FAQ Promotionsbetreuende

Betreuung von Promovierenden

Betreuer oder Betreuerin können laut Promotionsordnung §4 (2c) nur Professorinnen oder Professoren, Juniorprofessorinnen oder Juniorprofessoren, Privatdozentinnen oder -dozenten der Medizinischen Fakultät der Universität Tübingen sein, die hauptberuflich an der Universität Tübingen tätig und zum Zeitpunkt der Annahme noch nicht pensioniert sind. Sonderfälle und Ausnahmen können in der Promotionsordnung im $4 (2) nachgelesen werden. 

Betreuer/innen müssen habilitiert sein und sollten die Promovierenden in allen fachlichen und organisatorischen Belangen unterstützen. Zudem ist eine regelmäßige Teilnahme am Kurs "Gute wissenschaftliche Praxis für Betreuende" verpflichtend.

Für klinisch tätige Betreuende gilt eine Grenze von 10 Promovierenden, für nicht-klinisch Tätige Betreuende liegt die Obergrenze bei 20.

Ja, alle Betreuenden müssen regelmäßig (alle drei Jahre) an einem Kurs „Guten wissenschaftlichen Praxis für Promotionsbetreuende“ teilnehmen. Diese Schulung informiert über aktuelle Standards in der wissenschaftlichen Betreuung.

Sind Sie als habilitierter Betreuer oder habilitierte Betreuerin nicht hauptberuflich an der MFT, sondern extern oder an einem Akademischen Lehrkrankenhaus tätig, bitten wir Sie, einen Vorschlag für einen zusätzlichen Betreuer bzw. zusätzliche Betreuerin vorzulegen, mit welcher/m Sie ein Betreuungsteam bilden möchten um die Einbindung des/der Promovierenden in eine wissenschaftliche Arbeitsgruppe in Tübingen sicherzustellen und so ermöglichen, dass der/die Promovierende im hiesigen universitären Umfeld ausgebildet wird.

Annahme und Anmeldung von Doktoranden/innen

Alle Promovierende müssen eine Zusage eines habilitierten Betreuers oder einer Betreuerin vorlegen. Es muss außerdem eine Anbindung (durch Studium oder Arbeitsstelle) an die MFT bzw. das UKT bestehen. Weitere Voraussetzungen wie ein gültiges Ethikvotum oder eine Tierversuchsgenehmigung müssen ebenfalls erfüllt sein.

Dies ist nur in Ausnahmefällen und nach Beschluss des Promotionsausschusses für besonders überzeugende Forschungsprojekte möglich.

Ausländische Studienabschlüsse können berücksichtigt werden, wenn sie einem deutschen Abschluss gleichwertig sind.

Das Promotionsbüro führt eine erste Prüfung der Gleichwertigkeit durch. Ist diese nicht eindeutig, werden die Unterlagen an die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) in Bonn geschickt. Dieser Prozess kann mehrere Monate dauern.

Die Anmeldung der Promovierenden an der Fakultät muss zu Beginn der Doktorarbeit erfolgen, damit die formalen Voraussetzungen für die Durchführung einer Promotion geprüft werden können. Erst nach der Anmeldung besteht ein Anspruch auf Betreuung des Verfahrens durch die Fakultät.

Die Projektskizze sollte kurz und prägnant sein und folgende Punkte aufführen:

  • Wissenschaftlicher Kenntnisstand zum Thema
  • Ziele des Projekts, Forschungshypothesen, Material und Methoden
  • Geplanter Eigenanteil des/der Promovierenden
  • (vorläufiger) Zeitplan
  • Literaturverzeichnis (mit den wichtigsten Referenzen aus der aktuellen Literatur)

Für Dr.sc.hum und PhD-Verfahren werden Annahmeinterviews mit jeweils drei Gutachter/innen durch das Promotionsbüro organisiert. Für Dr.med. und Dr.med.dent. Verfahren wird die Projektskizze durch die wissenschaftliche Begleitperson begutachtet.

Die Betreuungsvereinbarung regelt die Zusammenarbeit zwischen Betreuenden und Promovierenden. Ein Muster ist auf der Homepage des Promotionsbüros verfügbar und sollte individuell angepasst werden.

