Diese Seite beantwortet Fragen zu den verschiedenen Phasen der Betreuung eines Promotionsverfahrens zum Dr.med., Dr.med.dent., Dr.sc.hum. Hier finden Sie Informationen zu:
FAQ Promotionsbetreuende
- Betreuung von Promovierenden
- Annahme und Anmeldung von Doktoranden/innenAnnahme und Anmeldung von Doktoranden/innen
- Betreuungsteams
- Vor Aufnahme der praktischen Tätigkeit
- Promotionszeit verlängern
- Dissertation und mündliche Prüfung
- Begutachtung
- Druck und Veröffentlichung
- Abschluss und Urkunde
- Weiteres
Betreuung von Promovierenden
Wer ist zur Promotionsbetreuung berechtigt?
Betreuer oder Betreuerin können laut Promotionsordnung §4 (2c) nur Professorinnen oder Professoren, Juniorprofessorinnen oder Juniorprofessoren, Privatdozentinnen oder -dozenten der Medizinischen Fakultät der Universität Tübingen sein, die hauptberuflich an der Universität Tübingen tätig und zum Zeitpunkt der Annahme noch nicht pensioniert sind. Sonderfälle und Ausnahmen können in der Promotionsordnung im $4 (2) nachgelesen werden.
Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme einer Betreuung eines Promovierenden?
Betreuer/innen müssen habilitiert sein und sollten die Promovierenden in allen fachlichen und organisatorischen Belangen unterstützen. Zudem ist eine regelmäßige Teilnahme am Kurs "Gute wissenschaftliche Praxis für Betreuende" verpflichtend.
Wie viele Promovierende darf ein Betreuer oder eine Betreuerin gleichzeitig betreuen?
Für klinisch tätige Betreuende gilt eine Grenze von 10 Promovierenden, für nicht-klinisch Tätige Betreuende liegt die Obergrenze bei 20.
Ist die Teilnahme an einem Grundlagenkurs zur Guten Wissenschaftlichen Praxis verpflichtend?
Ja, alle Betreuenden müssen regelmäßig (alle drei Jahre) an einem Kurs „Guten wissenschaftlichen Praxis für Promotionsbetreuende“ teilnehmen. Diese Schulung informiert über aktuelle Standards in der wissenschaftlichen Betreuung.
Kann man als extern tätiges habilitiertes Mitglied der Fakultät auch Betreuender von Promovierenden an der MFT sein?
Sind Sie als habilitierter Betreuer oder habilitierte Betreuerin nicht hauptberuflich an der MFT, sondern extern oder an einem Akademischen Lehrkrankenhaus tätig, bitten wir Sie, einen Vorschlag für einen zusätzlichen Betreuer bzw. zusätzliche Betreuerin vorzulegen, mit welcher/m Sie ein Betreuungsteam bilden möchten um die Einbindung des/der Promovierenden in eine wissenschaftliche Arbeitsgruppe in Tübingen sicherzustellen und so ermöglichen, dass der/die Promovierende im hiesigen universitären Umfeld ausgebildet wird.
Annahme und Anmeldung von Doktoranden/innen
Welche Voraussetzungen müssen für die Anmeldung zum Promotionsverfahren erfüllt sein?
Alle Promovierende müssen eine Zusage eines habilitierten Betreuers oder einer Betreuerin vorlegen. Es muss außerdem eine Anbindung (durch Studium oder Arbeitsstelle) an die MFT bzw. das UKT bestehen. Weitere Voraussetzungen wie ein gültiges Ethikvotum oder eine Tierversuchsgenehmigung müssen ebenfalls erfüllt sein.
Können Promovierende ohne Anbindung an die MFT/UKT zugelassen werden?
Dies ist nur in Ausnahmefällen und nach Beschluss des Promotionsausschusses für besonders überzeugende Forschungsprojekte möglich.
Wie wird mit Promovierenden mit einem ausländischen Studienabschluss verfahren?
Ausländische Studienabschlüsse können berücksichtigt werden, wenn sie einem deutschen Abschluss gleichwertig sind.
Wie wird die Gleichwertigkeit ausländischer Studienabschlüsse geprüft?
Das Promotionsbüro führt eine erste Prüfung der Gleichwertigkeit durch. Ist diese nicht eindeutig, werden die Unterlagen an die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) in Bonn geschickt. Dieser Prozess kann mehrere Monate dauern.
