Zusatzqualifikation Berufspädagogik (Praxisanleiterkurs)
Die Begleitung der Auszubildenden an den Praxisorten durch berufspädagogisch qualifizierte Pflegende ist sowohl im Krankenpflegegesetz als auch im Altenpflegegesetz verbindlich festgelegt. Die Qualifikation dafür ist in Form einer pädagogischen Zusatzqualifikation mit mindestens 300 Stunden nachzuweisen.
Anleiten lernen bedeutet ein pädagogisches Verständnis zu entwickeln, die eigene Fachkompetenz zu hinterfragen, zu erweitern und weiterzugeben und damit die eigene berufliche Kompetenz gezielt weiterzuentwickeln.
Die Absolventinnen und Absolventen der Zusatzqualifikation erhalten:
- das pädagogische, didaktische und methodische Handwerkzeug zur professionellen Einarbeitung neuer Kolleginnen und Kollegen und die Anleitung von Lernenden,
- Kommunikationstraining,
- Informationen zu rechtlichen Grundlagen.
Flyer Berufspädagogische Zusatzqualifikation Praxisanleitung