In der Betreuungsvereinbarung werden Umfang und Form der Betreuung sowie die Rechte und Pflichten von Promovierenden und Betreuenden schriftlich festgehalten. Zudem werden die betreuenden Professoren und Co-Betreuenden sowie der Arbeitstitel der Dissertation festgelegt.

Betreuungsteams

Für PhD und (in Kürze) Dr.sc.hum. Verfahren werden Betreuerteams aus 1 hauptverantwortlich Betreuenden und ein oder zwei weiteren Betreuungspersonen durch die Fakultät eingesetzt. Bei Dr.med. und Dr.med.dent. Verfahren wird für jede Promotion neben der hauptverantwortlichen Betreuungsperson eine unabhängige wissenschaftliche Begleitperson bestellt.

Die „wissenschaftliche Begleitperson“ begutachtet die Projektskizze des Promotionsvorhabens und überprüft, ob die Promovierenden mit Ihrem vorgeschlagenen Projekt als Doktorand/in angenommen werden können oder ob ggf. Änderungen notwendig sind. Dies wird über ein Formular an das Promotionsbüro rückgemeldet. Weitere Pflichten bestehen für die „wissenschaftliche Begleitperson“ zunächst nicht. Bei Einreichung Ihrer Dissertation kann sie eventuell als Zweitgutachter/in bestellt werden.

Die „wissenschaftliche Begleitperson“ muss an unserer Fakultät habilitiert und unabhängig vom durchgeführten Projekt sein und mit ihrer/seiner Kompetenz das Promotionsprojekt beurteilen können. Die Begleitperson darf nicht in derselben Abteilung tätig sein wie der/die Betreuende und darf keine enge Zusammenarbeit mit dieser Person haben (z. B. gemeinsame Publikationen).

Es sollten mindestens so viele Anfragen für die Funktion als "wissenschaftliche Begleitperson“ akzeptiert werden, wie sie selbst Promovierende haben.

Vor Aufnahme der praktischen Tätigkeit

Für alle Promovierenden ist die Teilnahme an mindestens einer Veranstaltung zur Guten wissenschaftlichen Praxis Pflicht. Für Dr.med. und Dr.med.dent. gilt: Vor Anmeldung des Promotionsverfahrens müssen alle Bewerber/innen den Grundlagenkurs zur Guten wissenschaftlichen Praxis für Promotionsinteressierte besuchen. Die Promotion muss nach der Teilnahme innerhalb der nächsten 12 Monate angemeldet werden. Ebenfalls muss nach Annahme an dem Kurs „Gute wissenschaftliche Praxis für Promovierende“ teilgenommen werden. Die Teilnahme wird nach den ersten Monaten der aktiven Forschungszeit empfohlen.

Ja! Die Forschungsaktivitäten müssen genau im Forschungsprotokollbuch (mit vornummerierten Seiten und fester Bindung) oder in einem zertifizierten elektronischen Protokollbuch dokumentiert werden, um Vorgehen und Ergebnisse nachvollziehbar zu machen sowie den Eigenanteil transparent darzustellen. Alle Protokolle und Originaldaten sind mindestens 10 Jahre lang in der durchführenden Institution aufzubewahren.

Gebundene „Research Notebooks“ im Corporate Design der Universität gibt das Promotionsbüro aus.

Bei jeder Forschung am Menschen ist ein Ethikvotum erforderlich. Dieses muss vor Beginn der Arbeiten eingeholt werden.

Tierversuche müssen vorab vom Regierungspräsidium Tübingen genehmigt werden. Promovierende müssen eventuell einen Tierversuchskurs absolvieren.

Alle Patientendaten und Forschungsdaten müssen vertraulich behandelt werden. Dies betrifft auch Konzepte und Ergebnisse anderer Arbeitsgruppenmitglieder.

Ja, die statistische Beratung ist empfehlenswert, insbesondere bei der Planung und Auswertung von Labor- und Tierversuchen. Sie ist kostenlos und kann über die Homepage des Instituts für Klinische Epidemiologie und angewandte Biometrie angefragt werden.

Promotionszeit verlängern

Falls die Dissertation nicht innerhalb von drei Jahren nach der Annahme abgeschlossen wird, kann eine Fristverlängerung beantragt werden. Dies erfolgt formlos oder mit einem Formular, das auf der Homepage des Promotionsbüros verfügbar ist. Die Zustimmung des Betreuers ist erforderlich.