Wann erfolgt die Anmeldung des Promovierenden für die Doktorarbeit?
Die Anmeldung der Promovierenden an der Fakultät muss zu Beginn der Doktorarbeit erfolgen, damit die formalen Voraussetzungen für die Durchführung einer Promotion geprüft werden können. Erst nach der Anmeldung besteht ein Anspruch auf Betreuung des Verfahrens durch die Fakultät.
Was sollte bei der Erstellung der Projektskizze beachtet werden?
Die Projektskizze sollte kurz und prägnant sein und folgende Punkte aufführen:
- Wissenschaftlicher Kenntnisstand zum Thema
- Ziele des Projekts, Forschungshypothesen, Material und Methoden
- Geplanter Eigenanteil des/der Promovierenden
- (vorläufiger) Zeitplan
- Literaturverzeichnis (mit den wichtigsten Referenzen aus der aktuellen Literatur)
Wie wird die Projektskizze begutachtet?
Für Dr.sc.hum und PhD-Verfahren werden Annahmeinterviews mit jeweils drei Gutachter/innen durch das Promotionsbüro organisiert. Für Dr.med. und Dr.med.dent. Verfahren wird die Projektskizze durch die wissenschaftliche Begleitperson begutachtet.
Was ist eine Betreuungsvereinbarung und wo kann ich ein Muster finden?
Die Betreuungsvereinbarung regelt die Zusammenarbeit zwischen Betreuenden und Promovierenden. Ein Muster ist auf der Homepage des Promotionsbüros verfügbar und sollte individuell angepasst werden.
Was umfasst die Betreuungsvereinbarung?
In der Betreuungsvereinbarung werden Umfang und Form der Betreuung sowie die Rechte und Pflichten von Promovierenden und Betreuenden schriftlich festgehalten. Zudem werden die betreuenden Professoren und Co-Betreuenden sowie der Arbeitstitel der Dissertation festgelegt.
Betreuungsteams
Für PhD und (in Kürze) Dr.sc.hum. Verfahren werden Betreuerteams aus 1 hauptverantwortlich Betreuenden und ein oder zwei weiteren Betreuungspersonen durch die Fakultät eingesetzt. Bei Dr.med. und Dr.med.dent. Verfahren wird für jede Promotion neben der hauptverantwortlichen Betreuungsperson eine unabhängige wissenschaftliche Begleitperson bestellt.
Welche Rolle spielt die wissenschaftliche Begleitperson?
Die „wissenschaftliche Begleitperson“ begutachtet die Projektskizze des Promotionsvorhabens und überprüft, ob die Promovierenden mit Ihrem vorgeschlagenen Projekt als Doktorand/in angenommen werden können oder ob ggf. Änderungen notwendig sind. Dies wird über ein Formular an das Promotionsbüro rückgemeldet. Weitere Pflichten bestehen für die „wissenschaftliche Begleitperson“ zunächst nicht. Bei Einreichung Ihrer Dissertation kann sie eventuell als Zweitgutachter/in bestellt werden.
Unabhängigkeit der wissenschaftlichen Begleitperson?
Die „wissenschaftliche Begleitperson“ muss an unserer Fakultät habilitiert und unabhängig vom durchgeführten Projekt sein und mit ihrer/seiner Kompetenz das Promotionsprojekt beurteilen können. Die Begleitperson darf nicht in derselben Abteilung tätig sein wie der/die Betreuende und darf keine enge Zusammenarbeit mit dieser Person haben (z. B. gemeinsame Publikationen).
Wie oft kann man die Rolle der wissenschaftlichen Begleitperson übernehmen?
Es sollten mindestens so viele Anfragen für die Funktion als "wissenschaftliche Begleitperson“ akzeptiert werden, wie sie selbst Promovierende haben.
Vor Aufnahme der praktischen Tätigkeit
Müssen Promovierende ebenfalls eine Gute wissenschaftliche Praxis Kurs belegen?
