Die internen Förderprogramme der Medizinischen Fakultät sind eine strategische Maßnahme zur zielgerichteten Anschubfinanzierung innovativer Forschungsprojekte. Förderkriterien sind ausschließlich die Qualität der Anträge sowie deren Potential für externe Anschlussfinanzierung.
Interne Forschungsförderung
Aktuell - Bonusprogramm für DFG-Erstantragstellungen
Zielgruppe
- Antragsteller/-innen, die zum ersten Mal einen eigenen DFG Antrag stellen(DFG-Einzelprojekte/Sachbeihilfen )
Bonus
100,00 € pro Monat pro volle genehmigte 100.000 € Antragsvolumen (Projektmittel ohne Overhead über die gesamte Laufzeit; maximale Laufzeit 3 Jahre)
Procedere
- Die Antragsentwürfe müssen vor dem Einreichen bei der DFG an die MFT Bereich Forschung geschickt werden.
- Nur vorab durch die MFT gesichtete Anträge, die eine Qualitätskontrolle durchlaufen haben, können im Erfolgsfall prämiert werden.
- Eventuell behält sich die MFT eine zeitliche Staffelung der Einreichung der Anträge vor, um ein übermäßiges Antragsvolumen innerhalb eines sehr kurzen Zeitpunktes bei der DFG zu vermeiden. Die Aufforderung zur Überarbeitung oder Einreichung bei der DFG wird dem/der Antragsteller/-in im Anschluss mitgeteilt.
- Qualitativ ungenügende Anträge können vom Bonusprogramm ausgeschlossen werden.
- Die Anträge müssen nach Aufforderung durch die MFT innerhalb von 2 Monaten bei der DFG eingereicht und die Eingangsbestätigung an die MFT weitergeleitet werden. Sollten abteilungsinterne oder universitäre Bonusprogramme bestehen, muss sich der/die Antragsteller/-in für ein Programm entscheiden.
- Deadline für die Antragseinreichung ist der 31.07.2022.
Für weitere Informationen zum Bonusprogramm stehen Ihnen Frau Dr. Bürger und Frau Dr. Klingeberg gerne zur Verfügung
Die Förderlinien der internen Förderprogramme
Ziel ist, dem wissenschaftlichen Nachwuchs eine strukturierte Begleitung bei der Entwicklung der eigenständigen akademischen Karriere zu bieten. Hierbei steht nicht der inhaltliche Aufbau der Forschungsthemen im Vordergrund, sondern es soll heranwachsenden Wissenschaftlerinnen und Wisschenschaftlern eine Plattform für organisatorische und strukturelle Fragen sowie ein Feedback über Ihre persönliche Entwicklung geboten werden.
Fortüne-Programm
Aktuell
Antragstellungen sind ab sofort über unser neues Antragportal möglich:
Bitte beachten Sie, dass wir ab sofort keine Anträge mehr per E-mail oder per Post annehmen können.
Das ƒortüne-Programm - soll grundlagen- und krankheitsorientierte Forschungsprojekte (z.B. Modellsysteme für Krankheiten) aus allen Themenbereichen der biomedizinischen Forschung innerhalb der Medizinischen Fakultät unterstützen und den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern im Sinne der Anschubförderung die Einwerbung von externen Drittmitteln erleichtern. Mit der erfolgreichen Einwerbung von fortüne-Anträgen werden sie Mitglied der Junior Academy. Ein Antragsteller kann während seiner wissenschaftlichen Laufbahn nur max. zwei Anträge im fortüne-Programm stellen, davon in jedem Modul (Junior, PATE, Innovationsantrag) nur einen.
Juniorantrag
Anschubförderung innovativer Projekte von qualifizierten Nachwuchswissenschaftlern und Nachwuchswissenschaftlerinnen zum Aufbau eigenständiger Forschungsprojekte mit Aussicht auf externe Drittmittelförderung.
