. Die Gleichstellungskommission setzt sich zusammen aus Vertretern/Vertreterinnen der Professorenschaft, Ärzten und Ärztinnen, Naturwissenschaftlern und Naturwissenschaftlerinnen und Vertretern/Vertreterinnen der Studierenden.
Frau Prof. Dr. Derntl wurde von der Gleichstellungsbeauftragten der Universität Frau Prof. Dr. Scoralick als Gleichstellungsbeauftragte für die Medizinische Fakultät und ihre Vertreterin auf Fakultätsebene benannt. Die Wahl und die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten auf Universitäts- und Fakultätsebene sind in der Grundordnung der Universität und im LHG geregelt.