Für alle Promovierenden ist die Teilnahme an mindestens einer Veranstaltung zur Guten wissenschaftlichen Praxis Pflicht. Für Dr.med. und Dr.med.dent. gilt: Vor Anmeldung des Promotionsverfahrens müssen alle Bewerber/innen den Grundlagenkurs zur Guten wissenschaftlichen Praxis für Promotionsinteressierte besuchen. Die Promotion muss nach der Teilnahme innerhalb der nächsten 12 Monate angemeldet werden. Ebenfalls muss nach Annahme an dem Kurs „Gute wissenschaftliche Praxis für Promovierende“ teilgenommen werden. Die Teilnahme wird nach den ersten Monaten der aktiven Forschungszeit empfohlen.
Muss der Promovierende ein Forschungsprotokollbuch führen?
Ja! Die Forschungsaktivitäten müssen genau im Forschungsprotokollbuch (mit vornummerierten Seiten und fester Bindung) oder in einem zertifizierten elektronischen Protokollbuch dokumentiert werden, um Vorgehen und Ergebnisse nachvollziehbar zu machen sowie den Eigenanteil transparent darzustellen. Alle Protokolle und Originaldaten sind mindestens 10 Jahre lang in der durchführenden Institution aufzubewahren.
Wo findet der Promovierende dieses?
Gebundene „Research Notebooks“ im Corporate Design der Universität gibt das Promotionsbüro aus.
Wann ist eine Beratung durch die Ethikkommission notwendig?
Bei jeder Forschung am Menschen ist ein Ethikvotum erforderlich. Dieses muss vor Beginn der Arbeiten eingeholt werden.
Was ist bei Tierversuchen zu beachten?
Tierversuche müssen vorab vom Regierungspräsidium Tübingen genehmigt werden. Promovierende müssen eventuell einen Tierversuchskurs absolvieren.
Welche Regelungen gelten hinsichtlich der Vertraulichkeit von Daten?
Alle Patientendaten und Forschungsdaten müssen vertraulich behandelt werden. Dies betrifft auch Konzepte und Ergebnisse anderer Arbeitsgruppenmitglieder.
Ist eine statistische Beratung erforderlich und wie kann ich diese beantragen?
Ja, die statistische Beratung ist empfehlenswert, insbesondere bei der Planung und Auswertung von Labor- und Tierversuchen. Sie ist kostenlos und kann über die Homepage des Instituts für Klinische Epidemiologie und angewandte Biometrie angefragt werden.
Promotionszeit verlängern
Wie beantrage ich eine Verlängerung der Promotionszeit?
Falls die Dissertation nicht innerhalb von drei Jahren nach der Annahme abgeschlossen wird, kann eine Fristverlängerung beantragt werden. Dies erfolgt formlos oder mit einem Formular, das auf der Homepage des Promotionsbüros verfügbar ist. Die Zustimmung des Betreuers ist erforderlich.
Dissertation und mündliche Prüfung
Muss die Dissertation auf Deutsch oder Englisch geschrieben werden?
Die Arbeit kann in deutscher oder englischer Sprache geschrieben werden, bei englischen Arbeiten muss zusätzlich eine deutsche Zusammenfassung eingefügt werden.
Was muss ich über die Plagiatsprüfung wissen?
Die Dissertation wird elektronisch über das Tool „PlagScan“ auf Text- und Datenübereinstimmungen geprüft. Bei verdächtigen Stellen wird ein Bericht an Promovierende und Betreuende geschickt, die dann eine Unbedenklichkeitserklärung unterzeichnen müssen, bevor die Arbeit begutachtet wird.
Wo werden die Pflichtexemplare abgegeben?
Bei der Universitätsbibliothek müssen die Pflichtexemplare abgegeben/ eingereicht werden.
Kann der Promovierende auch eine kumulative Dissertation schreiben?
Ja, Promovierende dürfen auch eine kumulative Dissertation schreiben, müssen diese aber vorab im Promotionsbüro beantrage.
Kann die mündliche Prüfung auch web-basiert stattfinden?
Es wird eine Präsenzprüfung empfohlen. In Ausnahmefällen kann auf Antrag und nach Absprache mit den Prüfern eine web-basierte Prüfung durchgeführt werden.
Begutachtung
Welche Unabhängigkeit muss ein/e Gutachter/in wahren?
Gutachtende müssen bestätigen, dass sie in keiner familiären oder wirtschaftlichen Beziehung zur Doktorandin/zum Doktoranden stehen. Zweitgutachtende dürfen nicht am Forschungsprojekt beteiligt sein.