Weitere Informationen
Innovationsantrag
Bitte beachten: Bis auf weiteres können keine Innovationsanträge eingereicht werden - Das Förderinstrument wird vorübergehend ausgesetzt!
(Förderung qualitativ hervorragender, kompetitiver Projekte mit dem Ziel, die Einwerbung von externen Drittmitteln zu ermöglichen. Der Normalantrag wird in „Innovationsantrag“ umbenannt, um den Anschubcharakter und die notwendige Erschließung neuer Forschungsrichtungen als Begründung für die Antragstellung im fortüne-Programm deutlich zu machen.
Der Innovationsantrag wird aufgeteilt in Antragsteller aus der Medizin und aus den Naturwissenschaften.)
für Dr. med. : Weitere Informationen (derzeit nicht möglich)
für Dr. rer. nat. : Weitere Informationen (derzeit nicht möglich)
Überbrückungsantrag
Überbrückungsfinanzierung von Projekten, die bei einem externen Drittmittelgeber eingereicht wurden und im Sinne der Anschubförderung aus fortüne-Projekten hervorgegangen sind.
Weitere Informationen
PATE
"Partnerschaftliche Arbeiten Tübinger Experimentatoren":
Förderung der Forschung des wissenschaftlichen Nachwuchses klinischer Einrichtungen in theoretischen Einrichtungen oder in ausgewiesenen Forschungslaboratorien klinischer Einrichtungen.
Weitere Informationen
Antragsdokumente zum Herunterladen | |
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Merkblatt für Antragsteller/-innen | |
Absichtserklärung und Anerkennung der Berichtspflicht | doc |
Deckblatt | doc |
Deckblatt PATE | doc |
Checkliste | |
Formblatt Antragstellende | doc |
Formblatt beantragte Mittel | doc |
Formblatt Zwischenbericht | doc |
Personalrichtsätze |
Clinician Scientist Programm
Zielgruppe:
Das Programm richtet sich an Ärztinnen und Ärzte, die nach der Promotion bereits mindestens 2 Jahre ihrer Facharztausbildung absolviert haben. Personen mit abgeschlossener Habilitation oder einer laufenden Drittmittelfinanzierung der eigenen Stelle können nicht berücksichtigt werden.
Das Programm:
Das Ziel des Clinician Scientist Programms ist es, klinisch tätige Ärztinnen und Ärzte mit einem klar erkennbaren wissenschaftlichen Profil durch ein strukturiertes Ausbildungs- und Freistellungsprogramm während der Facharztausbildung nachhaltig zu fördern.
Das Programm umfasst ein 3-jähriges Curriculum, wobei ein vertraglich festgelegter Anteil von 50 Prozent der Gesamtarbeitszeit ausschließlich für wissenschaftliche Arbeiten vorgesehen ist. Die Stelle wird zu 50 Prozent durch das Clinician Scientist Programm finanziert und zu 50 Prozent weiterhin von der Klinik getragen, auch bei 100 prozentigen Freistellungsphasen. Die Eingruppierung erfolgt unter Berücksichtigung der persönlichen Voraussetzungen auf der Grundlage des TV-Ä. Eine kostenneutrale Verlängerung bei Elternzeit oder Auslandsaufenthalt ist möglich.
Vor Programmbeginn führen die Teilnehmer/-innen mit den Klinikdirektorinnen und -direktoren ein Zielvereinbarungsgespräch. Dieses Gespräch dient dazu offene Fragen im Vorfeld zu klären. Es werden die Zeiten für Forschung und Klinik im Lauf der dreijährigen Ausbildung geplant und in einem Rotationsplan schriftlich festgehalten.
Beim jährlichen Forschungskolloquium besteht die Möglichkeit das Forschungsprojekt im Rahmen einer Posterpräsentation zu diskutieren.
