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72076 Tübingen


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Untersuchungsleistungen des Wasserlabors

Trinkwasser stellt für den menschlichen Gebrauch das wichtigste Lebensmittel dar, es wird zum Trinken und Duschen, sowie Waschen und Reinigen von Kleidung und Geschirr verwendet. Wasser für den menschlichen Gebrauch muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch keine Gesundheitsgefährdung zu befürchten ist. Die Gewährleistung einer ausgezeichneten Trinkwasserqualität und die Einhaltung der Trinkwasserverordnung in Deutschland sind verpflichtend. Die Sicherung und Überwachung der Qualität von Trink-, Schwimm- und Badebeckenwasser unterliegen dabei dem „Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutz-Gesetz - IfSG)”.

Die Untersuchungspflicht auf Legionellen gilt für alle Trinkwasser-Installation, in denen …

  • Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen (z.B. Krankenhäuser) oder gewerblichen (z.B. Mietsgebäude) Tätigkeit abgegeben wird und
  • Großanlagen zur Trinkwassererwärmung enthalten und
  • Duschen oder andere Einrichtungen vorhanden sind, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt.

Nur durch regelmäßige Kontrollen können diese gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Als Untersuchungslabor in Baden-Württemberg führen wir alle am Universitätsklinikum Tübingen geforderten mikrobiologischen und chemischen Analysen durch. Selbstverständlich gehört zu unseren Leistungen auch eine umfassende Beratung hinsichtlich Trinkwasserhygiene und Wasserqualität in Kalt- und Warmwasser. Gerne stehen wir Ihnen auch zu allgemeinen Fragen rund um das Thema Wasser zur Verfügung. Diese und weitere Dienstleistungen, wie die Untersuchung von Wasser aus zahnärztlichen Behandlungseinheiten oder aus Trinkwasserspendern entnehmen Sie bitte unserem Leistungsverzeichnis.

Leistungsverzeichnis

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Zertifikate und Verbände

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