Kann die wissenschaftliche Begleitperson als Gutachter/in die Dissertation begutachten?
Wenn die wissenschaftliche Begleitperson weiterhin unabhängig von dem Hauptbetreuer/der Hauptbetreuerin und dem/der Promovierenden ist, kann diese von der Fakultät als Zweitgutachter/in bestellt werden.
Wie lange dauert die Begutachtungsphase der Dissertation?
Promovierende sollten etwa 6 Monate einkalkulieren.
Welche Aufgaben haben Gutachter/innen bei der Begutachtung der Dissertation von Promovierenden?
Gutachter/innen verfassen ein ausführliches schriftliches Gutachten, in dem der wissenschaftliche Inhalt und die Qualität, Eigenständigkeit und Relevanz der Arbeit kritisch gewürdigt wird. Weitere Informationen entnehmen Sie der Checkliste für Gutachter für Dissertationsschriften.
Wie viele Seiten sollte das schriftliche Gutachten haben?
Das Gutachten sollte ungefähr 1 bis 2 Seiten lang sein mit einer ausführlichen und kritischen Würdigung des Inhalts der Dissertation.
Welche Anforderungen gelten für den Eigenanteil der Doktorandin/des Doktoranden?
Der Eigenanteil an der Forschung muss klar dargestellt und von Beiträgen anderer deutlich abgegrenzt sein. Eigene Ergebnisse sollten selbstständig erzielt oder korrekt referenziert worden sein.
Auf welche formalen Kriterien muss der/die Gutachter/in die Dissertation prüfen?
Formale Kriterien der Dissertation:
- Umfang von mindestens 50 Seiten
- Klare wissenschaftliche Fragestellung am Ende der Einleitung
- Hauptteil mit eigenen Forschungsergebnissen
- Diskussion mit Bezug auf den aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand
- Einhaltung der empfohlenen Gliederung aus dem Merkblatt zum Erstellen der Dissertation
- Übersichtliche und strukturierts Formatierung
Was sollte der/die Gutachter/in tun, wenn die Dissertation die Anforderungen nicht erfüllt?
Falls wesentliche Mängel bestehen (z. B. unzureichende Eigenleistung, fehlende Struktur oder methodische Schwächen), sollte dies im Gutachten begründet und eine Überarbeitung empfohlen werden.
Welche Kriterien spielen bei der Benotung einer Dissertation eine Rolle?
Die Benotung erfolgt anhand folgender Aspekte:
- Komplexität der Fragestellung und des wissenschaftlichen Hintergrunds
- Schwierigkeitsgrad der Methoden
- Umfang der Arbeiten (Gesamtarbeitszeit)
- Qualität der Durchführung der Arbeiten
- Qualität der Darstellung in der Dissertation
- Wissenschaftliche Relevanz der Ergebnisse
- Präsentation der Ergebnisse auf Fachkongressen
- Autorenschaft bei Publikationen
- Selbständigkeit und Eigenanteil der Doktorandin/des Doktoranden
Die detaillierte Tabelle mit den Bewertungskriterien für Dissertationen finden Sie unter Promotionen im Bereich „Für Betreuende“.
Welche Note kann eine Dissertation erhalten?
Die Bewertung erfolgt nachfolgendem Schema:
- summa cum laude (0,0) – ausgezeichnet
- magna cum laude (1,0) – sehr gut
- cum laude (2,0) – gut
- rite (3,0) – genügend
Eine Anpassung der Dissertationsnote ist möglich. Dabei können folgende Änderungen vorgenommen werden:
- „summa cum laude“ kann um 0,3 abgewertet werden.
- „magna cum laude“ und „cum laude“ können um 0,3 auf- oder abgewertet werden.
- „rite“ kann um 0,3 aufgewertet werden.
Was zeichnet eine „summa cum laude“-Dissertation aus?
Eine Dissertation mit der Abschlussnote summa cum laude zeichnet sich dadurch aus:
- Eine besonders hohe komplexe Fragestellung
- Den Einsatz innovativer oder neuer Methoden
- Eine Gesamtarbeitszeit von über einem Jahr
- Sehr hohe Qualität in der Durchführung und Darstellung
- Eine exzellente wissenschaftliche Darstellung
- Hochwertige, relevante Ergebnisse
- Erstautorenschaft in einer Publikation in einem „peer-reviewed“ Journal
Was zeichnet eine „magna cum laude“-Dissertation aus?