Voraussetzungen:
Voraussetzung für die Aufnahme in das Programm ist eine durch Publikationen und Drittmitteleinwerbungen nachgewiesene wissenschaftliche Betätigung (in der Regel sollte mindestens ein Drittel der geforderten Habilitationsleistung vorliegen) sowie die Darstellung der laufenden und geplanten wissenschaftlichen Forschungsprojekte im Bereich der grundlagenorientierten, krankheitsorientierten oder patientenorientierten klinischen Forschung.
Berichtspflicht:
Nach den ersten beiden Jahren erstellen die Clinician Scientists einen Zwischenbericht zum aktuellen Stand ihrer Forschung und klinischen Weiterbildung den sie dem Dekanat übersenden. Spätestens 6 Monate nach Ende der Förderung muss dem Dekanat ein Abschlussbericht vorgelegt werden. Die Zeiten für Forschung und Klinik werden vorab in einer Zielvereinbarung/Rotationsplan schriftlich festgehalten. Halbjährlich muss ein dokumentiertes Statusgespräch mit der/dem Vorgesetzten stattfinden und eine Rückmeldung bzgl. der Einhaltung der Forschungszeiten und Rotationspläne an die Medizinische Fakultät verpflichtend und eigeninitiiert erfolgen.
Anerkennung von Forschungszeiten:
Um von der Ärztekammer Forschungszeiten anerkannt zu bekommen sollten alle Freistellungsräume genauestens dokumentiert werden.
Bewerbungsverfahren:
Das Bewerbungsverfahren erfolgt in zwei Stufen:
1. Stufe: Einreichung der Bewerbungsunterlagen zu der in der Ausschreibung genannten Bewerbungsfrist
2. Stufe: Vorstellung der durch die Gutachter/-innen für förderungswürdig empfohlenen Projekte durch die Bewerber/-innen vor den Mitgliedern der Forschungskommission mit anschließender Diskussion (Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben)
Geplanter Förderbeginn: Spätestens 6 Monate nach Eingang des Bewilligungsschreibens. Zur Bewilligung der Mittel muss dem Dekanat ein von der Abteilungsleitung unterzeichneter Rotationsplan vorliegen.
Bewerbungsunterlagen "Clinician Scientist" | |
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Bewerbungsformular Clinician Scientist | doc |
Vorlage Zwischenbericht | doc |
Junior Clinician Scientist Programm
Die Zielgruppe:
Promovierte Ärztinnen und Ärzte, welche sich in den ersten drei Jahren der Facharztausbildung befinden.
Das Programm:
Ziel ist es, wissenschaftlich interessierten Ärztinnen und Ärzte bereits zu Beginn ihrer Facharztausbildung geschützte Freiräume für Forschungszeiten zu ermöglichen. Hier soll der Grundstein für nachfolgende eigene Forschungsprojekte gelegt werden können.
Die Programmlinie unterstützt eine 20-prozentige Freistellung von Klinischen Aufgaben für maximal zwei Jahre während der ersten drei Jahre der Facharztausbildung (gemäß den Vorgaben des TV-Ä). Hierbei werden 10% von der Fakultät aus den internen Förderprogrammen finanziert unter der Voraussetzung, dass weitere 10% Freistellung von der Abteilungsleitung finanziert werden. Die Eingruppierung erfolgt unter Berücksichtigung der persönlichen Voraussetzungen auf der Grundlage des TV-Ä. Eine kostenneutrale Verlängerung bei Elternzeit oder Auslandsaufenthalt ist möglich.
Vor Programmbeginn führen die Teilnehmer/-innen mit den Klinikdirektorinnen und -direktoren ein Zielvereinbarungsgespräch. Dieses Gespräch dient dazu offene Fragen im Vorfeld zu klären. Es werden die Zeiten für Forschung und Klinik im Lauf der dreijährigen Ausbildung geplant und in einem Rotationsplan schriftlich festgehalten.
