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Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
Department für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde

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Adresse: Ambulanzen
Osianderstr. 2-8
72076 Tübingen


frontend.sr-only_#{element.icon}: Stationärer Bereich Schnarrenbergstr. 95 72076 Tübingen
(BG-Unfallklinik)


Kieferfehlstellungen und Fehlbiss (Dysgnathien)

Von Fehlstellungen der Kiefer und der Verzahnung (Dysgnathien) sind recht viele Menschen betroffen. Hierbei sind nicht nur ästhetische Beeinträchtigungen durch ein auffälliges Gesichtsprofil von Bedeutung, sondern, in stärker ausgeprägtem Maß, auch funktionelle Beschwerden mit Überlastung von Muskeln, Zähnen und Kiefergelenk. Diese können zu Dauerschäden an den betroffenen Strukturen führen. Um diesen Folgen vorzubeugen, sind bei Fehlbissen daher kieferorthopädische Behandlung und chirurgische Kieferverlagerung sowie restaurative zahnärztlichen Maßnahmen sinnvoll.

Interdisziplinäre Sprechstunde

Dysgnathie / Kieferorthopädische Chirurgie

07071 29-85150

Freitags
09.00 - 14.00 Uhr


Ihre ärztliche Ansprechpartnerin

PD OÄ Dr. Dr. Susanne Kluba


Was sind Dysgnathien?

Stehen Ober- und/oder Unterkiefer nicht richtig zueinander oder zum Gesichtsschädel spricht man von einer Dysgnathie. Die Fehllage der Kiefer kann auch äußerlich sichtbar werden z. B. durch ein deutlich vorstehendes oder, umgekehrt, fliehendes Kinn. Ebenso können Asymmetrien des Gesichtes auftreten. Eine untypische Verzahnung bis hin zur Unfähigkeit, richtig Beißen zu können, sind weitere Zeichen einer Dysgnathie.

Informationen für Patienten

Bei einem Termin in der Spezialsprechstunde für Kieferorthopädische Chirurgie sollten Sie folgende aktuelle Unterlagen mitbringen:

  • ärztliche/zahnärztliche Berichte
  • aktuelle Röntgenbilder und Gebissmodelle

Sollten Unterlagen fehlen oder älter als 3 Monate sein, müssen diese ggf. durch uns neu angefertigt und Ihnen in Rechnung gestellt werden.

Nicht jede Dysgnathie muss operiert werden. Zunächst sollte Sie sich von Ihrem Zahnarzt oder Kieferorthopäden beraten lassen. Ist eine alleinige kieferorthopädische Behandlung nicht ausreichend, können durch Operationen an einem oder beiden Kiefern die Fehlstellungen korrigiert und die Fehlbisssituation behoben werden. Dabei wird durch die Verlagerung auch eine Profilverbesserung angestrebt. Für eine Operation sollte das Wachstum abgeschlossen sein. Es erfordert immer auch eine kieferorthopädische Vor- und Nachbehandlung. Wir verstehen uns als Partner in einem Team aus MKG-Chirurg, Kieferorthopäde und Zahnarzt. Ebenso wichtig für den Erfolg sind aber gute Mitarbeit und Motivation des Patienten, da die Gesamtbehandlung je nach Fall 1-3 Jahre dauern kann. Manchmal können begleitende logopädische oder krankengymnastische Behandlungen sinnvoll sein.

Ist eine chirurgische Behandlung vorgesehen und die kieferorthopädische Vorbehandlung abgeschlossen, erhalten Sie von uns ca. 2 Wochen vor OP einen längeren ambulanten Termin.

Zu diesem Zeitpunkt werden aktuelle Unterlagen erstellt. Dies ist notwendig, da die Operation im Vorfeld von uns an diesen Unterlagen mit modernsten Verfahren dreidimensional geplant und simuliert wird. Deshalb sollte danach die Situation nicht mehr durch kieferorthopädische oder zahnärztliche Maßnahmen verändert werden. Außerdem erfolgt bei diesem Termin die ausführliche Aufklärung über die Operation.

Einen Tag vor der Operation werden Sie stationär aufgenommen. Bis zur Aufnahme sollten an der festen Spange durch den Kieferorthopäden/-in Häkchen zum Einhängen von Gummis gleichmäßig in beiden Kiefern angebracht werden. Je nach Umfang der Operation sind wenige Tage bis ca. eine Woche Krankenhausaufenthalt nötig. Die verlagerten Kiefer werden mit Titanplatten in neuer Position fixiert. Natürlich birgt jede operative Maßnahme auch Risiken, wobei es in der Dysgnathiechirurgie heutzutage Standardverfahren gibt, die ein hohes Maß an Sicherheit bieten. Über die Maßnahmen und Risiken im Einzelfall informieren wir Sie in unserer Spezialsprechstunde und nochmals vor der OP.

Für die Wundheilung und in der Frühphase nach der Operation erfolgt eine gewisse Ruhigstellung und Führung durch Gummizüge an der festsitzenden Spange. Zunächst sehen wir Sie in ambulanten Nachsorgen. Arbeitsunfähigkeit ist, je nach Beruf, noch für ca. 2 Wochen nach OP gegeben. Nach wenigen Wochen kann mit der kieferorthopädischen Nachbehandlung und Feineinstellung begonnen werden. Die Platten können nach ca.6 - 8 Monaten in einem kurzen stationären Aufenthalt entfernt werden.

In der Regel werden die maßgeblichen Kosten für eine notwendige kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgische Dysgnathiebehandlung durch die Krankenkassen übernommen. Dazu muss ein Antrag durch den behandelnden Kieferorthopäden gestellt werden. Alleinige ästhetische Korrekturoperationen werden nicht von den Kassen bezahlt. In Zweifelsfällen sollten Sie sich vorab bei ihrer Krankenkasse erkundigen.

Zertifikate und Verbände

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