Eine Dissertation mit der Abschlussnote magna cum laude zeichnet sich dadurch aus:
- Hohe Komplexität der Fragestellung
- Anspruchsvolle Methoden
- Gesamtarbeitszeit etwa ein Jahr
- Hohe Qualität in der Durchführung und Darstellung
- Ergebnisse sind wissenschaftlich relevant
- Erst- oder Koautorenschaft in einer Publikation erscheint möglich
- Hohe Selbständigkeit und Eigenleistung
Was zeichnet eine „cum laude“-Dissertation aus?
Eine Dissertation mit der Abschlussnote cum laude zeichnet sich dadurch aus:
- Durchschnittliche Komplexität der Fragestellung
- Übliche, etablierte Methoden werden angewendet
- Gesamtarbeitszeit etwa neun Monate
- Durchschnittliche Qualität in der Durchführung und Darstellung
- Ergebnisse haben eine gewisse wissenschaftliche Relevanz
- Ergebnisse könnten in einer Publikation oder einem Kongressbeitrag verwendet werden
- Durchschnittliche Selbständigkeit und Eigenleistung
Was zeichnet eine „rite“-Dissertation aus?
Eine Dissertation mit der Abschlussnote rite zeichnet sich dadurch aus:
- Eine eher einfache Fragestellung
- Gängige Methoden
- Mindestens sechs Monate Gesamtarbeitszeit
- Qualität der Durchführung und Darstellung gerade noch ausreichend
- Ergebnisse sind von untergeordneter wissenschaftlicher Relevanz
- Ergebnisse können eventuell in einen Kongressbeitrag einfließen, aber sind nicht publikationswürdig
- Eigenleistung und Selbständigkeit gerade noch ausreichend
Wo kann ich die Empfehlungen für die Bewertungskriterien von Dissertationen einsehen?
Die Empfehlungen sind auf der Website für Betreuende verfügbar.
Was passiert, wenn sich die Notenvorschläge der Gutachter stark unterscheiden?
Unterscheiden sich die Notenvorschläge um mehr als 1,5 Noten, entscheidet der Promotionsausschuss. Er kann ein weiteres Gutachten einholen.
Kann ich als Betreuer/in Einspruch zu den Bewertungsvorschlägen der Gutachter/innen einlegen?
Ja, nach Abschluss der Begutachtungsphase erfolgt eine zweiwöchige Auslage der Dissertationsschrift zur Einsichtnahme. In dieser Zeit können Sie einen Einspruch erheben. Dieser ist zunächst per E-Mail an das Promotionsbüro zu richten.
Druck und Veröffentlichung
Welche Optionen gibt es für die Veröffentlichung der Dissertation (elektronisch oder gedruckt)?
Die bevorzugte Option ist die elektronische Veröffentlichung. Dafür wird die Dissertation digital auf den Universitätsbibliotheksserver hochgeladen und zwei gedruckte Exemplare bei der Universitätsbibliothek abgegeben. Eine Veröffentlichung in gedruckter Form (30 Exemplare) ist ebenfalls möglich und muss beantragt werden.
Kann die Veröffentlichung der Dissertation verzögert werden?
Ja, eine Sperrfrist von bis zu zwei Jahren kann formlos durch den Betreuer beantragt werden, um Ergebnisse vorab in Fachzeitschriften zu publizieren.
Abschluss und Urkunde
Wie und wann erhält der Provomierende die Promotionsurkunde?
Nach Bestätigung der Veröffentlichung der Dissertation wird die Promotionsurkunde erstellt. Dieser Prozess dauert in der Regel zwei bis vier Wochen. Die Urkunde kann per E-Mail-Abstimmung entweder abgeholt oder zugeschickt werden.
Was passiert mit den zur Begutachtung eingereichten Exemplaren der Dissertation?
Diese Exemplare werden nach Abschluss des Promotionsverfahrens datengeschützt entsorgt.
Für weitere spezifische Fragen
Das Promotionsbüro der Medizinischen Fakultät in Tübingen steht für alle Fragen zur Verfügung. Wir befinden uns im Geissweg 5, EG, Raum 1, und sind telefonisch unter 07071/29-76865 sowie per E-Mail unter
promotionen@med.uni-tuebingen.de erreichbar.