Beim jährlichen Forschungskolloquium besteht die Möglichkeit das Forschungsprojekt im Rahmen einer Posterpräsentation zu diskutieren.
Voraussetzungen:
Voraussetzung für die Antragstellung ist eine mit der Note summa cum laude abgeschlossene Promotion oder eine mit der Note magna cum laude abgeschlossene Promotion und zusätzlich einem Erstautorpaper in einem Journal, welches zu den ersten 15 % des Fachgebiets gehört.
Berichtspflicht:
Nach dem ersten Jahr erstellen die Junior Clinician Scientists einen Zwischenbericht zum aktuellen Stand ihrer Forschung und klinischen Weiterbildung den sie dem Dekanat übersenden. Spätestens 6 Monate nach Ende der Förderung muss dem Dekanat ein Abschlussbericht vorgelegt werden. Die Zeiten für Forschung und Klinik werden vorab in einer Zielvereinbarung/Rotationsplan schriftlich festgehalten. Halbjährlich muss ein dokumentiertes Statusgespräch mit der/dem Vorgesetzten stattfinden und eine Rückmeldung bzgl. der Einhaltung der Forschungszeiten und Rotationspläne an die Medizinische Fakultät verpflichtend und eigeninitiiert erfolgen.
Bewerbungsverfahren:
Das Bewerbungsverfahren erfolgt in zwei Stufen:
1. Stufe: Einreichung der Bewerbungsunterlagen zu der oben genannten Bewerbungsfrist
2. Stufe: Vorstellung der durch die Gutachter/-innen für förderungswürdig empfohlenen Projekte durch die BewerberInnen vor den Mitgliedern der Forschungskommission mit anschließender Diskussion (Termin wird noch bekannt gegeben)
Geplanter Förderbeginn: Spätestens 6 Monate nach Eingang des Bewilligungsschreibens. Zur Bewilligung der Mittel muss dem Dekanat ein von der Abteilungsleitung unterzeichneter Rotationsplan vorliegen.
Bewerbungsunterlagen "Junior Clinician Scientist" | |
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Bewerbungsformular Junior Clinician Scientist | doc |
Vorlage Zwischenbericht | doc |
Twinning Programm
Die Medizinische Fakultät schreibt erstmalig das Twinning-Programm aus.
Hier können sich zwei Ärztinnen oder Ärzte aus einer Abteilung oder einem Department mit ähnlichem klinischem Ausbildungsstand zusammen bewerben. Die Programmlinie unterstützt für jeden eine 50-prozentige Freistellung von klinischen Aufgaben für maximal drei Jahre (TV-Ä). Die anderen 50 Prozent müssen von der jeweiligen Abteilung finanziert werden.
Die Twins organisieren sich selbstständig so, dass sichergestellt ist, dass jeweils ein Twin die klinische Versorgung übernimmt während der andere Twin sich der Forschung widmet.
Weiterhin gelten die oben unter Clinician Scientist-Programm (regulär) genannten Voraussetzungen und Bedingungen.
Bewerbungsunterlagen "Twinning-Programm" | |
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Bewerbungsformular | doc |
Tandem Programm
Die Medizinische Fakultät schreibt erstmalig das Tandem-Programm aus.
Hierbei können sich eine Ärztin oder ein Arzt zusammen mit einer Naturwissenschaftlerin bzw. einem Naturwissenschaftler um eine naturwissenschaftliche Doktorandenstelle bewerben, die/den sie gemeinsam bei der Bearbeitung eines interdisziplinären Projekts betreuen. Die Programmlinie unterstützt eine 65 % E13-Stelle für maximal drei Jahre. Zudem erhalten die Tandems jährliche Verbrauchsmittel in Höhe von je 5.000 Euro von der jeweiligen Abteilung.