Dissertation und mündliche Prüfung

Die Arbeit kann in deutscher oder englischer Sprache geschrieben werden, bei englischen Arbeiten muss zusätzlich eine deutsche Zusammenfassung eingefügt werden.

Die Dissertation wird elektronisch über das Tool „PlagScan“ auf Text- und Datenübereinstimmungen geprüft. Bei verdächtigen Stellen wird ein Bericht an Promovierende und Betreuende geschickt, die dann eine Unbedenklichkeitserklärung unterzeichnen müssen, bevor die Arbeit begutachtet wird.

Bei der Universitätsbibliothek müssen die Pflichtexemplare abgegeben/ eingereicht werden.

Ja, Promovierende dürfen auch eine kumulative Dissertation schreiben, müssen diese aber vorab im Promotionsbüro beantrage.

Es wird eine Präsenzprüfung empfohlen. In Ausnahmefällen kann auf Antrag und nach Absprache mit den Prüfern eine web-basierte Prüfung durchgeführt werden.

Begutachtung

Gutachtende müssen bestätigen, dass sie in keiner familiären oder wirtschaftlichen Beziehung zur Doktorandin/zum Doktoranden stehen. Zweitgutachtende dürfen nicht am Forschungsprojekt beteiligt sein.

Wenn die wissenschaftliche Begleitperson weiterhin unabhängig von dem Hauptbetreuer/der Hauptbetreuerin und dem/der Promovierenden ist, kann diese von der Fakultät als Zweitgutachter/in bestellt werden.

Promovierende sollten etwa 6 Monate einkalkulieren.

Gutachter/innen verfassen ein ausführliches schriftliches Gutachten, in dem der wissenschaftliche Inhalt und die Qualität, Eigenständigkeit und Relevanz der Arbeit kritisch gewürdigt wird. Weitere Informationen entnehmen Sie der Checkliste für Gutachter für Dissertationsschriften.

Das Gutachten sollte ungefähr 1 bis 2 Seiten lang sein mit einer ausführlichen und kritischen Würdigung des Inhalts der Dissertation.

Der Eigenanteil an der Forschung muss klar dargestellt und von Beiträgen anderer deutlich abgegrenzt sein. Eigene Ergebnisse sollten selbstständig erzielt oder korrekt referenziert worden sein.

Formale Kriterien der Dissertation:

  • Umfang von mindestens 50 Seiten
  • Klare wissenschaftliche Fragestellung am Ende der Einleitung
  • Hauptteil mit eigenen Forschungsergebnissen
  • Diskussion mit Bezug auf den aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand
  • Einhaltung der empfohlenen Gliederung aus dem Merkblatt zum Erstellen der Dissertation
  • Übersichtliche und strukturierts Formatierung

Falls wesentliche Mängel bestehen (z. B. unzureichende Eigenleistung, fehlende Struktur oder methodische Schwächen), sollte dies im Gutachten begründet und eine Überarbeitung empfohlen werden.

Die Benotung erfolgt anhand folgender Aspekte:

  • Komplexität der Fragestellung und des wissenschaftlichen Hintergrunds
  • Schwierigkeitsgrad der Methoden
  • Umfang der Arbeiten (Gesamtarbeitszeit)
  • Qualität der Durchführung der Arbeiten
  • Qualität der Darstellung in der Dissertation
  • Wissenschaftliche Relevanz der Ergebnisse
  • Präsentation der Ergebnisse auf Fachkongressen
  • Autorenschaft bei Publikationen
  • Selbständigkeit und Eigenanteil der Doktorandin/des Doktoranden

Die detaillierte Tabelle mit den Bewertungskriterien für Dissertationen finden Sie unter Promotionen im Bereich „Für Betreuende“.

Die Bewertung erfolgt nachfolgendem Schema:

  • summa cum laude (0,0) – ausgezeichnet
  • magna cum laude (1,0) – sehr gut
  • cum laude (2,0) – gut
  • rite (3,0) – genügend

Eine Anpassung der Dissertationsnote ist möglich. Dabei können folgende Änderungen vorgenommen werden:

  • „summa cum laude“ kann um 0,3 abgewertet werden.
  • „magna cum laude“ und „cum laude“ können um 0,3 auf- oder abgewertet werden.
  • „rite“ kann um 0,3 aufgewertet werden.

