Eliteprogramm für Postdoktorandinnen und Postdoktoranden der Baden-Württemberg Stiftung für das Jahr 2023
Die Ausschreibung spricht gezielt den herausragenden wissenschaftlichen Nachwuchs an, das heißt die Kandidat:innen sollten eine „deutlich über dem Durchschnitt liegende Befähigung für eine wissenschaftliche Karriere erkennen lassen“. Das Eliteprogramm möchte besonders die transnationale Mobilität fördern, daher sind ausländische und deutsche Nachwuchswissenschaftler:innen, die an die Universität Tübingen zurückkehren bzw. im letzten Jahr zurückgewechselt sind, besonders zur Bewerbung aufgefordert. Ausländische Antragsteller:innen sollten dabei mindestens Grundkenntnisse der deutschen Sprache vorweisen können. Hinweis: Das ab 2022 verpflichtende Auswahlgespräch findet außer in begründeten Ausnahmefällen auf Deutsch statt.
Exzellente Nachwuchswissenschaftler:innen können Mittel in Höhe von bis zu 150.000 € bei einer Laufzeit von max. drei Jahren einwerben. Die Personalstelle der Nachwuchswissenschaftler:innen selbst kann nicht beantragt werden. Der Bereich der klinischen Medizin ist von der Antragstellung ausgeschlossen.
Vollständige Anträge (ein Gesamt-PDF, max. 10 MB) sind zusammen mit dem Listenformular und dem Antragsformular bis spätestens zum 22. März 2023 bei den Dekanaten abzugeben.
Interessierte Kandidat:innen sollten bitte zum frühestmöglichen Zeitpunkt (am besten direkt nach Bekanntwerden der Ausschreibung) mit Frau Dr. Cathrin Klingeberg Kontakt aufnehmen, um das Procedere abzustimmen.
Da die Hochschulleitung für die Qualitätssicherung im Rahmen der Antragstellungen verantwortlich ist und nur eine begrenzte Anzahl von Anträgen weiterreichen kann, können nur jene Anträge weitergeleitet werden, die exakt den Ausschreibungskriterien entsprechen.
Folgende unter Umständen aufwendigere Punkte gilt es bei der Antragstellung zu berücksichtigen:
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seitens des FB/Instituts ist eine zusätzliche Kofinanzierung in Höhe von mindestens 10% der beantragten Fördermittel beizusteuern (für diese Ko-Finanzierung ist die Unterschrift des jeweiligen Fachbereichs einzuholen)
- von Seiten des FB/Instituts ist ein Qualifizierungskonzept beizufügen
- dem Antrag ist ein Referenzschreiben zur Person und zum Arbeitskonzept beizufügen
- ein ca. 10 seitiges Arbeits- und Forschungskonzept des Antragstellers/ der Antragstellerin ist Kernstück des Antrags
Deadline: 22.03.2023