Die Zeiten für Forschung und Klinik für den klinisch tätigen Teil des Tandems werden vorab in einer Zielvereinbarung/Rotationsplan schriftlich festgehalten. Halbjährlich muss ein dokumentiertes Statusgespräch mit der/dem Vorgesetzten stattfinden und eine Rückmeldung bzgl. der Einhaltung der Forschungszeiten und Rotationspläne an die Medizinische Fakultät verpflichtend und eigeninitiiert erfolgen. Nach Abschluss der Förderung muss ein Abschlussbericht eingereicht werden.
Die jeweilige Abteilung sichert 20 Prozent Forschungszeit für den medizinischen Teil des Tandems und Verbrauchsmittel von jeweils 5.000 € p.a. über 3 Jahre zu.
Mindestens ein Teil des Tandems sollte eine Promotionsberechtigung aufweisen und damit als Hauptbetreuer/-in fungieren.
Weiterhin gelten die oben unter Clinician Scientist-Programm (regulär) genannten Voraussetzungen und Bedingungen.
Bewerbungsunterlagen "Tandem-Programm" | |
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Bewerbungsformular | doc |
Bewerbungsfrist für alle Antragsarten (Clinician Scientist, Twinning, Tandem) ist im Frühjahr 2023
Die Anträge sind als zusammengefasstes PDF (kompletter Antrag einschl. Anlagen) per Mail an cathrin.klingeberg@med.uni-tuebingen.de zu senden.
Anträge mit formalen Mängeln werden von der Begutachtung ausgeschlossen.
Das Bewerbungsverfahren erfolgt in zwei Stufen:
Stufe 1: Einreichung der Bewerbungsunterlagen zu der oben genannten Bewerbungsfrist
Stufe 2: Vorstellung der durch die Gutachter/-innen für förderungswürdig empfohlenen Projekte durch die Antragstellenden vor den Mitgliedern der Forschungskommission mit anschließender Diskussion (Termin wird noch bekannt gegeben)
Geplanter Förderbeginn: Spätestens 6 Monate nach Eingang des Bewilligungsschreibens.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Dr. Cathrin Klingeberg (Tel.: 73684) gerne zur Verfügung.
Weitere Förderlinien der internen Forschungsförderung
Angewandte Klinische Forschung - AKF-Programm
Das AKF Programm (Angewandte Klinische Forschung) soll die Zahl der wissenschaftsgetriebenen Studien im Sinne von Investigator Initiated Trials (IITs) in zentralen Forschungsbereichen der Fakultät erhöhen. Im Rahmen des AKF-Programms gibt es zwei Förderinstrumente.
Pilotstudien
Durch die Unterstützung von Pilotstudien (Phase I-II Studien) sollen extern finanzierte Folgestudien (Phase II-III) ermöglicht werden.
Weitere Informationen
Anschubförderung
Anträge bei externen Förderinstitutionen (BMBF, EU, DFG, Dts. Krebshilfe o.ä.) können im Sinne einer Anschubfinanzierung unterstützt werden.
Weitere Informationen
AKF- Downloads | |
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Merkblatt für Antragsteller/-innen | |
Deckblatt für Pilotstudien | doc |
Deckblatt für Anschubfinanzierung | doc |
Checkliste | |
Formblatt für Antragsteller/-innen | doc |
Formblatt beantragte Mittel | doc |
Studiensynopsis (Voraussetzung für Beratung durch ZKS) | doc |
Formblatt Absichtserklärung | doc |
Personalrichtsätze IZKF | doc |
Promotionskolleg
TÜFF Frauenförderung
Anschub von Forschungsverbünden
Achtung: Bitte nehmen sie vor einer Beantragung hier in jedem Falle Kontakt mit Frau Dr. Christina Bürger, Bereich Forschung, auf!
Großverbünde (Skizzenphase)
DFG geförderte Verbundprojekte sind ein wichtiger strategischer Faktor im Forschungskonzept der Fakultät. Anschubfinanzierungen dieser Verbundprojekte (SFB, FO, KFO u.ä.) werden gefördert, wenn sie das Ablaufschema einhalten.