Eine Dissertation mit der Abschlussnote summa cum laude zeichnet sich dadurch aus:

  • Eine besonders hohe komplexe Fragestellung
  • Den Einsatz innovativer oder neuer Methoden
  • Eine Gesamtarbeitszeit von über einem Jahr
  • Sehr hohe Qualität in der Durchführung und Darstellung
  • Eine exzellente wissenschaftliche Darstellung
  • Hochwertige, relevante Ergebnisse
  • Erstautorenschaft in einer Publikation in einem „peer-reviewed“ Journal

Eine Dissertation mit der Abschlussnote magna cum laude zeichnet sich dadurch aus:

  • Hohe Komplexität der Fragestellung
  • Anspruchsvolle Methoden
  • Gesamtarbeitszeit etwa ein Jahr
  • Hohe Qualität in der Durchführung und Darstellung
  • Ergebnisse sind wissenschaftlich relevant
  • Erst- oder Koautorenschaft in einer Publikation erscheint möglich
  • Hohe Selbständigkeit und Eigenleistung

Eine Dissertation mit der Abschlussnote cum laude zeichnet sich dadurch aus:

  • Durchschnittliche Komplexität der Fragestellung
  • Übliche, etablierte Methoden werden angewendet
  • Gesamtarbeitszeit etwa neun Monate
  • Durchschnittliche Qualität in der Durchführung und Darstellung
  • Ergebnisse haben eine gewisse wissenschaftliche Relevanz
  • Ergebnisse könnten in einer Publikation oder einem Kongressbeitrag verwendet werden
  • Durchschnittliche Selbständigkeit und Eigenleistung

Eine Dissertation mit der Abschlussnote rite zeichnet sich dadurch aus:

  • Eine eher einfache Fragestellung
  • Gängige Methoden
  • Mindestens sechs Monate Gesamtarbeitszeit
  • Qualität der Durchführung und Darstellung gerade noch ausreichend
  • Ergebnisse sind von untergeordneter wissenschaftlicher Relevanz
  • Ergebnisse können eventuell in einen Kongressbeitrag einfließen, aber sind nicht publikationswürdig
  • Eigenleistung und Selbständigkeit gerade noch ausreichend

Die Empfehlungen sind auf der Website für Betreuende verfügbar.

Unterscheiden sich die Notenvorschläge um mehr als 1,5 Noten, entscheidet der Promotionsausschuss. Er kann ein weiteres Gutachten einholen.

Ja, nach Abschluss der Begutachtungsphase erfolgt eine zweiwöchige Auslage der Dissertationsschrift zur Einsichtnahme. In dieser Zeit können Sie einen Einspruch erheben. Dieser ist zunächst per E-Mail an das Promotionsbüro zu richten. 

Druck und Veröffentlichung

Die bevorzugte Option ist die elektronische Veröffentlichung. Dafür wird die Dissertation digital auf den Universitätsbibliotheksserver hochgeladen und zwei gedruckte Exemplare bei der Universitätsbibliothek abgegeben. Eine Veröffentlichung in gedruckter Form (30 Exemplare) ist ebenfalls möglich und muss beantragt werden.

Ja, eine Sperrfrist von bis zu zwei Jahren kann formlos durch den Betreuer beantragt werden, um Ergebnisse vorab in Fachzeitschriften zu publizieren.

Abschluss und Urkunde

Nach Bestätigung der Veröffentlichung der Dissertation wird die Promotionsurkunde erstellt. Dieser Prozess dauert in der Regel zwei bis vier Wochen. Die Urkunde kann per E-Mail-Abstimmung entweder abgeholt oder zugeschickt werden.

Diese Exemplare werden nach Abschluss des Promotionsverfahrens datengeschützt entsorgt.

Für weitere spezifische Fragen

Das Promotionsbüro der Medizinischen Fakultät in Tübingen steht für alle Fragen zur Verfügung. Wir befinden uns im Geissweg 5, EG, Raum 1, und sind telefonisch unter 07071/29-76865 sowie per E-Mail unter

promotionen@med.uni-tuebingen.de erreichbar.