Die Auszahlung der Bewilligungssumme (60.000 Euro für Forschungsgruppen und 100.000 Euro für SFB oder Verbünde mit ähnlichem Finanzvolumen) erfolgt in zwei Teilen:
- Teil 1 wird nach der der Präsentation ihres Antragskonzepts in der Forschungskommission ausbezahlt.
- Teil 2 wird nach der Aufforderung zum Vollantrag ausbezahlt (Nachweis der externen Drittmittelinstitution).
weitere Informationen (Förderinstrument)
Großverbünde (Vorbereitung der Konzeptionsphase)
DFG-Verbundvorhaben (SFB, FOR, GRK) können im Vorfeld der Konzeptionsphase unterstützt werden. Die Fördermaßnahme beinhaltet die Förderung der Vernetzung von Arbeitsgruppen, die Finanzierung von Forschungs-Vorarbeiten, die zur Erstellung eines Verbundes noch nötig sind sowie Vorbereitung gemeinsamer Publikationen etc,.
Antragsberechtigt sind designierte Sprecher/-innen von geplanten Verbundanträgen, i.d.R. berufene Professorinnen oder Professoren. Es müssen mindestens zwei unterschiedliche Einrichtungen am Verbund beteiligt sein. Die Antragstellung orientiert sich an den entsprechenden DFG Richtlinien für SFBs, GRKs und FORs.
Gefördert werden Konzepte für Verbundanträge (mit der entsprechenden Anzahl von Teilprojekten) mit einer Finanzierung von Personal- und Sachmitteln für max. 2 Jahre bis zur Erstellung eines Vollantrags bei der DFG.
• Max Summe für eine SFB Initiative: 500 T€
• Max Summe für eine FOR Initiative: 250 T€
• Max Summe für eine GRK Initiative: 250 T€
weitere Informationen (Förderinstrument)
Kleinere Verbundprojekte
Erweiterte Anschubfinanzierung von Verbundprojekten:

Hinweise und Fristen
Bitte beachten: die Vorlaufzeit beträgt ca. 3 Monate!
Mehrfach-Beantragung im Rahmen der intramuralen Programme
Eine parallele Förderung mehrerer Projekte ist prinzipiell nicht möglich.
Ein zeitliches Überschneiden von Projekten gilt als parallele Förderung und ist daher ebenfalls nicht möglich.

Sitzungstermine 2022
Fortüne: 07.04.2022, 07.07.2022, 17.11.2022, AKF: 31.03.2022, 27.10.2022
Kontakt und Zuständigkeiten
Aus aktuellem Anlass sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Zeit telefonisch nur sehr eingeschränkt erreichbar. Bitte wenden Sie sich per E-mail an die zuständigen Personen.
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Leitung Bereich Forschung |
E-Mail-Adresse: nicole.froehlich@med.uni-tuebingen.de |
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Datenbanken, Core Facilities, Großgeräte |
Telefonnummer: 07071 29-73681 E-Mail-Adresse: Otto.Mueller@med.uni-tuebingen.de |
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Interne Förderprogramme, Ausschreibungen und Preise, |
Telefonnummer: 07071 29-73684 E-Mail-Adresse: cathrin.klingeberg@med.uni-tuebingen.de |
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Forschungsförderberatung nationale Förderung |
Telefonnummer: 07071 29-77912 E-Mail-Adresse: christina.buerger@med.uni-tuebingen.de |
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Sachbearbeitung |
Telefonnummer: 07071 29-77933 Faxnummer: 07071 29-5784 E-Mail-Adresse: natalia.backe@med.uni-tuebingen.de |
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Sachbearbeitung Interne Förderprogramme, Ausschreibungen, Newsletter, Homepage |
Telefonnummer: 07071 29-75205 E-Mail-Adresse: K.Schmid@med.uni-tuebingen.de |